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Schmid Martin · Ständerat · 2016-09-20

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-20

Wortprotokoll

Hier geht es um die Frage der Rückwirkung, die wir auch in der letzten Runde intensiv diskutiert haben. Sie wissen es, der Nationalrat hat diese Rückwirkung mit grossem Mehr beschlossen. Wir haben dann im Ständerat darüber gesprochen, ob aus Sicht der Kommissionsmehrheit die Verzugszinsen denjenigen Unternehmen, die sie ab 2012 aufgrund der verspätet eingereichten Deklaration bezahlt haben, rückerstattet werden sollen, um dem Aspekt der Gleichbehandlung und auch dem Vertrauensprinzip Rechnung zu tragen. Bei der letzten Diskussion in unserem Rat hat die Mehrheit der WAK Ihnen beantragt, dem Nationalrat zu folgen, also die nationalrätliche Lösung zu übernehmen und diese Rückerstattung im Gesetz vorzusehen.

Der Rat ist, auch aufgrund der bundesrätlichen Ausführungen, einen anderen Weg gegangen, dies insbesondere auch - das ist meine Interpretation -, weil gesagt wurde, dass eine rückwirkende Lösung verfassungswidrig wäre. Weil der Ständerat in dieser Frage ein grösseres Sensorium an den Tag zu legen hat als der Nationalrat, sind wir diesem Ergebnis gefolgt. Zwischenzeitlich hat der Nationalrat seinen Entscheid bestätigt, und unsere Kommission hat sich nochmals intensiv mit dieser Frage beschäftigt.

Wir haben nebst anderen Publikationen, die in der Steuerwirtschaft publiziert worden sind, drei Gutachten zu diesem Thema auf dem Tisch, nämlich das Gutachten des Bundesamtes für Justiz, das Gutachten von Professor Müller und das Gutachten von Professor Matteotti. Die wirklich relevanten Fragestellungen sind im Gutachten des Bundesamtes für Justiz und im Gutachten von Professor Müller abgehandelt. Im Kern sind sich die Gutachter weitestgehend einig. Ich möchte der Transparenz halber darauf hinweisen, dass die Mitarbeiterin des Bundesamtes für Justiz die Assistentin von Professor Müller gewesen ist. Insoweit haben sie sich auf fachlicher Ebene extrem gut austauschen können.

Der Hauptunterschied in den Gutachten ist, dass Professor Müller sagt, der Gesetzgeber könne eine rückwirkende begünstigende Regelung zugunsten des Bürgers treffen. Das Bundesamt für Justiz ist auch dieser Meinung, sagt aber, dass die Rückwirkung mässig sein müsse und nur ein Jahr betragen könne. Das ist eigentlich im Kern der grosse Unterschied der verfassungsrechtlichen Auslegung. Die Rückwirkung muss gemäss Bundesamt für Justiz mässig sein; Professor Müller ist der Auffassung, dass das mit dem, was in der Vorlage hier steht, erfüllt ist, dass also das öffentliche Interesse in Bezug auf den Vertrauensschutz gegeben ist. Die Frage der Praxisänderung und die Frage der zeitlichen Einreichung der parlamentarischen Initiative Gasche 13.479, die ja 2013 eingereicht wurde und erst jetzt zur Behandlung kommt, haben hier auch immer wieder zu Diskussionen Anlass gegeben.

Die Kommissionsmehrheit ist im Kern der Auffassung von Professor Müller gefolgt, indem sie der Meinung ist, dass politisch und verfassungsrechtlich darüber diskutiert werden kann, ob eine solch begünstigende Rückwirkung eingeführt werden soll. Die Meinung der Kommissionsmehrheit ist, dass die rückwirkende Lösung zu Recht getroffen wird, weil ja die Steuerverwaltung nicht aufzeigen konnte, dass vor 2011 solche Fälle überhaupt vorgekommen sind. Damit kann davon ausgegangen werden, dass es sich bis zu diesem Zeitpunkt eher um eine Ordnungsfrist als um eine Verwirkungsfrist gehandelt hat. Ansonsten hätte die Steuerverwaltung der Kommission sicher auch die entsprechenden Fälle aufzeigen können.

Es hat auch im Nachgang zum Bundesgerichtsurteil von 2011 Fälle gegeben, die von der Steuerverwaltung anders behandelt wurden. Es ginge also auch um das Thema der Rechtsgleichheit, wenn man die Lösung der Kommissionsmehrheit hier einführen würde. Deshalb schlägt Ihnen die Kommissionsmehrheit unter dem Aspekt, dass es verfassungsrechtlich möglich und politisch korrekt ist, vor, dem Nationalrat zu folgen.

Die Bedenken der Minderheit sind finanzpolitischer Natur. Es geht um die einmalige Rückzahlung von 600 Millionen Franken. Notabene wird auf diesem zurückbezahlten Beitrag dann natürlich wieder die direkte Bundessteuer erhoben, sie wurde ja bisher zurückgestellt. Dort gibt es dann auch wieder eine Entlastung von 50 Millionen Franken. Auch bei den Kantonen ist es natürlich so.

Andererseits ist es auch ein Präjudiz: Von vielen Mitgliedern der Kommission wird denn auch eingeworfen, dass wir hier ein Präjudiz schaffen und dass der Gesetzgeber hier keine begünstigende rückwirkende Lösung treffen sollte. Das würde nämlich Tür und Tor auch für zukünftige Fälle öffnen.

Das sind die Argumente, die wir auch in der Kommission so diskutiert haben. Trotzdem ist die Kommissionsmehrheit der klaren Auffassung, dass wir hier dem Nationalrat folgen sollten und dass wir das auch aus dem Vertrauensprinzip heraus machen müssen. [PAGE 702]

Ich beantrage Ihnen hier aufgrund dieser Argumente, mit der Mehrheit zu stimmen und dem Nationalrat zu folgen.