Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-09-20
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-09-20
Wortprotokoll
Die Standesinitiative Basel-Stadt verlangt die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine obligatorische nationale Erdbebenversicherung. Die Schweiz verfügt ja bekanntlich über ein bewährtes Versicherungskonzept für die finanziellen Folgen von Elementarschadenereignissen. Neun Naturgefahren - Hochwasser, Lawinen, Sturm, Hagel usw. - sind versichert. Nicht versichert ist die Elementarschadengefahr mit dem höchsten Schadenpotenzial, das Erdbeben.
Wie wird dieses mögliche Potenzial etwa eingeschätzt? Ein alle hundert Jahre zu erwartendes Ereignis würde heute Schäden in der Grössenordnung von 7 Milliarden Franken verursachen. Beim Erdbeben, das diesen Sommer in Italien passiert ist, geht man von Schäden von 20 bis 50 Milliarden Franken aus, und bei einem Ereignis wie in Basel im Jahr 1356 würden heute etwa Schäden von 60 bis 80 Milliarden Franken entstehen. Nicht alle Regionen in der Schweiz sind gleichermassen gefährdet. Eine erhöhte Gefährdung besteht im Wallis, in der Region Basel, im St. Galler Rheintal, im Berner Oberland, im Engadin und in Teilen der Innerschweiz. Viele Leute meinen heute, dass die Erdbebenschäden von ihren Versicherungen abgedeckt seien.
Das Thema wurde in den Räten immer wieder diskutiert. Es gab verschiedene Vorstösse mit dem Ziel, eine landesweite obligatorische Erdbebenversicherung zu schaffen. Vor allem aus zwei Gründen ist das bisher gescheitert: Es wird erstens mit der geringen Eintretenswahrscheinlichkeit eines Erdbebens argumentiert, und man geht zweitens davon aus, dass die öffentliche Hand dann schon einspringen und zahlen werde, sollte es doch passieren.
Das vorliegende Geschäft ist inhaltlich eng mit der Motion Fournier 11.3511 verknüpft. Die Motion Fournier wurde im Jahr 2011 vom Ständerat und im Jahr 2012 vom Nationalrat angenommen. Sie beauftragt den Bundesrat, eine obligatorische Erdbebenversicherung einzuführen. Die Motion Fournier wurde sistiert und von der Traktandenliste abgesetzt. Das Geschäft, das wir heute hier beraten, muss aus Fristgründen diese Session beraten werden, sonst wäre es sinnvoll gewesen, diese beiden Geschäfte gemeinsam zu behandeln.
Gestützt auf den angenommenen Vorstoss Fournier hat das EFD ein entsprechendes Projekt entwickelt und einer Konsultation unterzogen. Es wurden zwei Modelle zur Diskussion gestellt: erstens eine Bundeslösung und zweitens eine föderale Lösung, die auf einem Konkordat basiert.
In der Vernehmlassung sprach sich eine Mehrheit der Kantone für eine föderale Lösung aus. Der Bundesrat kam zum Schluss, dass für die Einführung einer Bundeslösung eine Verfassungsgrundlage nötig sei. Das föderale Modell wurde von einer Mehrheit der Kantone unterstützt, aber nicht von allen. Gestützt auf diese Stellungnahme beantragt der Bundesrat eine Abschreibung der Motion Fournier und überlässt es dem Parlament, die notwendigen Schritte gegebenenfalls einzuleiten, um ein Versicherungsobligatorium mittels Verfassungsänderung auf nationaler Ebene einzuführen. Die Standesinitiative Basel-Stadt verlangt nun genau dies, nämlich die Schaffung dieser Verfassungsgrundlage.
Die UREK befasste sich im Januar 2016 zum ersten Mal mit den beiden Vorstössen und hörte den Kanton Basel-Stadt an. Angesichts des enormen Schadenpotenzials und dessen Folgen für Bund, Kantone und Gemeinden ist eine Mehrheit der Kommission nach wie vor der Meinung, eine solidarische, landesweite Erdbebenversicherung mit tragbaren Prämien sei gemäss Parlamentsauftrag umzusetzen. Gestützt auf die Tatsache, dass drei Viertel der Kantone eine föderale Lösung befürwortet haben, konsultierte die Kommission die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) noch einmal zu dieser Frage. Die KdK teilte der Kommission im Juni 2016 mit, dass sich die Positionen der Kantone nicht grundlegend verändert hätten: 17 Kantone sprachen sich für eine Konkordatslösung aus, 7 dagegen.
Angesichts der signalisierten Bereitschaft der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr, die Federführung für die Schaffung einer Erdbebenversicherung im Rahmen eines Konkordates zu übernehmen, hat die Kommission die Abschreibung der Motion Fournier sistiert. Sie wird der KdK und der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr mitteilen, dass sie erwartet, dass die Arbeiten zur Schaffung eines Konkordates nun in Angriff genommen werden. Gleichzeitig beschloss die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen, der Standesinitiative Basel-Stadt keine Folge zu geben.
Warum das? Die Mehrheit der Kommission glaubt nicht an die Realisierungschance einer nationalen Lösung: einerseits, weil eine Mehrheit der Kantone sich klar für eine föderale Lösung ausgesprochen hat; andererseits, weil ein absehbar grosser Widerstand aus Kreisen des Hauseigentümerverbandes zu erwarten ist; und drittens, weil angesichts der Aussichtslosigkeit dieses Unterfangens auch die Versicherungsbranche und die Gebäudeversicherungen sich nicht für ein solches Projekt einsetzen wollen.