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Germann Hannes · Ständerat · 2016-09-20

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-20

Wortprotokoll

Auch ich bitte Sie, hier dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen. Ich bin nicht Teil dieser Minderheit, was seinen einfachen Grund hat: Ich konnte an dieser Sitzung nicht teilnehmen. Doch aus Überzeugung bin ich für dieses System, wie es jetzt auch von Kollege Noser erklärt worden ist. Man muss die Absätze 4 und 6 als Ganzes sehen; zusammen macht das nun wirklich Sinn, der Minderheit zu folgen.

Was wären die konkreten Folgen, wenn wir dem Antrag der Kommissionsminderheit zustimmen würden? Die Kantone Waadt, Wallis, Genf, Freiburg und Tessin müssten Anpassungen vornehmen. Das hiesse, fünf Kantone müssten zwar eine einmalige Umstellung machen, aber dann hätten wir das. Es stimmt eben, was Kollege Noser gesagt hat: Arbeitgeber beschäftigen auch Mitarbeiter, die in anderen Kantonen Wohnsitz haben und somit der Quellensteuer im Wohnsitzkanton unterstehen; allein das stelle man sich einmal vor. Man muss also mitunter verschiedenste Abrechnungen für seine Angestellten machen. Wenn man hingegen die Sicht der Verwaltungen einnimmt, dann muss man sagen, dass dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen sei, wonach man beim alten System bleiben würde. Dann müssten sich die Verwaltungen nicht bewegen. Das ganze Drum [PAGE 713] und Dran müsste dann durch die Unternehmen - oft eben auch durch KMU - erledigt werden.

Einheitliche Verfahrensregeln entlasten aber eindeutig auch die Arbeitgeber, da sie sich eben nicht mit 26 kantonalen, zum Teil marginalen, aber durchaus vorhandenen Unterschieden herumschlagen müssen. Dadurch werden auch fehlerhafte Abrechnungen verhindert. Es kann also ein Mehraufwand für Korrekturen bei den Arbeitgebern oder eben dann auch bei den Steuerbehörden verhindert werden. Damit wird sichergestellt, dass Mitarbeitende auch korrekt mit der Quellensteuer belastet werden.

Der kantonalen Souveränität wird bei der Gestaltung des Tarifs Rechnung getragen. Das ist aus meiner Warte auch steuersystematisch völlig richtig. Aber im gesamten Verfahren mag es nun wirklich eine gewisse Vereinheitlichung ertragen. Das wäre ein wichtiger Schritt - ein kleiner Schritt, aber ein wichtiger Schritt. In Abrechnungsfragen ist in einer kantonsübergreifenden Wirtschaft gerade für KMU ein einheitliches Vorgehen nötig, damit sie den administrativen Aufwand in den Griff bekommen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und dies für die Unternehmer, für die Arbeitgeber, für die KMU zu tun. Es vereinfacht ihnen das Leben und hilft, Kosten zu sparen.