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preparatory:AB 204662

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2016-09-22

Wortprotokoll

Ich kann es kurz machen. Es gibt bei diesem Geschäft noch eine Differenz zum Beschluss des Ständerates, bei der es vereinfacht gesagt um die Frage geht, ob die Busse bei Nichteinhalten der Meldefrist bis zu 5000 Franken oder bis zu 30 000 Franken betragen soll.

Ich bin dezidiert der Auffassung, dass hier missbräuchliches Verhalten mit einer höheren Busse entsprechend streng sanktioniert werden soll. Wer die Schlechten schont, straft die Guten. Wenn eine Busse mit einem Lächeln bezahlt werden kann, dann erfüllt sie den bezweckten Anreiz eben nicht; das wäre ein Affront gegenüber allen anderen, die sich korrekt verhalten. Persönlich sind mir härtere Sanktionen viel lieber als bürokratische Präventivkonzepte.

Es geht also in erster Linie um die Grundsatzfrage, ob Sie eher harmlose oder eher schmerzhafte Bussen einführen wollen, und zwar für Widerhandlungen im Sinne von Hinterziehung und nicht bei Bagatellvergehen. Der Unterschied zwischen dem Konzept der Minderheit II (Birrer-Heimo) und dem Konzept meiner Minderheit besteht darin, dass mein Minderheitsantrag I die maximale Busse dann doch bei 30 000 Franken limitieren will; gemäss dem Antrag der Minderheit II (Birrer-Heimo) können die Sanktionen auch höher sein, nämlich das Dreifache der hinterzogenen Steuer.

In diesem Sinne, vor allem auch als mögliches Kompromissangebot gegenüber dem Beschluss des Ständerates, empfehle ich Ihnen die Unterstützung meines Minderheitsantrages.