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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2016-09-21

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion · 2016-09-21

Wortprotokoll

Ich mache es hier sehr kurz. Ich rede nur zu diesem Minderheitsantrag auf der Fahne auf Seite 7, denn die Absicht ist klar: Man muss entscheiden, ob man hier eine Ausnahme machen will oder nicht. Ich bin Kollege Glarner sehr dankbar, dass er diesen Minderheitsantrag ebenfalls unterschrieben hat, wie Sie aus der Fahne ersehen können, obwohl er vor fünf Minuten gesagt hat, es gebe keine einzige Ausnahme und es gelte für alle Ausländer. Offensichtlich will er eine Ausnahme machen. Sie ist berechtigt. Ich bitte Sie, hier die legitimen Bedürfnisse gewisser Branchen zu berücksichtigen und diese Ausnahme zu machen.

Der Bundesrat schlägt in seiner Fassung Höchstzahlen und Kontingente für Aufenthalte ab vier Monaten vor. Das wäre insbesondere für den Tourismus, die Baubranche, die Gastronomie und die Landwirtschaft schädlich. Wir müssen diesen für die Schweiz wichtigen Sektoren die Möglichkeit bieten, Arbeitskräfte zu rekrutieren, die länger als vier Monate bleiben können. Die Kritik, es handle sich hier um die Rückkehr des Saisonnierstatuts, lasse ich nicht gelten. Es geht nicht um die Aufhebung des Familiennachzugs. Er bleibt möglich. Zudem ist dieser Antrag auch verfassungskonform, denn er liegt im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz. Wenn Sie hier diesen Branchen die flexible und auf ihre Bedürfnisse angepasste Möglichkeit verweigern, bestrafen Sie Unternehmen und Branchen, die ohnehin mit erschwerten Bedingungen wie dem starken Franken oder der Konjunktur zu kämpfen haben, teilweise auch in ohnehin strukturschwachen Regionen. Ich lasse offen, ob dieser Antrag hinfällig werden könnte, wenn das bundesrätliche Konzept nicht mehr weiterverfolgt würde. Es könnte sein, dass das Anliegen dann obsolet würde. Aber momentan und ohne zu wissen, ob der Zweitrat diesem Konzept auch folgt, ist es für uns als Erstrat wichtig, für die betroffenen Branchen sicherzustellen, dass sie weiterhin Arbeitskräfte zu den Bedingungen bekommen, die sie benötigen.

Zufälligerweise finden Sie heute Abend gerade vor dem Bundeshaus ein Festzelt von Gastrosuisse. Das haben vermutlich weder die Branche noch das Büro so geplant. Aber wenn Sie nachher zwischendurch auf ein Glas Wein zu dieser Branche gehen, wäre es schön, wenn Sie auch sagen könnten, dass Sie dieser Branche mit dieser Vorlage auch geholfen oder ihr mindestens nicht zu sehr geschadet haben. Es ist aus meiner Sicht sicher nicht im Sinn und Geist der neuen Verfassungsbestimmung, beispielsweise dem Tourismus oder der Gastronomie in der Schweiz weitere Schwierigkeiten und noch mehr Belastungen aufzuerlegen, als sie ohnehin schon haben.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit II (Pfister Gerhard) zuzustimmen.