Engelberger Eduard · Nationalrat · 2002-03-20
Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-20
Wortprotokoll
Eine Vorbemerkung: Ich bin froh, dass es doch einige Zuschauer auf der Tribüne hat, ansonsten ist der Saal zum Start dieser Nachmittagsdebatte eigentlich recht leer.
Um es gleich vorwegzunehmen: Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen, auf die Vorlage nicht einzutreten, und zwar in erster Linie aus formellen, aber auch aus materiellen Gründen.
Zu den formellen Gründen: Wir finden es falsch, den Teil des Beschwerderechtes aus der Gesamtrevision der Bürgerrechtsrevision herauszulösen und zeitlich vorzuziehen. Das Gesamtpaket ist ja bereits in der Kommission so weit vorbereitet, dass es in der Sommersession traktandiert und auch behandelt werden kann. Wir haben dann genügend Zeit, die komplexe Materie im Gesamtzusammenhang zu diskutieren. Wollen wir wirklich zweimal eine Einbürgerungsdebatte im Parlament führen? Wir von der FDP-Fraktion sind nicht dieser Meinung und beantragen, das Ganze in der nächsten Session als Gesamtpaket zu beraten.
Aber auch aus materiellen Gründen besteht für uns kein sofortiger Handlungsbedarf. Willkürliche Einbürgerungsentscheide sind wohl in einigen Fällen erfolgt. Es ist jedoch für uns sehr fragwürdig, wenn im neuesten Bericht über rassistische Vorfälle in der Schweiz die Verweigerung von Einbürgerungen zusammen mit Brandanschlägen und anderen Vorfällen, auch im Zusammenhang mit dem Holocaust, in den gleichen Topf geworfen und undifferenziert als rassistische Vorfälle bezeichnet werden.
Die Prüfung von Beschwerdemöglichkeiten gegen willkürliche Entscheide kann diskutiert werden, aber nicht als Sofortmassnahme. Die Rechtsmittel dürfen keinesfalls so ausgebaut werden, dass die Volksrechte geschmälert, die Gerichte überlastet und unnötigerweise zusätzliche ausländerfeindliche Reflexe provoziert werden.
Es gilt hier einen Weg zu finden zwischen der Vermeidung einer Verletzung verfassungsmässiger Rechte einerseits und der Respektierung von demokratisch erfolgten Volksentscheiden andererseits, denn wir dürfen und wir wollen nicht in das Recht der Kantone und der Gemeinden eingreifen, um so die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu disziplinieren.
Kollege Fischer wird nach mir detaillierter auf die Gründe aus der Sicht der FDP eingehen.
Zusammenfassend ersuche ich Sie aus den dargelegten Gründen, der Vorlage keine Folge zu geben und den Minderheitsantrag zu unterstützen. Schaffen wir keine Präjudizien, sondern befassen wir uns mit dieser schwierigen Frage im Rahmen des Gesamtpaketes in der nächsten Session.