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Schmid Martin · Ständerat · 2016-09-20

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-20

Wortprotokoll

Wir nehmen als Zweitrat erneut die Teilrevision des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser, kurz des Alkoholgesetzes, in Angriff. Das Alkoholgesetz geht aufs Jahr 1932 zurück. Es geht hier nur um eine Revision von unbestrittenen Punkten.

Sie alle kennen die Vorgeschichte des Alkoholgesetzes nur allzu gut. Am 25. Januar 2012 hat der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes verabschiedet. Die eidgenössischen Räte haben sich damals eingehend mit den Entwürfen zu einem neuen Spirituosensteuergesetz sowie zu einem Alkoholhandelsgesetz auseinandergesetzt. Auf breite Zustimmung stiessen damals die heute zur Diskussion stehenden Rechtsgrundlagen für die Reorganisation der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, bestehend aus der Integration der Eidgenössischen Alkoholverwaltung in die Eidgenössische Zollverwaltung und aus der Privatisierung des Profitcenters Alcosuisse. Ebenfalls auf Zustimmung stiess die Liberalisierung des Ethanolmarktes. Die übrigen Punkte, insbesondere die Verbotsnormen und die Frage der Besteuerung, stiessen damals auf grossen Widerstand. Daraus ergaben sich unüberwindbare Differenzen; in der Wintersession 2015 haben National- und Ständerat das damalige Gesetzgebungsprojekt abgeschrieben.

Schon damals wurde vonseiten des Parlamentes gefordert, die unbestrittenen Teile der Alkoholgesetzrevision seien erneut vorzulegen. Der Bundesrat ist dieser Forderung nachgekommen und hat am 6. April 2016 dem Parlament eine entsprechende Botschaft mit der Teilrevision des Alkoholgesetzes vorgelegt. Diese enthält drei Punkte, nämlich die Integration der Eidgenössischen Alkoholverwaltung in die Eidgenössische Zollverwaltung, die Privatisierung von Alcosuisse und die Liberalisierung des Ethanolmarktes. Diese Revisionsschritte sollen jetzt umgesetzt werden, jedoch nicht mehr. Der Bundesrat hat dann zu entscheiden, ob er weitere Revisionsschritte vorsehen will oder nicht. Dem Bundesrat sind ja die Schwierigkeiten der letzten Revision hinlänglich bekannt.

Mit der Integration der Eidgenössischen Alkoholverwaltung in die Eidgenössische Zollverwaltung in einer neuen Abteilung "Alkohol und Tabak" kann ein Governance-Problem gelöst werden, das die heute rechtlich selbstständige Anstalt der Eidgenössischen Alkoholverwaltung mit sich bringt. Die Integration macht in der Sache Sinn. Die Umsetzung ist in organisatorischer und personeller Hinsicht schon weit fortgeschritten. Es geht also darum, heute die gesetzliche Grundlage für deren Vollzug zu schaffen.

In Zusammenhang mit der Privatisierung von Alcosuisse und der Liberalisierung des Ethanolmarktes stellen sich verschiedene Fragen. Der Bundesrat legte dar, dass der Verkauf von Alcosuisse in Zusammenhang mit der Aufhebung des Monopols für Ethanol steht.

Alcosuisse wird heute als Profitcenter innerhalb der Eidgenössischen Alkoholverwaltung geführt. Dieses Profitcenter soll in einem ersten Schritt in eine Aktiengesellschaft überführt werden. Dann soll diese Aktiengesellschaft in einem Bieterverfahren zum Verkauf angeboten werden. Das genaue Verfahren will der Bundesrat nach Beschluss dieser Gesetzesrevision hier im Parlament definieren.

Alcosuisse hat heute zwei Standorte, nämlich Delémont im Kanton Jura und Schachen im Kanton Luzern. Es ist vorgesehen, dass Alcosuisse mit dem Standort Delémont verkauft werden soll; der Betrieb Schachen soll vorerst nicht integriert werden. Es wird dann während des Verkaufsprozesses separat beurteilt, ob der mögliche Käufer auch am zweiten Standort Interesse hätte. Aber heute geht man davon aus, dass der Marktanteil von Alcosuisse dann auf etwa 50 Prozent sinken würde und deshalb nicht beide Standorte nötig wären. Somit wird der Entscheid betreffend den Betrieb Schachen aufgeschoben.

Noch ein paar zusätzliche Hinweise: Der Ethanolmarkt ist in weiten Teilen Europas liberalisiert, das Ethanolmonopol ist fast überall aufgehoben worden. Deshalb soll die Schweiz hier nachfolgen. Wie eine Untersuchung der KPMG im Auftrag des Bundesrates gezeigt hat, ist bei einer Annahme der Vorlage mit unterschiedlichen Preisentwicklungen zu rechnen. Grosskunden könnten um 10 bis 20 Prozent tiefere Preise erwarten, Kleinkunden dagegen müssten mit 20 bis 40 Prozent höheren Preisen rechnen. Da sich der Ethanolanteil an den Produktionskosten bei Kleinkunden auf niedrigem Niveau bewege, würden sich die Mehrkosten nicht signifikant auf die Wirtschaftlichkeit oder die Wettbewerbsfähigkeit auswirken, schreibt die KPMG.

In der Kommission wurde auch die Frage aufgeworfen, ob jetzt das staatliche Monopol durch ein privates ersetzt werde. Die erwähnte Analyse der KPMG rechnet nicht damit, weil auf dem Weltmarkt eine grosse Anzahl von Anbietern tätig sei, sodass sich in der Schweiz kein privates Monopol herausbilden würde. In einer Übergangszeit bleibt der Bund noch in der Verantwortung, wie ich erwähnt habe, sowohl für den Standort Delémont wie auch für den Standort Schachen. Die Übergangszeit dient indessen auch den Interessen der Angestellten. Es wurde - das ist ein letzter Hinweis - ein Betriebsvertrag abgeschlossen, und das Personal hat einen Arbeitsvertrag mit Lohngarantie für ein Jahr inklusive einer Lösung bezüglich der Pensionskasse zugesprochen erhalten.

Der Nationalrat hat der Vorlage - das ist vielleicht auch selten - mit 171 Stimmen bei 12 Enthaltungen ohne Gegenstimme und ohne Abänderung gegenüber der bundesrätlichen Botschaft zugestimmt. Die WAK Ihres Rates empfiehlt Ihnen, ebenfalls ohne Gegenstimme, auf die Vorlage einzutreten und sie auch ohne Änderungen so zu verabschieden.