Humbel Ruth · Nationalrat · 2016-09-19
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2016-09-19
Wortprotokoll
Mit seiner Standesinitiative verlangt der Kanton Thurgau, die Bestimmungen über die Pflegefinanzierung im Krankenversicherungsgesetz seien in zwei Punkten anzupassen: Erstens sollen die Kantone ihre Restfinanzierungsbeiträge an wohlhabende Personen reduzieren können, zweitens soll der Bundesrat den Pflegebeitrag der Krankenversicherungen regelmässig an die effektiven Pflegekosten anpassen.
Begründet wird die Standesinitiative mit der zunehmenden Belastung der Kantons- und Gemeindebudgets durch die Pflegefinanzierung und die Restkostenfinanzierung nach dem Giesskannenprinzip: Jede Person habe Anrecht auf die Restfinanzierung; bei wohlhabenden Personen sichere die Restfinanzierung somit das Erbe anstelle der Begleichung der Pflegekosten. Zudem sei der höchste vom Bundesrat festgesetzte Pflegebeitragssatz seit der Einführung der Pflegefinanzierung im Jahr 2011 noch nie an die effektiven Pflegekosten angepasst worden. Da er den Referenzwert sowohl für die Pflegebeiträge der Krankenkassen als auch für diejenigen der versicherten Person darstelle und gegenwärtig hinter den steigenden effektiven Pflegekosten zurückbleibe, erhöhe sich durch diesen Rückstand der Anteil der Restfinanzierung an der gesamten Pflegefinanzierung.
Der Ständerat hat die Standesinitiative in der Sommersession 2015 geprüft und ihr keine Folge gegeben. Ihre SGK hat die Standesinitiative am 12. Mai dieses Jahres vorberaten und beantragt einstimmig, ihr keine Folge zu geben.
Die SGK anerkennt, wie bereits der Ständerat, dass die Kantone durch die Neuordnung der Pflegefinanzierung im Krankenversicherungsgesetz finanziell stärker belastet werden. Dies war bei der Neuregelung der Pflegefinanzierung so gewollt, und es ist auch richtig, dass sich die öffentliche Hand an den Pflegekosten beteiligen muss. Bei den ambulanten Pflegekosten waren die Kantone respektive vor allem die Gemeinden schon immer stark an den Kosten beteiligt; bei Spitalaufenthalten übernimmt die öffentliche Hand 55 Prozent der Kosten, inklusive Behandlung, Pflege, Betreuung und Hotellerie, unabhängig von der finanziellen Situation der Patientinnen und Patienten. Demgegenüber bezahlen Gutsituierte mehr Steuern und leisten so ihren Beitrag an die öffentliche Kasse.
Wie der Ständerat sieht auch Ihre SGK keinen Handlungsbedarf im Sinne der Standesinitiative. Der erste Vorschlag, wonach die Kantone ihre Beiträge zur Restfinanzierung von Pflegeleistungen im Falle von Personen mit hohem Vermögen oder Einkommen reduzieren können sollen, ist aus grundsätzlichen Überlegungen abzulehnen. Im solidarisch ausgestalteten System der Krankenversicherung müssen alle ärztlich verordneten Leistungen von den gesetzlich vorgesehenen Kostenträgern übernommen werden, ungeachtet der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse der Patientinnen und Patienten. Es geht hier bei den Pflegeheimen um einen Beitrag der öffentlichen Hand an die medizinisch verordneten Leistungen. Hotellerie- und Betreuungskosten müssen die Patientinnen und Patienten im Pflegeheim selber tragen.
Bei der zweiten Forderung, wonach der Bundesrat die Krankenkassenbeiträge an die Pflegekosten gemäss Artikel 7a KLV erhöhen soll, gibt es einen gewissen Handlungsbedarf. Seit der Einführung der Pflegefinanzierung 2011 sind die Tarife der Krankenkassen nie angepasst worden, und weil die Patientenbeteiligung an den Krankenkassenbeitrag geknüpft ist, blieb auch diese unverändert. Pflegekosten sind indes vor allem Lohnkosten, und die Löhne sind in den letzten Jahren gestiegen.
Teilweise werden die nichtgedeckten Kosten von Kantonen oder Gemeinden übernommen, meistens aber nicht. Das führt zu ungewollten Quersubventionierungen von der Hotellerie oder vom Betreuungszuschlag zu den Pflegekosten zulasten der Patientinnen und Patienten. Es ist jedoch nicht Sinn und Zweck des Gesetzes, die Betreuungstaxe zulasten der Patientinnen und Patienten zu erhöhen, um die Pflegekosten querzusubventionieren. Genau solche Quersubventionierungen sollten mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung eliminiert werden. [PAGE 1426]
Zu dieser Frage läuft zurzeit eine Evaluation des Bundesamtes für Gesundheit, mit der geprüft wird, ob und in welchem Ausmass die Kosten für das Erbringen von Pflegeleistungen seit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung wirklich gestiegen sind. Der Ständerat hat daher auf diese Studie verwiesen und sieht in dieser das zweite Anliegen der Standesinitiative erfüllt.
Für Ihre SGK reicht die Ankündigung einer Studie aber nicht. Sie hat daher das Kommissionspostulat "Gleichmässige Finanzierung der Kostensteigerung bei den Pflegeleistungen durch alle Kostenträger" eingereicht. Damit wird der Bundesrat beauftragt aufzuzeigen, wie die Kostensteigerung bei den Pflegeleistungen durch alle Kostenträger - Krankenversicherer, öffentliche Hand und Private - gleichermassen mitfinanziert werden könnte und wie die Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an die Pflegeleistungen, welche in der notwendigen Qualität, effizient und kostengünstig erbracht werden, regelmässig der Teuerung angepasst werden könnten.
Die Kommission beantragt mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Annahme des Postulates.
Der Bundesrat begründet seine ablehnende Haltung zum Postulat ebenfalls mit dem Verweis auf die Evaluation, welche bis Ende 2017 vorliegen soll. Das Ziel der Neuordnung der Pflegefinanzierung sei die Begrenzung der Belastung von Prämienzahlern und Pflegebedürftigen gewesen. Das ist richtig. Deshalb bezahlen die Krankenkassen Beiträge an die Pflege und müssen nicht die vollen Pflegekosten übernehmen.
Es war aber auch ein Ziel der neuen Pflegefinanzierung, Transparenz zu schaffen und Quersubventionierungen zu verhindern. Massgebend für die Krankenkassenbeiträge ist der Aufwand für Pflegeleistungen nach Bedarf, welche in der notwendigen Qualität, effizient und kostengünstig erbracht werden. Wenn diese Kosten steigen, muss definiert werden, wer sie finanziert. Der Kommission erscheint eine gleichmässige Finanzierung der Steigerung der Pflegekosten durch alle Kostenträger - Krankenkassen, Private und öffentliche Hand - als korrekt und gerecht.
Ich bitte Sie daher, den Kommissionsanträgen zu folgen, der Standesinitiative Thurgau keine Folge zu geben und das Kommissionspostulat anzunehmen.