Gross Andreas · Nationalrat · 2002-03-21
Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-21
Wortprotokoll
Wie der Ständerat hat die Mehrheit der Kommission die bundesrätliche Idee abgelehnt, dass man unabhängig voneinander lancierte Volksinitiativen, welche den gleichen Gegenstand betreffen, am gleichen Tag einander gegenüberstellen und über sie abstimmen kann. Die Mehrheit der Kommission lehnt dies selbst dann ab, wenn die Initiativen antagonistisch, also nicht komplementär, sondern wirklich [PAGE 419] unterschiedlich sind. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die Möglichkeit der Manipulation zu gross ist, weil - das ist ganz wichtig - die Initianten jeder eingereichten Volksinitiative das Recht haben, dass man diese für sich behandelt und ihr einen eigenen Gegenvorschlag gegenüberstellt. Das wäre nicht mehr der Fall, wenn man die eine Volksinitiative zu einem Gegenvorschlag der anderen machen würde.
Der Minderheitsantrag, den die SP-Fraktion während der Diskussion entwickelt hat, hat den Vorteil, dass jede gegen die Interessen der Initianten gerichtete Manipulation ausgeschlossen würde, weil die Initianten selber darüber entscheiden dürften, ob sie gleichzeitig zur Abstimmung gebracht werden sollen. Es ist nämlich - das ist wichtig, da es bei uns eine Tradition gibt - nicht immer im Interesse der Initianten, dass nach einer im November erfolgten Abstimmung zu einem bestimmten Thema im darauffolgenden April oder ein Jahr später das gleiche Thema nochmals zur Abstimmung kommt. Diese Repetition der gleichen Gegenstände erweckt in der Bevölkerung Unwillen. Deshalb kann das, was der Bundesrat vorschlägt, im Interesse der Initianten sein - es muss aber nicht. Deshalb wäre es - aus den von Frau Hubmann genannten Gründen - möglicherweise im Interesse der direkten Demokratie und auch im Interesse der Initianten, solche Initiativen unter Umständen auf einen Abstimmungstag zusammenzulegen. Deshalb haben wir vorgeschlagen, dies den Initianten offen zu lassen, das heisst, sie um ihr Einvernehmen anzusuchen. Wenn sie ihr Einvernehmen geben, ist sicher, dass nicht manipuliert wird; wenn sie es nicht geben, kommt es gar nicht erst zu einer Zusammenlegung.
Die Mehrheit hat sich gegen diese Kompromisslösung entschieden, weil es in der Schweiz unüblich ist, dass man dem Initiativkomitee so grosse Bedeutung zumisst. Man hat z. B. im Zusammenhang mit der Fristverkürzungs-Initiative dem Initiativkomitee die Mitbestimmung bei der Agenda, der Tagesordnung, welche der Bundesrat für sich beansprucht, auch nicht überlassen wollen. Dazu kann man allerdings auch sagen, dass Initianten immer das Recht haben, ihre Initiative zurückzuziehen. In diesem Sinne hat das Initiativkomitee selbst im geltenden Recht eine bestimmte Stellung. Aber die Mehrheit der Kommission wollte das hier nicht einbauen. Sie möchte sich dem Ständerat anschliessen und mit ihm zusammen den Antrag des Bundesrates ablehnen.