Stöckli Hans · Ständerat · 2016-09-15
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-15
Wortprotokoll
Der Sprecher der Kommissionsmehrheit hat gesagt, unser Ziel sei es, die Idee der erleichterten Einbürgerung, welche mit der parlamentarischen Initiative Marra ins politische Diskussionsfeld gerückt ist, zu verwirklichen. Ich stelle mir aber die Frage, ob das mit dem Vorhaben der Kommissionsmehrheit wirklich erreicht werden kann.
Worum geht es? Es geht darum, dass die erleichterte Einbürgerung ja nur möglich ist, wenn ein Kind die Niederlassungsbewilligung hat und mindestens fünf Jahre in der Schweiz zur Schule gegangen ist. Das muss aber ein Kind eines Elternteils sein, der selbst auch die Niederlassungsbewilligung hat und mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt hat, wovon er aber mindestens fünf Jahre in der obligatorischen Schule gewesen sein muss. Man muss sich das einmal vorstellen: Das ist eine erhebliche Einschränkung.
Nun geht es noch um die zweite Vorgeneration, um die Grosseltern, die in den Vierziger-, Fünfziger-, Sechziger- oder Siebzigerjahren in unserem Land gelebt haben. Die Kommissionsmehrheit möchte für diese den direkten Beweis des Aufenthaltsrechts verlangen, obwohl es zu diesem Zeitpunkt noch gar keine nationalen Register gab; die entsprechende Gesetzgebung ist nämlich erst im Jahre 1972 in Kraft gesetzt worden. Wie der Nationalrat erachtet es auch die nun grössere Kommissionsminderheit als ausreichend, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass ein Grosselternteil ein Aufenthaltsrecht besass. Der Unterschied zwischen dem Glaubhaftmachen und dem Direktbeweis liegt nämlich darin, lieber Kollege Müller, dass auch der Beizug weiterer Beweismittel als nur eines Ausländerausweises, eines ausländerrechtlichen Dokumentes oder eines Eintrages in die ausländerrechtlichen Register möglich ist. Wie Sie selbst sagen, wäre es auch möglich, Auszüge aus dem Steuerregister, aus dem Geburtenregister, Schulrodel oder [PAGE 671] andere Beweise für das Aufenthaltsrecht in der Schweiz vorzulegen.
Ich denke, in Bezug auf die erste Generation, die Grosseltern, wäre das absolut genügend. Denn diese Leute haben kaum während eines halben Jahrhunderts ihre Ausländerdokumente vererbt oder dergestalt aufbewahrt, dass sie in der Lage sind, diesen direkten Beweis zu erbringen. Ich erinnere nochmals an die bundesgerichtliche Praxis, die da sagt: Glaubhaft gemacht ist eine Behauptung, von deren Wahrheit der Richter nicht völlig überzeugt ist, sie aber überwiegend für wahr hält, obwohl nicht alle Zweifel beseitigt sind. Das bedeutet Glaubhaftmachen. Es wird eine sehr hohe Anforderung an die Indizien gestellt. Dementsprechend kann keine Rede davon sein, dass mit der Version des Nationalrates irgendwelche ungerechtfertigten Vorteile erhalten werden können - umso mehr, als das Gesuch durch den Bund, durch die Bundesbehörden geprüft werden muss und die Gefahr nicht besteht, dass 26 verschiedene Auslegungen stattfinden. Zudem hat Frau Bundesrätin Sommaruga heute Morgen klar zu erkennen gegeben, dass sie gewillt ist, in der Verordnung, die es sowieso braucht, um den Aufenthalt zu definieren, die Dokumente, welche die Glaubhaftmachung ermöglichen sollten, namentlich zu erwähnen. Damit sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir hier tatsächlich denjenigen die erleichterte Einbürgerung ermöglichen, welche sie auch verdienen.