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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-21

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-21

Wortprotokoll

Ja, selbstverständlich hat der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zu sorgen. Aber hier haben wir einen Spezialfall, weil natürlich die Verordnung und der Strafrechtstatbestand denjenigen treffen, der die Regeln verletzt. Das ist halt dann der Chauffeur und nicht der Chef des Transportunternehmens.