Noser Ruedi · Ständerat · 2016-09-20
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-20
Wortprotokoll
Der Minderheitsvertreter hat die Situation eigentlich bereits hervorragend dargestellt. Ich möchte einfach noch zwei Bemerkungen anfügen.
Diese Revision der Quellenbesteuerung bedeutet eigentlich, dass sich die Art und Weise, wie wir mit der Quellensteuer umgehen, verändert. In der Vergangenheit war es so, dass viele gar nicht den Anspruch auf eine normale Veranlagung hatten, und somit lautete eine Forderung, dass die Quellenbesteuerung möglichst identisch mit einer normalen Veranlagung sei. Darum war sie auch sehr kompliziert aufgebaut.
Neu ist es so, dass man das etwas pauschaler gestalten könnte. Das ist eigentlich der Sinn von Absatz 4 dieses Artikels, dass man versucht, das etwas pauschaler zu gestalten, weil die meisten Betroffenen ja nachher ein Anrecht auf eine ordentliche Veranlagung haben, wenn sie das wollen. Damit wird es, glaube ich, sowieso Umstellungskosten in den Kantonen geben. Sonst wird man das, was hier in Absatz 4 steht, nicht hinbekommen.
Weiter ist es nicht so - das möchte ich Ihnen hier einfach als Arbeitgeber sagen -, dass alle Ihre Mitarbeiter auch in dem Kanton wohnen, wo Sie Ihre Firma haben. In der Schweiz können Sie relativ schnell durchaus Mitarbeiter haben, die in zehn bis fünfzehn Kantonen wohnen. Für Ihre Abrechnung ist aber der Wohnort der Mitarbeitenden und nicht der Firmenstandort entscheidend. Ich sage Ihnen jetzt schon, was das heisst: Wir rechnen mit zehn und mehr Kantonen ab! Das ist in der Schweiz das Komplizierteste und das, was dauernd ändert! Die Kantone können sich nicht einmal einigen, wann sie uns die Änderungen für das nächste Jahr melden: Der eine Kanton macht das Mitte Jahr, der andere erst im Dezember - so ist heute das System angelegt. Das ist ein hochkomplexes Verfahren, bei dem Sie als Arbeitgeber alles richtig machen müssen. Sie sind sogar verpflichtet, das richtig zu machen, und das ist auch in Ordnung: Das muss man richtig machen. Aber das ist hochkomplex.
Wenn Sie jetzt ein Verfahren haben, mit dem Sie das in diesem komplexen System monatlich richtig machen müssen, und ein System, mit dem Sie es jährlich richtig machen müssen, müssen Sie sich im Zusammenhang damit nur die Beispiele vergegenwärtigen, die Sie vom Minderheitssprecher gehört haben. Es gibt aber auch noch andere. Ein Mitarbeiter kann Ihnen im März kündigen und ist dann weg. Er kann sogar im März bei Ihnen beginnen und im August kündigen; dann ist er auch wieder weg. Sie müssen dann unter Umständen im darauffolgenden Jahr - das wird gar nicht beachtet - über mehrere Arbeitgeber diesen Jahresausgleich machen! Wir gehen hier beim Jahresausgleich immer noch davon aus, dass man über Jahre beim gleichen Arbeitgeber arbeitet. Das mag in vielen Branchen stimmen, aber in sehr vielen modernen Branchen ist es komplett anders aufgebaut. Darum wäre der Monatstarif künftig sowieso geeignet.
Ich bin sicher: Wenn Sie heute der Minderheit folgen, tun Sie den Kantonen einen Gefallen. Folgen Sie heute der Mehrheit, dann, da bin ich sicher, müssen die Kantone in den nächsten fünf Jahren sowieso das Abrechnungsverfahren wechseln, weil die Arbeitswelt eine andere, eine viel mobilere geworden ist.
Darum bitte ich Sie heute wirklich, dem Antrag der Minderheit Bischof zuzustimmen.