Eberle Roland · Ständerat · 2016-09-21
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-21
Wortprotokoll
Es ist tatsächlich so, dass ich von der Antwort befriedigt bin. Trotzdem möchte ich noch einige Gedanken anhängen. Insbesondere der letzte Satz der Antwort hat mich natürlich gefreut, der lautet: "Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, welche rechtlichen Grundlagen angepasst werden müssten, um eine nach Preisen differenzierte Behandlung von Arzneimitteln zu ermöglichen."
Der Kontrolle der Medikamentenpreise und ihrer Entwicklung kommt in Bezug auf die Bemühungen des Bundesrates, das Wachstum bei den Gesundheitskosten etwas einzudämmen, eine sehr bedeutende Rolle zu. Es lohnt sich aber meines Erachtens trotzdem sehr, einen etwas differenzierteren Blick auf das Verhältnis von Mengen, Preisen und Volumen und deren Entwicklung zu werfen. Ein Beispiel: Zwischen 2013 und 2015 sind die Medikamentenkosten um rund 230 Millionen Franken gestiegen.
Wie sieht das nun in Bezug auf die soeben erwähnten Parameter Menge, Preis und Volumen im Detail aus? Bei den sehr hochpreisigen Medikamenten mit Preisen von über 1000 Franken pro Packung sind die Kosten um rund 230 Millionen Franken gestiegen, ein Wachstum von über 50 Prozent. Im Segment der Preise von 100 bis 1000 Franken pro Packung sind die entsprechenden Kosten um 70 Millionen Franken gestiegen. Demgegenüber sind im gleichen Zeitraum die Kosten in den Preisgruppen unter 100 Franken pro Packung um 70 Millionen Franken gesunken. Das heisst, dass wir hier ein sehr grosses Volumen haben, das eher preishemmend wirkt, während kleinere Volumen hochpreisiger Medikamente sehr preistreibend wirken. Gemessen an der Anzahl verkaufter Packungen machten im Jahr 2015 die Preisgruppen von über 100 Franken pro Packung rund 4,3 Prozent der Gesamtmenge aus, verursachten aber 50 Prozent der Gesamtkosten. Also verursacht eine volumenmässig sehr kleine Menge grosse Gesamtkosten. Die Kostenentwicklung wird demnach von den hochpreisigen Medikamenten in Richtung oben beeinflusst; gleichzeitig wirkt die niedrigpreisige Gruppe kostendämpfend. Dieser Trend wird sich so fortsetzen.
Der Kostenanstieg bei hochpreisigen Medikamenten kann nicht durch weitere Kürzungen im unteren Preissegment kompensiert werden, weil dort das Sparpotenzial weitgehend ausgeschöpft ist. Weitere Preissenkungen in diesem Segment würden zum Ausscheiden von Wettbewerbern und zur Gefährdung der Grundversorgung führen. Deshalb bin ich der Ansicht, dass die Einführung eines differenzierten Preisbildungs- und Preiskontrollsystems angezeigt ist. Konkret könnte man das beispielsweise wie folgt lösen: Man könnte in Artikel 52 KVG einen Absatz 4 beispielsweise mit folgendem Inhalt einfügen: "Für Arzneimittel legt der Bundesrat ein differenziertes Preisbildungssystem fest, welches den Unterschieden zwischen innovativen hochpreisigen Arzneimitteln" - die auch sehr wichtig sind - "und denjenigen der Grundversorgung Rechnung trägt. Er stellt dabei auf Packungspreise und/oder Tagestherapiekosten ab." Das wäre eine Rechtsgrundlage, die dem Bundesrat gemäss seiner Antwort fehlt, um handeln zu können.
Ich wäre sehr gerne bereit, hier noch weitere Details anzufügen. Ich könnte mir beispielsweise vorstellen, dass man bei Packungskosten von unter 10 Franken keine Preisüberprüfung mehr vornimmt, sondern das analog zu den "Over the counter"-Produkten dem freien Wettbewerb überlässt. Gleichzeitig könnte man aber, um Missbrauch zu verhindern, die entsprechenden Preise im Moment einfrieren, damit kein Anheben bis an die Preisgrenze passieren würde. Hier gäbe es Möglichkeiten. Man könnte beispielsweise bei Segmentkosten von 10 bis 100 Franken pro Packung auf dem Vertrauensprinzip aufbauen, mit einem Widerspruchsverfahren, bei dem im Bestreitungsfall die üblichen WZW-Kriterien angewendet würden. Bei Arzneimitteln mit Kosten von über 100 Franken pro Packung, die ja eine relativ kleine Menge, aber ein hohes Preisvolumen ausmachen, könnte man beispielsweise wie bisher mit der standardmässigen WZW-Prüfung ansetzen.
Ich möchte mich also herzlich bedanken für die Bereitschaft des Bundesrates, sich dieser Thematik anzunehmen. Ich wäre froh, wenn Herr Bundesrat Berset die Stossrichtung, die ich jetzt zu skizzieren versucht habe, bestätigen könnte, falls das möglich ist.