Stöckli Hans · Ständerat · 2016-09-21
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-21
Wortprotokoll
In der Märzsession 2015 des Grossen Rates des Kantons Bern hat ein Vorstoss mit 137 zu 9 Stimmen das Licht der Welt erblickt. Er verlangt von uns, dass wir Artikel 49 Absatz 3 des KVG mit einer Übergangsbestimmung ergänzen, mit dem Ziel, dass der Bund verpflichtet sein soll zu evaluieren, welche Kantone in welchem Rahmen Investitionen und/oder gemeinwirtschaftliche Leistungen ihrer Spitäler über Steuergelder finanzieren.
Diese Standesinitiative haben wir in der Kommission zum ersten Mal am 12. Januar dieses Jahres behandelt. Wir hatten die Gelegenheit, eine Delegation des Kantons Bern zu empfangen, welche den Vorstoss begründet hat. Die Delegation machte geltend, Artikel 49 Absatz 3 verbiete, dass die Tarife Kostenanteile für gemeinwirtschaftliche Leistungen enthalten. Das KVG definiere aber die gemeinwirtschaftlichen Leistungen nur insofern, als dazu insbesondere die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen sowie die Forschung und universitäre Lehre gehörten. Diese ungenügende Definition führe dazu, dass in der Einführungsphase der neuen Spitalfinanzierung keine Rechtssicherheit bestehe und die Begriffe unterschiedlich interpretiert würden. Das berge die Gefahr von unerwünschten Subventionierungen. Solche Subventionierungen würden den Grundsätzen des KVG widersprechen und hätten folgenschwere Auswirkungen. Insbesondere gälten diejenigen Spitäler als Benchmark für die Festlegung der Tarife, die die Leistungen in der notwendigen Qualität am günstigsten erbrächten. Wenn nun Spitäler ihre Leistungen nur deshalb günstiger als andere erbringen könnten, weil ihr Kanton sie massiv mit Steuergeldern unterstütze, werde die Basis für die Tariffestsetzung für die gesamte Schweiz verzerrt. Damit bestehe die Gefahr, dass die Tarife zu tief angesetzt würden und als Folge davon die Refinanzierung der Investitionen nicht mehr gewährleistet sei. Dementsprechend habe die Standesinitiative das Ziel, Ordnung in diese Situation zu bringen.
Wir haben die Diskussion in der Kommission dann auf die Sitzung im Juli 2016 verschoben, weil uns gesagt wurde, dass das Bundesamt für Gesundheit gestützt auf einen Auftrag des Bundesrates im Rahmen der Evaluation der Wirkungen der KVG-Revision in den Jahren 2012 bis 2019 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben habe. Diese Machbarkeitsstudie wurde uns dann an der Sitzung vom Juli präsentiert; sie datiert vom 16. Juni 2016. Diese Studie kommt zum Schluss, dass als Datenquelle zur Herstellung der Transparenz und zur Erfassung des Verlaufs der Investitionen und der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Kantone nur die Krankenhausstatistik infrage kommt. Diese Studie hat aber festgehalten - und jetzt kommt das Problem -, dass die Krankenhausstatistik in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung nicht als alleinige Quelle dienen könne, weil die Abgrenzungen und Definitionen unklar seien, weil die Basis der Krankenhausstatistik ungenügend sei. Insgesamt wird festgehalten, dass die Datenlage eben nicht genüge und der Auftrag nicht zu erfüllen sei.
Wir waren erstaunt, dass das Bundesamt für Gesundheit, gestützt auf diese Tatsache, resigniert hat. Es hat zwar festgestellt, dass die Datenlage ungenügend ist, will aber eigentlich auf weitere Arbeiten zu diesem Thema verzichten, wie dies in einem Kommentar vom 30. Juni 2016 steht.
Gestützt auf diese Sachlage haben wir in der Kommission dann zwei Beschlüsse gefasst, und zwar beide einstimmig. Wir empfehlen, der Standesinitiative Bern keine Folge zu geben, weil ihre Forderung nicht eine Aufgabe für den Gesetzgebungsprozess ist, sondern die Umsetzung der bereits bestehenden gesetzlichen Grundlage betrifft. Es besteht also kein gesetzlicher Handlungsbedarf. Vielmehr muss hier der Bundesrat seine gesetzlich vorgegebenen Aufgaben erfüllen. Wir sind überzeugt, dass es deutliche Hinweise auf Wettbewerbsverzerrung durch die Kantone gibt. Dadurch werden auch die freie Spitalwahl der Versicherten und der Qualitätswettbewerb behindert. Es ist nötig, dass dort Transparenz geschaffen wird. Etliche Kantone begünstigen ihre Spitallandschaft gegenüber der ausserkantonalen Konkurrenz mit fragwürdigen Subventionen oder Tarifentscheiden. Die Kosten der fehlenden Strukturbereinigung und des fehlenden Qualitätswettbewerbes gehen dann schliesslich auch zulasten der Prämienzahler. Dementsprechend ist es auch im Interesse der Prämienzahler, dass hier ein Durchbruch erzielt wird.
Wir haben das Resultat der bundesrätlichen Stellungnahme in der Kommission nicht besprechen können. Es erstaunt mich immerhin, dass auch der Bundesrat zwar die Datenlage als ungenügend betrachtet, aber resigniert nichts machen will. Umso mehr scheint es mir nötig zu sein, dass wir dem Bundesrat mit der Motion gegenüber den Kantonen den Rücken stärken, damit diese die Datenlage nun dergestalt darlegen, dass die gesetzlichen Grundlagen - auch für die Zukunft - allenfalls angepasst, zumindest aber durchgesetzt werden können.
Dementsprechend hat die Kommission einstimmig beschlossen, diese Kommissionsmotion einzureichen. Ich bitte um Zustimmung.