preparatory:AB 204349
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-21
Wortprotokoll
Es geht mit dem Thema CO2 weiter, aber diesmal geht es um einen anderen Inhalt. Der Inhalt ist der folgende: Wir haben mit der CO2-Abgabe auf Brennstoffen das System eingeführt, dass sich die Firmen von der CO2-Abgabe befreien können, wenn sie eine Zielvereinbarung abschliessen und dann Massnahmen treffen, um die entsprechende CO2-Reduktion in den Betrieben zu erreichen.
Dort gibt es nun zwei Hemmschuhe, die man bei der nächsten CO2-Gesetzgebung dann wahrscheinlich wirklich und endlich definitiv beseitigen sollte. Der eine ist der berühmt-berüchtigte Anhang 7 der CO2-Verordnung, wo minutiös aufgelistet wird, welche Firmen in welchen Branchen sich wirklich mit welcher Tätigkeit von der CO2-Abgabe befreien lassen können. Anhang 7 ist eine überaus bürokratische Sache. Der zweite Hemmschuh ist Artikel 66 der CO2-Verordnung, wo es darum geht, dass nur Firmen mit einem CO2-Ausstoss von über 100 Tonnen überhaupt mitmachen können. Es ist bis heute nicht klargeworden, warum man diese zwei Hemmschuhe damals in der CO2-Verordnung eingebaut hat.
Wenn ich allerdings die Begründung des Bundesrates lese, warum man diese Motion ablehnen soll, sehe ich, dass wir ein Verständnisproblem haben. Das Ziel der CO2-Gesetzgebung muss es ja sein, dass man möglichst viel CO2 einsparen kann. Aber in der Stellungnahme des Bundesrates heisst es, diese Befreiung von der CO2-Abgabe sei eine flankierende Massnahme und nicht im Sinne einer möglichst optimierten Senkung von CO2-Emissionen der Firmen konzipiert. Es sei eine flankierende Massnahme für jene Betriebe, die irgendwelche wettbewerblichen Nachteile hätten.
Ich glaube, Frau Bundesrätin, dass man diese Optik verlassen muss. Wenn man sich die Kyoto-Periode mit dem aktuellen CO2-Gesetz vor Augen führt, ist das angezeigt. Denn man hat einerseits mit der Energieagentur der Wirtschaft die Soll-Werte deutlich übertroffen, und andererseits ist es auch so, dass die tiefhängenden Früchte jetzt gepflückt sind. Nun muss man in einem weiteren Schritt auch anderen Unternehmen - klar, immer gemäss Verhältnismässigkeitsprinzip - die Möglichkeit geben, ebenfalls bei diesem System mitzumachen.
Denn es hat sich eines gezeigt, Frau Bundesrätin: Die Abgabe auf Brennstoffen, die Lenkungsabgabe per se, wirkt überhaupt nicht. Aber es wirkt, dass die Firmen, die eine Zielvereinbarung abschliessen, mit dieser Zielvereinbarung für sich Massnahmen definieren, die auch wirtschaftlich und finanzierbar sind. Dort sind effektive Einsparungen entstanden. Man hat sich einerseits mit der eigenen Situation beschäftigt und andererseits gesehen, dass man CO2 einsparen, Energie einsparen kann und es sich wirtschaftlich auch noch lohnt. Das ist, glaube ich, der Mehrwert dieses Systems. Deshalb wäre es mit dem neuen CO2-Gesetz und mit der Ratifizierung des Pariser Abkommens dringend notwendig, diese bürokratischen Verordnungs-Hemmschuhe endlich zu beseitigen. [PAGE 1486]
Sie haben korrekt gesagt, dass die Regelung einerseits verhältnismässig sein muss. Andererseits aber darf die Bürokratie nicht ausufern. Dort muss ich dem UVEK auch eine Hausaufgabe mitgeben: Bei der Befreiung von der KEV-Umlage ist das BFE zuständig und bei der Befreiung von der CO2-Abgabe das Bafu. Es sind meistens die gleichen Firmen, die davon betroffen sind. Warum koordinieren sich das Bafu und das BFE bei dieser Befreiung nicht stärker?
Zum Thema hat es auch Vorstösse aus unserer Fraktion gegeben. Ich bin der Auffassung, dass man mit diesen Vorstössen und mit diesen Gedanken die CO2-Gesetzgebung deutlich verschlanken könnte. Es zeigt sich einmal mehr: Wenn man beim CO2-Gesetz liberalisiert, wenn man es also den Firmen überlässt, Massnahmen zu ergreifen, die auch wirtschaftlich sind, dann werden, je mehr Freiräume vorhanden sind, desto mehr CO2-Einsparungen gemacht. Das hat die Energieagentur der Wirtschaft an vielen Beispielen immer wieder aufgezeigt.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen. Der Bundesrat stellt ja in Aussicht, dass er durchaus bereit wäre, diese Motion mit einem geänderten Text zu übernehmen. Mit dem schärfer formulierten Motionstext haben Sie aber einen Steilpass für die neue CO2-Gesetzgebung. Dort hoffen wir natürlich, dass die bewährten Systeme entsprechend erfolgreich weitergeführt werden.