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Fluri Kurt · Nationalrat · 2016-09-21

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-21

Wortprotokoll

Der Unterschied besteht erstens darin, dass wir keine "préférence nationale" haben, also eben den Inländervorrang und nicht den Schweizer Vorrang. Vor allem besteht der Unterschied darin, dass es im Falle des Kantons Genf jeweils der gleiche Arbeitgeber ist, der als Anbieter von offenen Arbeitsstellen auftritt. Es ist dies der Kanton und die von ihm ausgegliederten oder verwalteten Institutionen, wenn ich das richtig verstanden habe, die staatlichen und staatsnahen Betriebe.

Diesbezüglich gilt eben auch ein Anstellungszwang. Die Genfer Regierung oder der entsprechende Regierungsrat hat offenbar eine Weisung herausgegeben, dass nur Schweizerinnen und Schweizer angestellt werden dürfen, sofern sie dem Stellenprofil entsprechen. Diesen Anstellungszwang haben wir nicht, weil wir das nicht wollen, zumal es ja nicht nur um einen Arbeitgeber, nur um den Staat wie im Kanton Genf geht. Das sind die Unterschiede.