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Hess Peter · Nationalrat · 2002-03-20

Hess Peter · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Doch, ich meine, es gilt hier zu differenzieren. Bei der spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft mit der Entsendung von Vertretern der öffentlichen Gemeinwesen haben wir eine Institution geschaffen, die sich eben von der privatrechtlichen Gesellschaft unterscheidet. Wir haben durch diesen spezialgesetzlichen Charakter auch a priori [PAGE 381] ein spezielles Anlegervertrauen, das einen entsprechenden Schutz verdient.

Zur Frage der Konzernhaftung: Ich meine auch hier, dass wir vom Gesetzgeber her Anlass haben, diese Ausweitung der Rechtsprechung durchaus zu begrenzen. Ich glaube, das steht nicht im Widerspruch zu Ihrer Aussage, dass ein aktiv bekundetes Konzernvertrauen haftungsbegründend wirkt, dass es so akzeptiert wird. Wir sollten aber davon absehen, generell eine öffentliche Haftung zu postulieren, indem praktisch von Anfang an gesagt wird, dass bedeutende Aktionärsgruppen - sofern sie vorhanden sind - in die Haftung mit einbezogen werden sollen. Das ist eine politische Wertung, ich bin mir dessen bewusst; aber ich meine, dass diese Differenzierung legitim ist.

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