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Minder Thomas · Ständerat · 2016-09-15

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-15

Wortprotokoll

Auch ich unterstütze diese Vorlage bedingungslos, sodass das Komitee die Volksinitiative zurückziehen kann und das Gesetz unmittelbar Anwendung findet.

In Artikel 9 Absatz 2 finden wir das Wort "Zahlungsrahmen". "Die Bundesversammlung bewilligt für die Solidaritätsbeiträge einen Zahlungsrahmen", heisst es dort. Die Initiative ihrerseits, das wissen Sie, spricht in den Übergangsbestimmungen von einem 500-Millionen-Franken-Fonds, den der Bund einzurichten habe. Im Gegenvorschlag finden wir das Wort "Fonds", welches verbindlicher wäre, nicht mehr. Man spricht bekanntlich nur noch von "Zahlungsrahmen". Zudem wird angesichts des Entlastungsprogramms mit einem tieferen Betrag als 300 Millionen Franken gepokert.

Seit der jahrelangen Diskussion des Armeebudgets habe ich ein gespaltenes Verhältnis zum Begriff "Zahlungsrahmen". Damals beschloss das Parlament bekanntlich einen Zahlungsrahmen von 5 Milliarden Franken, doch der Bundesrat setzte sich mehrmals über diesen Bundesbeschluss hinweg und kürzte diesen Betrag. Das Parlament musste wiederholt nachdoppeln und korrigieren - Sie erinnern sich alle. Ich hoffe, wir erleben hier nicht Gleiches.

In der Kommission hiess es seitens der Verwaltung, die Befürchtung meinerseits sei unbegründet, und es seien ausreichend Garantien zum Wort "Zahlungsrahmen" vorhanden. Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, uns, der Öffentlichkeit und den Initianten gegenüber nochmals zu bestätigen, dass in Sachen Zahlungsrahmen für diese 300 Millionen Franken keine Turnübungen gemacht werden, denn bekanntlich ist dies das Hauptanliegen des Initiativkomitees für den bedingten Rückzug dieser Volksinitiative. Dieser Punkt ist die Pièce de Résistance für den allfälligen Rückzug der Vorlage, denn [PAGE 677] der geforderte Betrag der Initianten ist bekanntlich um einiges grösser als jener des Zahlungsrahmens.

Den Rat bitte ich, den indirekten Gegenvorschlag wie vorgelegt anzunehmen und den Antrag Hösli abzulehnen.