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Regazzi Fabio · Nationalrat · 2016-09-21

Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-09-21

Wortprotokoll

Wir haben heute beim Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds zwei Differenzen mit dem Ständerat zu bereinigen. Es sind die zwei letzten. Für viele biegen wir mit dieser Vorlage heute deshalb faktisch auf die Zielgerade ein. Das Parlament hat im Rahmen seiner Beratungen wesentliche Eckpunkte in die Vorlage eingebracht und ihr seinen Stempel aufgedrückt. Zu erwähnen sind an dieser Stelle der Verfassungsartikel, welcher den Zweck der neuen Regelungen aufnimmt, und die Integration des Netzbeschlusses. Die konstruktive Arbeit in den beiden Räten hat von allen Seiten Kompromissbereitschaft verlangt. Auch in konstruktiven Verhandlungen darf und muss der eigene Standpunkt mit Überzeugung vertreten werden. Bei einem solchen Prozess gibt es nicht eine richtige und auch nicht falsche Lösungen. Wenn wir heute die beiden Differenzen bereinigen oder an unseren Beschlüssen festhalten, dann sind die Diskussionen auch vor diesem Hintergrund zu sehen.

Die beiden verbleibenden Differenzen betreffen die Zweckbindung der Mineralölsteuererträge zugunsten des NAF im Rahmen von Artikel 86 Absatz 2 Buchstabe g der Bundesverfassung und den automatisierten Teuerungsausgleich gemäss Artikel 12d des Mineralölsteuergesetzes. Die Mehrheit der Kommission bittet Sie, bei beiden Punkten an unseren Beschlüssen festzuhalten. Warum?

Beim Verfassungsartikel möchten wir den zusätzlichen Anteil aus den Mineralölsteuererträgen, der in den NAF fliessen soll, auf 10 Prozent fixieren. Der Ständerat möchte mit der Formulierung "maximal 10 Prozent" offenlassen, ob es nun 0 oder eben 10 Prozent sind, die in den NAF fliessen sollen. Das heisst, wir sprechen von Fondseinlagen, die im Extremfall pro Jahr in der Grössenordnung zwischen 0 und 250 bis 300 Millionen Franken schwanken können.

Aus den folgenden Gründen bittet Sie die Kommissionsmehrheit, am klaren Entscheid dieses Rates festzuhalten: Erstens ist der NAF selbst mit der Lösung des Nationalrates unterfinanziert. Zweitens machen flexible Einlagen bei einer Unterfinanzierung keinen Sinn.

So, wie der NAF heute konzipiert ist, ist er mit der Integration des Netzbeschlusses unterfinanziert. Selbst wenn wir an unserem Beschluss festhalten, fehlen pro Jahr rund 100 Millionen Franken, und dies nur schon, wenn bei den neu ins Nationalstrassennetz aufgenommenen Strecken keine grösseren Projekte in Angriff genommen werden. Solche Projekte existieren aber und sind auch baureif. Mit anderen Worten: Wir können bereits heute absehen, dass wir schon bald mehr Geld benötigen. Dieses Geld werden wir von den Strassenbenützern verlangen müssen.

Wir sollten heute daher ehrlich mit uns selber sein: Wenn wir den NAF auf eine einigermassen vertretbare finanzielle Basis stellen wollen, dann müssen wir die 10 Prozent ausschöpfen und die Formulierung des Ständerates ablehnen. Ansonsten müssen wir bei der Integration des Netzbeschlusses dem Bürger reinen Wein einschenken und transparent offenlegen, dass zwar diese oder jene Strecke nun Teil des Nationalstrassennetzes geworden ist, sich ansonsten aber nichts, rein gar nichts ändert.

