Abate Fabio · Ständerat · 2016-09-22
Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-22
Wortprotokoll
Am 15. April 2015 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts, und zwar des Handelsregisterrechts. Die geltenden Normen auf Gesetzesstufe sind teilweise unvollständig. Seit dem Inkrafttreten des Handelsregisterrechts am 1. Juli 1937 fand keine umfassende Revision statt. Heute sind ganz wichtige Bestimmungen nur auf Verordnungsstufe zu finden. Zudem ist das Handelsregister dezentral organisiert. Die Führung der Handelsregisterämter obliegt den Kantonen. Dem Eidgenössischen Amt für das Handelsregister obliegt die Oberaufsicht über die Handelsregisterführung.
Die Notwendigkeit einer Revision der geltenden gesetzlichen Normen ist von der Eidgenössischen Expertenkommission für das Handelsregister anerkannt worden. Seit Anfang dieses Jahrhunderts ist die Handelsregisterbehörde bei ihrer Arbeit mit neuen Situationen konfrontiert, mit einer Intensivierung der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen und mit der Informatisierung. Diese Vorlage bringt eine konsequente Anpassung des Gesetzes. Insbesondere geht es um die Verwendung der AHV-Versichertennummer und um die Schaffung einer zentralen Datenbank für Personen. Ziel ist es, eine einheitliche Erfassung der natürlichen Personen sicherstellen zu können, wie beim Zivilstandswesen und bei der Grundbuchführung. Neben der AHV-Versichertennummer wird ein sogenannter sektorieller Personenidentifikator verwendet, der vom Eidgenössischen Amt für das Handelsregister vergeben wird. Die AHV-Versichertennummern werden den kantonalen Handelsregisterämtern nicht bekanntgegeben, um die Informationssicherheit und den Datenschutz im Interesse der eingetragenen Personen zu gewährleisten. Durch den neuen Personenidentifikator werden die Verwaltungsabläufe modernisiert sowie die Personendaten aktualisiert und synchronisiert. Hinzu kommt eine Erleichterung für die Unternehmen, auch der KMU, im Sinne der Abschaffung der Stampa-Erklärung als separater Beleg.
Der Bundesrat will mit dieser Revision die Gesetzmässigkeit und die Übersichtlichkeit stärken.
Die Kommission hat im Januar dieses Jahres mit der Prüfung der Vorlage begonnen. Zweifel über die effektive Nützlichkeit und Notwendigkeit der Vorlage haben das Bedürfnis geweckt, wichtige Anhörungen durchzuführen. Die Konferenz der Schweizerischen Handelsregisterbehörden, der Schweizerische Notarenverband, der Schweizerische Gewerbeverband und der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte haben ihre Stellungnahmen vorgestellt und die Vorlage mit einigen punktuellen Vorbehalten unterstützt.
So ist die Kommission einstimmig auf die Vorlage eingetreten.