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Glarner Andreas · Nationalrat · 2016-09-21

Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-21

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir zuerst eine Vorbemerkung: Es ist doch eher aussergewöhnlich, dass Kommissionsmitglieder noch Einzelanträge einreichen, wie dies unser sehr geschätzter Kollege und CVP-Parteipräsident Gerhard Pfister ausgiebig macht. Wir verstehen ihn natürlich, denn nach einer aussergewöhnlichen Pirouette nun wieder zu versuchen, etwas Zuckerguss auf die missratene Kommissionsvorlage zu bringen, ist ihm nicht zu verargen. Da es sich aber um kosmetische Anträge handelt, die wenig bis nichts bringen, werden wir auch hier vorsichtig damit umgehen müssen.

Ich spreche nun zu Artikel 17c Absatz 2: Das vorgeschlagene Konzept des Schwellenwerts verstösst natürlich gegen die Verfassung, welche eben Höchstzahlen und Kontingente vorschreibt, und zwar für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts. Hier nun einen Schwellenwert im Sinne einer Stellenmeldepflicht einführen zu wollen ist ein Hohn!

In Artikel 17d wird beschrieben, was zu tun ist, wenn die Massnahmen gemäss Artikel 17c nichts bringen. Bitte denken Sie auch hier an den Verfassungstext, denn darin ist auch klar zu lesen, dass die Schweiz in dieser Frage eine eigenständige Politik verfolgt und die bestehenden Verträge angepasst oder neu verhandelt werden müssen. Es steht also nicht darin, dass wir vor der EU kuschen sollen und [PAGE 1518] unsere Gesetzgebung dem Freizügigkeitsabkommen anpassen müssen. Deshalb kommt es für die SVP auch nicht infrage, dass man den Gemischten Ausschuss anruft. Wir wollen das eigenständig regeln.

Der Versuch im Antrag Pfister Gerhard, die EU zuerst anzurufen und dann im Falle einer Nichtantwort Massnahmen zu beschliessen, ist eben auch keine eigenständige Regelung, weil wir doch zuerst betteln gehen müssten. Am zielführendsten wäre hier noch der Antrag Portmann. Aber wenn dieses Parlament hier und heute die Kraft nicht hat, der EU die Stirn zu bieten und eigenständig zu entscheiden, wird es sie später ohnehin nie haben.

Artikel 17dbis, "Abhilfemassnahmen bei Grenzgängerbewilligungen", betrachten wir ebenfalls als falsche Lösung: den Ausschuss anrufen und diesem erklären zu müssen, was für uns nicht gut ist, nicht funktionieren wird und auch verfassungswidrig wäre. Wir können uns nicht vorstellen, dass man im Ausschuss wüsste, was für das Tessin gut und für den Aargau schlecht ist. Auf die einzelnen Regionen würde hier niemand Rücksicht nehmen.

In Artikel 17f wird vorgeschlagen, eine Zuwanderungskommission einzusetzen. Diese Bestimmung ist komplett zu streichen, weil Zulassungsfragen und insbesondere Höchstzahlen und Kontingente bereits heute im Zusammenspiel mit den Kantonen und den Sozialpartnern geklärt werden können. Die eingespielten Prozesse sollten unseres Erachtens nicht noch komplizierter und bürokratischer ausgestaltet werden.

Bei Artikel 2 Absätze 2 und 3 beantragen wir Ihnen, beide Absätze aufzuheben. Der Vorbehalt nach Freizügigkeitsabkommen ist selbstverständlich verfassungswidrig. Das Ausländergesetz gilt ja nun für sämtliche Ausländerinnen und Ausländer gleich, diskriminierende Unterschiede dürfen keine mehr gemacht werden.

Ich rufe der Frau Bundesrätin und dem Parlament gerne den Initiativtext und somit den neuen Verfassungstext in Erinnerung. Er gilt für alle Ausländerinnen und Ausländer. Es heisst hier: "Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens." Das heisst, alle diese Minderheitsanträge von uns enthalten nur das, was in der Bundesverfassung steht und das Schweizervolk im vollen Bewusstsein der Konsequenzen gewollt hat.

Falls Sie nun wieder sagen, es stehe nichts von kündigen: nein, nicht kündigen, neu verhandeln! Unser hochgeschätzter Bundesrat hat einfach drei Jahre nichts anderes gemacht, als sich von der EU hinhalten und teilweise abküssen zu lassen. Es war etwa so, wie wenn sich der Metzgermeisterverband durch einen Vegetarier vertreten liesse. Man wollte einfach kein Ergebnis.

Was führte überhaupt zu dieser Masseneinwanderungs-Initiative und zu einem Ja? Die tiefe Besorgnis der Schweizer um ihre Sozialwerke, um ihre Schulen, um ihre Arbeitsplätze - wer über 50 ist, hat gar keine ernsthafte Chance mehr. Zum Thema Dichtestress wurde viel gesagt, ebenso zur Umwelt. Hier müssten uns ja die Grünen längst helfen. Aber da Grün eben Rot ist, bevorzugen sie es auch, die Schweiz zu überschwemmen, damit es nachher allen gleich schlecht geht.

Wir fordern Sie auf, hier mitzuhelfen, diese Vorlage verfassungsgetreu umzusetzen, und unsere Anträge zu unterstützen.