Wir haben in der Kommission auch den oft vorgebrachten Einwand diskutiert, dass es Flexibilität brauche, zumindest bei einer Einlage, und das sei auch bei Fabi so der Fall. Tatsächlich haben wir beim NAF eine Art Gegenstück zu Fabi mit einer ähnlichen Grundkonstruktion. Es gibt aber wesentliche Unterschiede. So haben wir bei den Fonds ganz andere Grössenordnungen. Bei Fabi haben wir im Parlament neu 2,85 Milliarden Franken fix dem Bahninfrastrukturfonds zugewiesen; da gibt es keine Flexibilität. Im Weiteren bezahlen die Kantone 500 Millionen Franken - ebenfalls ohne Flexibilität. Nicht zuletzt läuft noch die befristete Finanzierung des öffentlichen Verkehrs bis maximal 2030 weiter mit 310 Millionen Franken aus dem Neat-Viertel und 300 Millionen Franken aus dem Mehrwertsteuer-Promille. Insgesamt also werden rund 4 Milliarden Franken pro Jahr fix zugewiesen. Dann erst kommt zu dieser fixen Zuweisung die "flexible Formulierung" der LSVA hinzu, die ja bekanntlich vom Strassengüterverkehr eingebracht wird. Es gibt Flexibilität, aber auf sehr hohem Niveau.

Wir wissen nicht zuletzt beim NAF bereits heute, dass die Einlagen für die Finanzierung des ausgewiesenen Bedarfs nicht ausreichen. Wir können mit dieser Finanzierung nur starten, weil noch gewisse Reserven vorhanden sind. Flexibilität bei den Einlagen ist daher beim NAF fehl am Platz. Flexibilität heisst nämlich im Klartext, dass man auch weniger als 10 Prozent einlegen können möchte. Das würde jedoch nur dazu führen, dass Nationalstrassen- oder Agglomerationsverkehrsprojekte weiter verzögert und hinausgeschoben würden, mit allen Konsequenzen für die Staus und für unsere Volkswirtschaft.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung -, an unserem Beschluss festzuhalten und die NAF-Finanzierung auf eine solide Basis zu stellen. Eine Minderheit Allemann beantragt Ihnen, der Formulierung des Ständerates zuzustimmen, mit der Begründung, dass damit auch beim NAF, in Analogie zum BIF, eine Flexibilität zugunsten der Sparprogramme gewährt wird.

Ein paar Worte zum Thema Teuerung: Der Bundesrat hat in Artikel 12d des Mineralölsteuergesetzes eine Kompetenzverschiebung an den Bundesrat für eine Anpassung des Steuertarifs für die Mineralölsteuer und den Mineralölsteuerzuschlag im Falle einer gewissen Bauteuerung vorgesehen. Auch hier will die Kommissionsmehrheit an unserem Beschluss festhalten. Gemäss Artikel 4 des NAF-Gesetzes überprüft der Bundesrat ja regelmässig, ob die Mittel des Fonds für die Finanzierung der Aufgaben nach Artikel 86 Absatz 1 der Bundesverfassung genügen. Ist dies nicht der Fall, so beantragt er eine Anpassung der Verbrauchssteuern inklusive Zuschlag und Abgaben gemäss Artikel 86 Absatz 2 der Bundesverfassung. Mit dieser Regelung wird im NAF-Gesetz unterstrichen, dass es sich hier um eine Kostenanlastungssteuer handelt. Bei einer Kostenanlastungssteuer sollen eben die zu deckenden Kosten als Massstab für den Steuertarif genommen werden und nicht ein Teuerungsindex.

Für die Kommissionsmehrheit ist das der korrekte Weg, wie der zusätzliche Mittelbedarf gedeckt werden soll. Es braucht dafür nicht noch eine Kompetenzverschiebung im Mineralölsteuergesetz.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen - der Entscheid fiel mit 15 zu 9 Stimmen -, an unserem Beschluss festzuhalten und Artikel 12d des Mineralölsteuergesetzes zu streichen. Die Minderheit Candinas beantragt Ihnen, dem Ständerat zuzustimmen und damit dem Bundesrat aufgrund der Teuerung und bei ausgewiesenem Bedarf die Kompetenz zur Anpassung des Steuertarifs zu geben, wie dies auch bei vielen anderen Bereichen der Fall ist.