Baumann Isidor · Ständerat · 2016-09-21
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2016-09-21
Wortprotokoll
Die Motion der SiK des Nationalrates will den Bundesrat beauftragen, mit dem Rüstungsprogramm 2017 eventuell sogar mit einem zusätzlichen Rüstungsprogramm 2017 plus, sicherzustellen, dass keine Restkredite entstehen. Die Gefahr, dass Restkredite entstehen, begründet die SiK-NR mit der erfolgten Sistierung von Bodluv. Bodluv war für das Rüstungsprogramm 2017 vorgesehen und hätte zu einem Verpflichtungskredit von 700 Millionen Franken geführt.
Ihre Kommission, die SiK-SR, hat die Motion am 1. September 2016 beraten. Dabei liess sie sich vom Chef VBS über die Stellungnahme des Bundesrates zum Motionsanliegen orientieren. Der Chef VBS betonte, dass der Bundesrat das Anliegen der Motionäre teile und nicht die Absicht habe, Restkredite entstehen zu lassen. Er bekennt sich dazu, die durch die Bodluv-Sistierung freiwerdenden Mittel für Rüstungsbeschaffungen einzusetzen. Dies will beziehungsweise kann der Bundesrat aber nicht kurzfristig im Jahr 2017 tun. Er stellt aber in Aussicht, die Rüstungsplanung, das heisst die Rüstungsprogramme 2018 bis 2020, mit zusätzlichen Rüstungsbeschaffungen zu ergänzen und so sicherzustellen, dass die von der SiK-NR befürchteten Restkredite nicht entstehen.
Ihre Kommission beurteilt die Absichten des Bundesrates als richtig. Sie sieht auch wenig Sinn darin, den Bundesrat zu einer kurzfristigen Rüstungsbeschaffung zu zwingen; dies nicht zuletzt auch mit dem Risiko, dass aus Zeitmangel keine seriösen Abklärungen gemacht werden könnten. Es kommen noch die kaum zur Verfügung stehenden Personalressourcen im VBS beziehungsweise in der Armasuisse hinzu.
Das Hauptargument dafür, die Motion der SiK-NR nicht zu unterstützen, ist für Ihre Kommission der Bundesbeschluss vom 7. März 2016. Mit diesem Bundesbeschluss hat das Parlament für die Armee einen vierjährigen Zahlungsrahmen von 20 Milliarden Franken beschlossen. In diesem Bundesbeschluss zum Zahlungsrahmen der Armee 2017-2020 ist in Artikel 1 Absatz 2 festgehalten worden, dass das VBS während der Budgetierung Umschichtungen zwischen den eigenen Krediten vornehmen kann. Dadurch kann verhindert werden, dass Restkredite entstehen. Damit ist die Motion aus Sicht der SiK-SR nicht notwendig, mutiger gesagt: überflüssig.
Obwohl der Nationalrat die Motion mit 126 zu 63 Stimmen angenommen hat, beantragt Ihnen die SiK-SR einstimmig, die Motion der SiK-NR abzulehnen, was auch dem Antrag des Bundesrates entspricht.