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Masshardt Nadine · Nationalrat · 2016-09-21

Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-21

Wortprotokoll

Rechtsunsicherheit, dieses eine Wort beschreibt die momentane Situation leider treffend. Bereits im Abstimmungskampf zur Masseneinwanderungs-Initiative haben wir vor dieser Rechtsunsicherheit gewarnt. Die Initianten behaupteten damals, die Kündigung der Bilateralen sei nicht Ziel der Initiative. Ich hörte das selber an diversen Podien und Abstimmungsdebatten. Wie wir zudem gesehen haben, war das auch Teil der SVP-Abstimmungszeitung.

Heute, rund zweieinhalb Jahre später, wissen wir: Die Rechtsunsicherheit ist Tatsache. Wir wissen auch, dass mit der EU keine Lösung gefunden werden kann, welche Kontingente, Höchstzahlen und einen harten Inländervorrang enthält. Es erstaunt deshalb nicht, dass die SVP inzwischen von einer Kündigung des Freizügigkeitsabkommens spricht und die Bedeutung der Bilateralen herunterspielt. Dieser Zickzackkurs der SVP ist opportunistisch und unehrlich.

Die Unsicherheit, wie es mit den Beziehungen zur EU weitergeht, ist Gift für die Schweiz, ist Gift für unsere Wirtschaft und somit auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land. Diese Unsicherheit ist aber auch Gift für unseren Bildungs- und Forschungsstandort sowie für unsere Kulturschaffenden. Es muss uns grösste Sorgen bereiten, dass seit der Annahme der Initiative bereits die Hälfte aller Beteiligungen von Schweizer Universitäten an europäischen Forschungsprojekten weggefallen ist. Aber auch der ungehinderte Zugang zum europäischen Binnenmarkt ist für die Schweiz zentral. So verkaufen wir beispielsweise 60 Prozent unserer Exporte im EU-Markt.

Deshalb war für die SP seit dem äusserst knappen Ja zur Initiative klar, dass deren Umsetzung die Bilateralen nicht gefährden darf. Ein Gesetz mit Kontingenten und Höchstzahlen wäre aber ein klarer Verstoss gegen die Personenfreizügigkeit. Für die SP gibt es deshalb folgende rote Linie: Die Umsetzung von Artikel 121a soll erstens die Bilateralen nicht gefährden. Zweitens soll der Fokus auf die Förderung des inländischen Potenzials gelegt werden. Drittens darf mit der Umsetzung der Arbeitnehmerschutz auf keinen Fall verschlechtert werden. Diese rote Linie wird mit dem Kompromiss der Staatspolitischen Kommission eingehalten. Deshalb trägt die SP das Konzept der Mehrheit - mit Fokus auf das gesamtwirtschaftliche Interesse - mit; dieses Interesse verlangt ja die Initiative ebenfalls.

Fazit: Die SP-Fraktion ist für Eintreten. Der Kommissionsvorschlag schafft wieder mehr Rechtssicherheit. Die Initiative könnte nicht strenger umgesetzt werden, ohne das Freizügigkeitsabkommen zu verletzen und damit eine Kündigung zu riskieren. Ich erinnere daran: Die Personenfreizügigkeit wurde von der Schweizer Stimmbevölkerung ebenfalls mehrfach angenommen.

Noch ein Wort zum Plan B des Bundesrates: Eine einseitige Schutzklausel mit Höchstzahlen und Kontingenten bringt sicher keine Rechtssicherheit. Deshalb lehnt die SP-Fraktion dieses Konzept ab.

Auch die Einzelanträge aus der CVP-Fraktion als Ergänzung zum Konzept der Mehrheit schaffen vor allem Rechtsunsicherheit, denn die geforderten einseitigen Massnahmen wären gemäss Eskalationsmodell nicht FZA-kompatibel. Nennen wir sie darum beim Namen: Gemeint sind Kontingente, Höchstzahlen oder andere Verletzungen des Freizügigkeitsabkommens. Dies ist nicht im Sinn unseres Landes, und das wollen wir nicht.