Fluri Kurt · Nationalrat · 2016-09-21
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-21
Wortprotokoll
Ich möchte mich auf den Gegensatz zwischen dem Konzept des Bundesrates und unserem Konzept und auf die Einzelanträge, wie sie eingereicht worden sind, beschränken.
Die Idee hinter dem Konzept der Mehrheit der Kommission ist es, dass wir von Anfang an einen Inländervorrang gewähren. Der Nachteil des Konzepts des Bundesrates ist aus unserer Sicht - neben den Implikationen auf die EU -, dass es bis zu einem Schwellenwert eine freie Zuwanderung gibt; wir hingegen bevorzugen die Inländerinnen und Inländer gleich zu Beginn. Unsere Absicht war es auch, im Gesetz nur das Allernötigste vorzuschreiben, so viel wie möglich in die Verordnung zu delegieren und so wenig Bürokratie wie möglich zu generieren. Unsere Absicht war vor allem eben auch die bereits mehrfach erwähnte autonome Regelung, die uns vom Einverständnis der EU unabhängig macht und damit eine Entkoppelung von diesem Rahmenabkommen mit sich bringt.
Es war viel von Verschärfungen dieses Konzepts des Inländervorrangs die Rede. Es gibt schon Verschärfungen, wir haben sie auch diskutiert. Beispielsweise könnte zulasten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein Anstellungszwang beschlossen werden. Das wäre dann wahrscheinlich der "Inländervorrang heavy", im Gegensatz zum "Inländervorrang light". Das wollten wir aber nicht. Wir wollten der Wirtschaft keine derartigen Zwänge auferlegen, sondern wir wollten mit unserem Modell den inländischen gegenüber den ausländischen Arbeitskräften einen Vorsprung einräumen, innerhalb dessen sich die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre inländische Arbeitskraft aussuchen können. Das war die Idee. Oder es gibt Verschärfungen in Richtung Verletzung des Freizügigkeitsabkommens. Dass wir das nicht wollen, ist unterdessen wohl hinlänglich bekannt.
Deswegen bitten wir Sie, das Konzept des Bundesrates abzulehnen und unser Konzept zu unterstützen. Wir bitten Sie auch, alle Minderheitsanträge bezüglich Kurzaufenthaltsbewilligungen, Grenzgänger usw. abzulehnen, dies mit den bereits mehrfach genannten Argumenten.
Die Zuwanderungskommission gemäss Artikel 17f Absatz 1 erachten wir als sinnvoll. Sie ist ein Gremium, das aus Vertretern der Migrations- und Arbeitsmarktbehörden des Bundes und der Kantone sowie der Sozialpartner zusammengesetzt ist. Und eben, um die Funktion der regionalen Arbeitsvermittlungszentren, die vorhandenen offenen Stellen und die vorhandenen inländischen Arbeitskräfte zueinander zu führen, zu unterstützen, scheint uns dieses Gremium geeignet zu sein.
Nun zu den Einzelanträgen, vorerst zu den Anträgen Pfister Gerhard und Portmann: Wir haben im Freizügigkeitsabkommen nicht nur Artikel 14 mit dem Gemischten Ausschuss und mit den schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Problemen nach Absatz 2, sondern wir haben im Freizügigkeitsabkommen auch einen Artikel 13. Das ist der sogenannte Standstill-Artikel. Er lautet: "Die Vertragsparteien verpflichten sich, in den unter dieses Abkommen fallenden Bereichen keine neuen Beschränkungen für Staatsangehörige der anderen Vertragspartei einzuführen." Das heisst also, Herr Pfister und Herr Portmann, es geht nicht darum, die neuen Beschränkungen anzuwenden, sondern bereits eine Einführung dieser neuen Beschränkungen verletzt diesen Artikel 13, diesen Standstill-Artikel.
Wenn Herr Pfister nun der Auffassung ist, der Gemischte Ausschuss könne ja FZA-widrige Regelungen und Abhilfemassnahmen beschliessen, weswegen eben auch einseitige FZA-widrige Abhilfemassnahmen möglich seien, so hat er zwar Recht. Aber er hat auch wieder Unrecht, wenn er meint, daraus könne man unilaterale Massnahmen ableiten. Denn die vom Freizügigkeitsabkommen abweichenden Abhilfemassnahmen müssen eben einvernehmlich [PAGE 1528] beschlossen werden. Das ist der grosse Unterschied: Diese Massnahmen müssen einvernehmlich beschlossen werden. Selbstverständlich hat der Gemischte Ausschuss ein Vetorecht. Das ist gewissermassen das frühere Tagsatzungsprinzip in der Alten Eidgenossenschaft. Aber dieses Vetorecht funktioniert in beide Richtungen. Der Gemischte Ausschuss kann eben auch nicht Abhilfemassnahmen beschliessen, die uns nicht passen. So kann er auch Abhilfemassnahmen verweigern, die ihm alleine nicht passen. Das ist das Funktionieren des Gemischten Ausschusses.
Wenn Herr Pfister meint, die EU würde dann schon nicht so schnell schiessen - er bemüht da ein Sprichwort, das sagt, dass die Preussen angeblich nicht so schnell schiessen -, dann ist das eine Mutmacher-, eine Durchhalteparole. Ich möchte eher das Bild vom lauten Pfeifen im dunklen Wald einsetzen. Wir wissen nicht, wie die EU reagiert, aber wir gehen davon aus, dass sie Wert darauf legt, dass eben sowohl Artikel 13 wie auch Artikel 14 des Freizügigkeitsabkommens eingehalten werden.
Wenn nun Herr Portmann den Bundesrat verpflichten will, uns, der Bundesversammlung, Abhilfemassnahmen zur einseitigen Umsetzung vorzuschlagen, so wird sich der Bundesrat wohl hüten, dem Gemischten Ausschuss entsprechende Vorschläge zu machen, weil er sie dann uns zur einseitigen Umsetzung beantragen müsste. Das wäre eine zwangsläufige Konsequenz, die ihn, den Bundesrat, in seiner Handlungsfreiheit zu eng begrenzen würde.
Die Frage des obligatorischen Referendums kann man nicht generell beantworten. Das hängt eben davon ab, welche Abhilfemassnahmen dann beantragt und allenfalls durch uns beschlossen würden.
Wir haben das Thema der Übergangsbestimmung und der sofortigen Inkraftsetzung nicht diskutiert. Dieser Antrag ist uns nicht vorgelegen. Sicher ist bloss, dass der Einzelantrag Pfister Gerhard zu den Übergangsbestimmungen zu mehr Bürokratie führen würde, weil diese Stellenmeldepflicht sofort flächendeckend eingeführt würde, unabhängig von der Notwendigkeit der zweiten Stufe unseres Konzeptes. Das würde zu einem Mehraufwand führen, unter Umständen zu einem erheblichen, weswegen wir Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen.