Aeschi Thomas · Nationalrat · 2016-09-21
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-21
Wortprotokoll
Wir behandeln nun die parlamentarische Initiative "Empfehlungen und Beschlüsse der OECD und ihrer Sonderorganisationen. Pflicht zur Information und Konsultation der zuständigen Legislativkommissionen". Es geht hier also um die Prozesse zwischen Exekutive und Legislative. In meinem Text fordere ich, dass die Voraussetzungen dafür zu schaffen sind, dass auch für Empfehlungen und Beschlüsse der OECD und ihrer Sonderorganisationen, zum Beispiel des sogenannten Global Forum, analog zu Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes, "Information und Konsultation im Bereich der Aussenpolitik", vorgängig eine Informations- und Konsultationspflicht in den zuständigen Legislativkommissionen gilt.
Worum geht es? Es geht um die mit der Globalisierung einhergehende Tendenz, dass multilaterale Organisationen und Institutionen zunehmend Kompetenzen erhalten, die sie früher nicht hatten. Früher waren sie eher Gremien für die technische Abstimmung der Nationalstaaten untereinander. Heute setzen sie zunehmend Recht. Ein Beispiel dafür sind die Bestimmungen der OECD zur Geldwäscherei sowie Artikel 26 des OECD-Musterabkommens, der dazu geführt hat, dass die Schweiz alle ihre Doppelbesteuerungsabkommen anpassen muss. Ein zweites Beispiel ist die Frage des Steuerwesens. Da ist das sogenannte Base Erosion and Profit Shifting ein grosses Thema der OECD, also die Frage, inwiefern die Steuerbasis internationaler Unternehmen in andere Staaten verschoben wird und wie bestimmte Länder auf ihren rechtmässigen Anteil zurückgreifen können - "rechtmässig" sei hier eben in Anführungszeichen gesetzt.
Soft Law nimmt also zu. Das ist für uns als Parlament unbefriedigend. Es werden graue und schwarze Listen geführt. Das Parlament wird zwar nicht in Entscheidungsfindungen einbezogen, es muss die Entscheidungen aber in Schweizer Recht überführen. Ich persönlich bin der Meinung, das Parlament sollte für diese Entscheidungen eine grössere Mitsprache einfordern, denn sie haben signifikante Auswirkungen auf das Schweizer Recht.
Es geht um die Frage der demokratischen Legitimation und damit auch der demokratischen Kontrolle. Ich verweise auf die sehr gute Notiz des Sekretariates der Aussenpolitischen Kommissionen zu den Mitwirkungsrechten der eidgenössischen Räte im Bereich der Aussenpolitik. In dieser Notiz geht es um zwei Themen: Inwieweit definieren die Absätze 2 und 3 des heutigen Artikels 152 des Parlamentsgesetzes eine Hol- oder eine Bringschuld? Wer den Artikel liest, sieht ganz klar, dass es eine Bringschuld des Bundesrates ist. Absatz 2 lautet nämlich wie folgt: "Der Bundesrat informiert die Ratspräsidien und die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen regelmässig, frühzeitig und umfassend über wichtige aussenpolitische Entwicklungen. Die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen leiten diese Informationen an andere zuständige Kommissionen weiter." Und Absatz 3 lautet: "Der Bundesrat konsultiert die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen zu wesentlichen Vorhaben ... sowie zu den Richt- und Leitlinien zum Mandat für bedeutende internationale Verhandlungen, bevor er dieses festlegt oder abändert. Er informiert diese Kommissionen über den Stand der Realisierung dieser Vorhaben und über den Fortgang der Verhandlungen." Es geht also ganz klar um eine Bringschuld des Bundesrates, die sich leider immer mehr zu einer Holschuld des Parlamentes entwickelt hat. Der Bundesrat informiert immer weniger von sich aus. Die APK müssen die Informationen immer mehr von sich aus einfordern.
Unter Ziffer 28 lesen Sie, was "wesentliche Vorhaben" oder "bedeutende internationale Verhandlungen" sind. Das kann demzufolge nicht generell-abstrakt definiert, sondern muss im Einzelfall von der Kommission und vom Bundesrat beurteilt werden. Es liegt demnach in deren Ermessen zu entscheiden, was "wesentlich" und was "bedeutend" ist.
Nun zu den zwei Vorstössen: Von den beiden parlamentarischen Initiativen ist jene von Herrn Romano die enger gefasste Version. Sie fordert, dass der Bundesrat das Parlament in den Entscheidungsprozess und in das Genehmigungsverfahren einbeziehen muss, falls die Umsetzung Anpassungen unseres innerstaatlichen Rechtes erfordert. Meine parlamentarische Initiative fordert, es seien die Voraussetzungen zu schaffen, damit auch für Empfehlungen und Beschlüsse der OECD und ihrer Sonderorganisationen, analog zu Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes, vorgängig eine Informations- und Konsultationspflicht in den zuständigen Legislativkommissionen gilt.
Ich mache Ihnen beliebt, beiden parlamentarischen Initiativen Folge zu geben und somit die Diskussion darüber zu erlauben. Welche Massnahmen anschliessend getroffen werden, ist dem Parlament und auch den APK überlassen, wo diese Initiativen dann behandelt würden.