de Courten Thomas · Nationalrat · 2016-09-21
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-21
Wortprotokoll
Unter der geltenden CO2-Gesetzgebung hat die Schweizer Wirtschaft einen signifikanten Beitrag zur Senkung der Emissionen geleistet, deutlich [PAGE 1478] mehr, als dies in anderen Sektoren wie Verkehr oder Privathaushalten der Fall war.
Die Unternehmen mit grossem Reduktionspotenzial nehmen dabei in der Regel am Emissionshandelssystem teil. Unter diesem Regime ist aktuell in der Regel nur der Einsatz nationaler Zertifikate möglich, welche nach wie vor deutlich teurer sind als die vergleichbaren Emissionszertifikate in der EU. Damit verfügen unsere stark exportorientierten Industrien über signifikante Wettbewerbsnachteile, konkret gegenüber dem europäischen Ausland. In der geltenden CO2-Verordnung gibt es zwar eine Härtefallregelung. Diese ist jedoch meines Erachtens ungenügend. Sie gibt den Unternehmen nicht die erforderliche Planungssicherheit und verunmöglicht einen praxisnahen Vollzug. Mit der eingereichten Motion sollen daher Grundlagen geschaffen werden, um diese Härtefallregelung ohne Willkür anzuwenden.
In einer aktuellen Vollzugshilfe des Bafu gibt es lediglich Informationen über die einzureichenden Unterlagen. Was jedoch vollständig fehlt, sind Informationen über den Entscheidungsprozess zur Bewilligung. So müssen die Unternehmen unter anderem nachweisen, dass bei der Versteigerung von Zertifikaten Gebote zu Marktpreisen gemacht wurden. Es ist jedoch zum Beispiel nicht beschrieben, ob der Zertifikatspreis der Schweiz oder der Zertifikatspreis der EU als Marktpreis herangezogen werden soll. Dieses Vorgehen kann daher als willkürlich bezeichnet werden und entspricht nicht den Ansprüchen eines transparenten Vollzugsprozesses. Zudem ist im entsprechenden Artikel 55a der CO2-Verordnung vorgesehen, dass eine einmal bewilligte Härtefallregelung lediglich bis Ende 2018 Bestand hat. Heute haben wir 2016. Das ist aus Sicht der Wirtschaft nicht genügend, da die nachfolgende Zeitperiode nicht beschrieben ist.
Die grundsätzlich geplante Anbindung an den EU-Emissionshandel würde diese Thematik deutlich entschärfen. Sie ist aber aufgrund der ungeklärten Fragen mit der EU weiterhin auf unabsehbare Zeit nicht realistisch. Deshalb brauchen wir eine rasche und praxisgerechte Lösung zur Entlastung unserer Wirtschaft.