Vallender Dorle · Nationalrat · 2002-03-20
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-20
Wortprotokoll
Eine persönliche Bemerkung: Es ist gut, dass das Bundesgericht damals den Innerrhoderinnen das Stimmrecht gewährt hat, sonst hätten wir heute keine Innerrhoder Bundesrätin.
Gestatten Sie mir, dass ich zu einigen gegnerischen Argumenten Stellung beziehe. Am Anfang, im Nichteintretensvotum von Herrn Joder, war sinngemäss der Satz zu hören: Niemand, kein Bürger, keine Bürgerin, schuldet Rechenschaft über seinen Entscheid. Herr Joder ist leider nicht da, aber trotzdem, zuhanden der Materialien, die Antwort: Das ist klar, dass kein Bürger, keine Bürgerin einen Entscheid begründen muss, genauso wenig wie ein Bundesrat, ein Regierungsrat, ein Nationalrat und ein Ständerat ihre Entscheide begründen müssen.
Hier geht es aber darum, und das ist das Wichtige, dass jede Gemeinde - das weiss Herr Joder als Gemeindepräsident auch sehr gut - eine vorbereitende Instanz hat. Diese vorbereitende Instanz muss überprüfen, ob die Gründe für die Einbürgerung gegeben sind oder eben nicht gegeben sind. Dann gibt es einen Antrag für eine Einbürgerung oder gegen eine Einbürgerung. Wenn die Anforderungen für eine Einbürgerung nicht erfüllt sind, darf die vorbereitende Instanz überhaupt gar keinen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Dann hat Herr Joder leider zwei Fragen verwechselt - aber das haben auch andere getan. Gemäss der Vorlage soll es auch in Zukunft keinen Anspruch auf Einbürgerung geben. Er hat das mit der Tatsache verwechselt, dass es aber doch ein Beschwerderecht geben soll. Das sind zwei Sachen, die da leider regelmässig verwechselt werden. Wir halten richtigerweise auch in Zukunft daran fest, dass es keinen Anspruch auf Einbürgerung gibt. Jedes Land, auch die Schweiz, hat das Recht, selber zu bestimmen, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit eine ausländische Person eingebürgert werden kann. Aber dieser Entscheid für oder gegen eine Einbürgerung darf nicht willkürlich sein. Um das geht es bei der Beantwortung dieser Frage mit Bezug auf das Beschwerderecht. Jede ausländische Person hat - wie alle anderen Bürger auch - eben auch den Anspruch darauf, dass hier die aktive Bürgerschaft, das Organ, die Gemeinde, an der Urne oder an einer Versammlung willkürfrei entscheidet. Es geht einzig um das. Dieses Recht steht eben auch ausländischen Personen zu.
Dann kommen wir zum Votum von Herrn Engelberger für Nichteintreten - er unterstützt den Minderheitsantrag. Frau Leuthard hat schon erwähnt, dass es nicht ganz [PAGE 377] nachzuvollziehen ist, wenn er hier für Nichteintreten plädiert. Aus meiner Sicht oder aus der Sicht der Kommission wäre es dann zielführender gewesen, er hätte zunächst für Eintreten und dann aber - zur Sistierung - für Rückweisung an die Kommission votiert. So kann da Nichteintreten höchstens als vorgeschobenes Argument gewertet werden.
Herr Engelberger hat auch noch gesagt: Man kann nicht Bürgerrechtsentscheide überprüfen lassen, weil dann die Gerichte überlastet werden. Haben Sie die gleiche Meinung auch in Bezug auf die Anfechtung von Steuerbescheiden beispielsweise? Soll man dann auch nicht die Gerichte bemühen? Es geht immer und überall darum, dass man eben das Handeln der Verwaltung, das Handeln des Staatsorgans überprüfen lassen muss. Das gilt so bei raumplanerischen Entscheiden, bei Baugesuchentscheiden, bei Steuerentscheiden, bei Strassenverkehrsrechts-Entscheiden usw. Also auch das ist doch eher ein vorgeschobenes Argument.
Herr Fischer sagt: Die Einbürgerung ist ein politischer Entscheid. Das ist richtig, der Grundsatz stimmt, dem kann ich nur zustimmen. Jetzt kommt das grosse Aber: Ein politischer Entscheid kann und soll auch streng sein, aber - das ist jetzt eben der Unterschied - er darf nicht willkürlich sein. Das ist der grosse Unterschied, der hier zu machen ist. Herr Fischer führt dann auch an, dass die Grundrechte für alle Menschen gelten, aber die Bürgerrechte nicht. Auch das ist an sich richtig, aber - eigentlich müsste ich Herrn Fischer dankbar sein, denn er gibt dann gerade schon die Begründung für das Beschwerderecht selber an - weil die Grundrechte eben allen Menschen, also auch ausländischen Personen, zustehen, müssen sie sich gerade gegen die Verletzung des Grundsatzes von willkürfreiem Handeln des Staates beschweren können. Das ist eben gerade der Sinn. Sie haben eigentlich die Antwort selber in den Raum gestellt, wollen sie aber dann nicht anwenden.
Herr Scherer, Sie bemängelten, das Gericht würde dem Volk übergeordnet. Wenn Sie so argumentieren, dann würde das heissen, dass man auch in den Kantonen keine Volksinitiativen für ungültig erklären könnte. Das wäre die logische Folgerung; Sie müssten hier also gerade einen Vorstoss machen, dass wir das abschaffen wollen. Denn dort desavouieren Sie - aus Ihrer Sicht - dann auch das Volk. Wenn sich ein Volk ein Recht herausnimmt, das z. B. der Verfassung widerspricht, das dem Völkerrecht widerspricht oder das Grundsätzen der Verfassung, Menschenrechten widerspricht, dann muss eben beispielsweise eine Volksinitiative auch für verfassungswidrig erklärt werden können. In den Kantonen nehmen Sie es auch hin. Wir haben eben Gewaltentrennung, und die Gewalt des Gerichtes ist dazu aufgerufen, z. B. die Grundrechtskonformität zu überprüfen.
Herr Fehr Hans hat etwa das Gleiche behauptet wie auch seine Vorredner aus der SVP-Fraktion: Einbürgerungen sind politische Entscheide. Das ist richtig, Herr Fehr, und es ist auch richtig, dass klaglos Tausende von Entscheiden auf Einbürgerung oder aber auch auf Nichteinbürgerung willkürfrei waren. Das ist richtig. Es gibt eben auch die Möglichkeit der Nichteinbürgerung. Die soll auch so bestehen bleiben, und das ist auch richtig. Aber - und jetzt kommt dort die Überlegung, die Sie noch nicht nachvollziehen wollen - jegliche Einbürgerung oder Nichteinbürgerung muss eben dem Grundsatz des willkürfreien Handelns des Staates genügen.
Das gilt es mit dem Beschwerderecht, das wir schaffen wollen, sicherzustellen.