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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-21

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-21

Wortprotokoll

Die Kantonsinitiative ist ein neues Element, das der Bundesrat bereits im Rahmen der Reform der Volksrechte vorgeschlagen hatte. Es soll den Kantonen die Möglichkeit geben, Änderungen der Verfassung oder von Gesetzen zu unterbreiten. Die Begründung für diesen Vorschlag ergibt sich aus dem föderalistischen Wandel der vergangenen zwanzig bis dreissig Jahre. In dieser Zeit sind die Aufgaben des Bundes und der Kantone immer stärker ineinander hineingewachsen, und ohne die sachkundige und tatkräftige Umsetzung durch die Kantone würden Massnahmen des Bundes Makulatur bleiben.

Nicht nur in der Schweiz, sondern auch in anderen Ländern hat sich der Föderalismus zu einem partizipativen Föderalismus entwickelt. Mehr und mehr beteiligen sich die unteren Ebenen an der Willensbildung auf Bundesebene. In einigen Ländern ist daraus ein eigentlicher Mitwirkungsföderalismus entstanden. Die Verflechtung hat teilweise dazu geführt, dass die unteren Ebenen gegen weitere Zentralisierungen nicht mehr opponieren, da sie sich immer prominenter an der Gestaltung der Bundespolitik beteiligen können.

Diese Form des Mitwirkungsföderalismus hat aber durchaus problematische Seiten. Die Kantonsinitiative stellt eine Alternative zu solchen Formen des Föderalismus dar. Die Kantone sollen sich zwar an der Gestaltung von Politik beteiligen können, aber sie sollen gleichzeitig in die demokratischen Spielregeln eingebunden werden. Letzteres soll auf zweierlei Art geschehen:

1. Eine Kantonsinitiative kann nicht durch die Kantonsregierungen beschlossen werden; das Initiativrecht ist vom kantonalen Parlament oder vom Volk auszuüben.

2. Die Kantonsinitiative wird in den demokratischen Prozess eingebunden, indem sie wie jede andere Initiative in der öffentlichen Arena debattiert wird.

Es wird hier und dort befürchtet, die Kantonsinitiative eröffne den kantonalen Regierungen und ihren gemeinsamen Organen - beispielsweise der Konferenz der Kantonsregierungen - zu viel Macht. Herr Gross Andreas hat auch auf die entsprechende Sensibilität hingewiesen, dass man in der Kommission den Eindruck hatte, die Kantonsregierungen seien dem Bundesrat fast wichtiger als das Parlament. Er hat darauf hingewiesen, dass die Einführung einer Kantonsinitiative auch einen symbolischen Gehalt haben könnte.

Ich denke, dass dieser symbolische Gehalt nicht zu unterschätzen ist. Sie haben den Zusammenhang mit der allgemeinen Volksinitiative und den 70 000 Unterschriften erwähnt. Ich kann diesen Zusammenhang so nicht nachvollziehen, aber ich darf doch feststellen, dass Sie in diesem Sinne bei beiden Fragen voll und ganz auf die Linie des Bundesrates verwiesen haben.

Die Kantonsinitiative als neues Instrument weckt die Befürchtung, sie würde regionale Gräben schaffen. Aus zwei Gründen glaube ich aber nicht, dass regionale Allianzen die Kantonsinitiative prägen würden:

1. Die Zustimmung von acht Kantonen ist eine recht hohe Schwelle. Ich gebe hier jenen Recht, die sich fragen, ob dieses Instrument überhaupt zum Einsatz kommen würde.

2. Es geht bei Kantons- wie bei Volksinitiativen im eigentlichen Sinne des Wortes darum, Mehrheiten zu finden. Kantonsinitiativen hätten nur dann eine Chance, wenn sie breit [PAGE 407] abgestützt sind und also nicht allein auf die regionalpolitische Karte setzen.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Instrument der Kantonsinitiative das Initiativrecht und damit den politischen Prozess mit neuen Impulsen bereichern würde. Ich bitte Sie deshalb, dem Ständerat zu folgen und den Antrag Janiak zu unterstützen.