Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-21
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-21
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Regazzi verlangt eine Reduktion des Nachtfahrverbots um eine Stunde. Es wäre also ab morgens um vier Uhr grundsätzlich Güterverkehr zulässig. Damit tangieren Sie ein sehr sensibles Thema.
Erstens basiert das Nachtfahrverbot auf Volksabstimmungen. Unser Volk hat gerade auch als Element der Verlagerungspolitik, aber auch zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm das Sonntags- und Nachtfahrverbot so etabliert, und wir leben damit. Wir haben es sogar, weil es für die Schweiz so wichtig ist, mit der Europäischen Union im Landverkehrsabkommen so vereinbart. Wenn Sie das jetzt lockern wollen, ist es natürlich so, dass primär dann das Landverkehrsabkommen angepasst werden müsste. Die EU würde das wahrscheinlich akzeptieren, weil die Folge die wäre, dass sie natürlich dann viel mehr Schwerverkehrstransporte schon morgens ab vier Uhr auf unseren Strassen fahren lassen könnte. Das wäre dem Transit hochwillkommen. Aus Schweizer Verkehrssicht, aus Schweizer Sicht auch des Lärmschutzes ist es das nicht.
Das zweite Problem ist effektiv, dass wir ja in denjenigen Güterbereichen, in denen es zum Beispiel um Frischprodukte geht - die Bevölkerung ist froh, wenn morgens um sechs Uhr schon die frischen Gipfeli und die frischen Salate in den Regalen sind -, heute schon Ausnahmen vom Nachtfahrverbot haben. Überall dort, wo wir meinen, dass Transporte im Sinne der Bevölkerung sind, kennen wir diese Ausnahmen. Wenn wir jetzt diese Transporte generell schon morgens um vier Uhr zulassen würden, weiss ich nicht, welche zusätzlichen Branchen tatsächlich schon morgens um vier Uhr ihre LKW losfahren lassen würden. Wir haben jetzt gerade über die Arbeits- und Ruhezeit usw. der Chauffeure gesprochen. Es geht hier halt einfach um sehr sensible Situationen.
Wir überlegen uns im Moment departementsintern, weil das Thema Lärm mit der Nachtruhe verbunden ist, ob man allenfalls mal in Richtung Pilotprojekte mit Elektrolastwagen oder Hybriden, die fast lärmfrei sind, gehen könnte. Man könnte dann schauen, ob das effektiv eine Reduktion der Pendlerströme am Morgen zur Folge hätte, wenn gewisse Fahrzeuge die Strasse schon früher benutzen dürften, oder ob es irrelevant wäre. Vor allem ist das Nachtfahrverbot einfach wirklich mit der Nachtruhe für die Bevölkerung verbunden.
Deshalb beantragen wir die Ablehnung dieser Motion.