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Walti Beat · Nationalrat · 2016-09-22

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-22

Wortprotokoll

Die beiden Geschäfte, die wir hier behandeln, beziehen sich auf den gleichen Themenbereich, nämlich auf den Informationsaustausch in Steuersachen. Sie weisen allerdings eine unterschiedliche Tiefe oder Charakteristik auf.

Bei der Vorlage 16.032 geht es um den Abschluss eines Steuerinformationsabkommens mit Brasilien. Dieses regelt den Informationsaustausch in Steuersachen auf Anfrage. Es geht also nicht um einen spontanen oder automatischen Informationsaustausch (AIA), wie das bei einem AIA-Abkommen der Fall wäre. Mit Brasilien hat die Schweiz noch kein Doppelbesteuerungsabkommen und damit auch keine entsprechende Grundlage für einen Informationsaustausch in Steuersachen. Mit dem vorliegenden Informationsabkommen wird diese Grundlage geschaffen. Gut ist das vor allem auch für Unternehmen mit Tätigkeit in Brasilien, weil die Schweiz heute auf einer innerstaatlichen schwarzen Liste von Ländern mit ungenügendem Informationsaustausch figuriert. Wir können davon ausgehen, dass in absehbarer Zeit auch Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen stattfinden werden. Das ist aber nicht Gegenstand des heutigen Beschlusses.

Eine Minderheit Ihrer Kommission beantragt, auf diese Vorlage für ein Steuerinformationsabkommen nicht einzutreten, weil sie Zweifel an den Voraussetzungen von Brasilien hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit hegt; insbesondere wird auf die Korruption im Lande hingewiesen. Sie werden die Argumente dieser Position vom Minderheitssprecher noch hören.

Der Bundesrat und Staatssekretär Gasser haben in der Kommission ausgeführt, dass Brasilien als G-20-Mitglied in Länderexamen des Global Forum, was den AIA betrifft, respektive der USA bezüglich Fatca als genügend abgeschnitten hat und auch die Datenschutzfrage als konform beurteilt wurde; dies einfach eine Information, auf die wir uns stützen konnten.

Die Mehrheit der Kommission - das Stimmenverhältnis betrug 15 zu 8 - beantragt Ihnen, diesem Steuerinformationsabkommen zuzustimmen.

Die zweite Vorlage, 16.057, betrifft den Abschluss von Abkommen zum automatischen Informationsaustausch mit Island, Norwegen, Guernsey, Jersey, der Isle of Man, Japan, Kanada und der Republik Korea. Dieser Abschluss erfolgt im sogenannten Modell 2, d. h. gestützt auf das Multilateral Competent Authority Agreement. Dieses wiederum stützt sich auf das multilaterale Amtshilfeübereinkommen des Europarates und der OECD, das wir im Dezember 2015 mit dem AIA-Gesetz als Rechtsgrundlage verabschiedet haben.

Der Beschluss, den wir heute fassen wollen, lautet dahingehend, dass der Bundesrat ermächtigt wird, der entsprechenden Stelle mitzuteilen, dass diese Länder in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen sind. Es ist also ein sogenannt technischer Einschluss in diese Liste.

Alle genannten Länder und Jurisdiktionen erfüllen die Anforderungen, die die Schweiz und auch die internationale Gemeinschaft bezüglich Vertraulichkeit, Datenschutz, Datensicherheit, Spezialitätsprinzip an solche Länder bzw. Partnerstaaten stellen. Es bestehen in all diesen Ländern nach Ansicht der Kommission auch hinlängliche Regularisierungsmöglichkeiten für die Steuerpflichtigen.

In der Kommissionsberatung wurde auch thematisiert, dass die Voraussetzungen für die Einführung des AIA in Partnerstaaten nicht nur bei Abschluss dieser Verträge oder Vereinbarungen geprüft werden sollen, sondern auch später beobachtet werden müssen. Das ist vor allem bei Ländern wichtig, bei denen die Rechtsstaatlichkeit allenfalls nicht von Anfang an über alle Zweifel erhaben ist. Im Extremfall könnte, das darf hier auch gesagt sein, ein Informationsaustausch auch ausgesetzt werden. Die acht Länder und Jurisdiktionen, die hier für den AIA vorgeschlagen werden, entsprechen dem Profil der Staaten, mit denen der Bundesrat den AIA vorrangig einführen will. Es soll ein "level playing field", d. h. gleiche Wettbewerbsbedingungen, geschaffen werden mit Staaten, die insbesondere die international wichtigen Finanzzentren einschliessen. Dazu gehören eben auch die genannten Staaten. Es ist auch wichtig zu sagen, dass mit diesen Staaten Verbesserungen für Schweizer Unternehmen beim Marktzugang diskutiert werden können, auch wenn hier noch keine abschliessenden Ergebnisse vorliegen. Der Fahrplan sieht vor, dass ein Inkrafttreten auf Anfang 2017 stattfinden soll, mit einem ersten Datenaustausch auf 2018. Das ist derselbe Fahrplan wie mit Australien und den EU-Staaten. Die entsprechenden Bundesbeschlüsse haben wir bereits gutgeheissen.

Die Bundesbeschlüsse betreffend Island, Norwegen, Japan und Kanada werden Ihnen von der Kommission mit 15 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen zur Annahme empfohlen, betreffend Republik Korea mit 15 zu 1 Stimmen bei 7 Enthaltungen und betreffend Guernsey und Jersey und der Isle of Man mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Betreffend beide Vorlagen ist die Kommissionsmehrheit insgesamt der Meinung, dass nach der beschlossenen Neuorientierung der schweizerischen Politik in Fragen des internationalen Austausches von Steuerinformationen eine aktive Politik verfolgt werden soll, um für die international tätigen Unternehmen in der Schweiz, insbesondere - aber nicht nur - des Finanzplatzes, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, den Minderheitsantrag zur Vorlage 16.032 auf Nichteintreten abzulehnen und beiden Vorlagen zuzustimmen.