Lexipedia

Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2016-09-22

Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2016-09-22

Wortprotokoll

Ich spreche zur Motion, die ich von Kollege Urs Schläfli übernommen habe.

Mit der Motion soll den Banken eine attraktive Möglichkeit für sinnvolle Investitionen in landwirtschaftliche Liegenschaften eröffnet werden. Diese sollen gleich behandelt werden wie Wohnliegenschaften.

Dieses Anliegen ist im Sinne einer gesunden Finanzwirtschaft absolut berechtigt, denn der Wert von landwirtschaftlichen Liegenschaften sinkt nicht so schnell unter die Schätzung. Dies liegt einerseits daran, dass der bäuerliche Ertragswert in der Regel viel zu tief angesetzt ist. Selbst bei akuten Wirtschaftskrisen und einem Zerfall der Preise von Liegenschaften kann der Verkaufswert von Bauernhöfen kaum je unter den bäuerlichen Ertragswert fallen. Das Risiko von Hypothekarkrediten ist in der Landwirtschaft also sehr klein. In den letzten Jahrzehnten gab es kaum Grundverwertungen und fast keine Verluste. Dies bezeugen auch die kantonalen landwirtschaftlichen Kreditkassen nachdrücklich. Der Hauptgrund liegt in der für Hypotheken viel zu tiefen Bewertung dieser Gebäude. Der tatsächliche Verkaufswert liegt viel höher als die Belastungsgrenze. Die Wohngebäude gelten mit dem bäuerlichen Ertragswert nahezu als wertlos.

Die Schwierigkeit für die Banken und auch für die Bauern liegt nun darin, dass landwirtschaftliche Liegenschaften als Risikoanlagen gelten. Sie sind aus heutiger Sicht der Eigenmittelverordnung genauso riskant wie Wohnliegenschaften. Heute ist für Wohnliegenschaften eine Risikogewichtung von 35 Prozent anwendbar. Das ist für landwirtschaftliche Gebäude, welche ebenfalls als Wohnung dienen, unangemessen. Denn das Risiko landwirtschaftlicher Liegenschaften gleicht eher dem Risiko normaler Wohnbauten, für die heute eine Risikogewichtung von 100 Prozent gilt, also dreimal so viel. Der Vorstoss will dies korrigieren, da der Grossteil des Wertes in den Wohngebäuden der landwirtschaftlichen Betriebe liegt und nicht in den Scheunen. Für diese Liegenschaften sollen die gleichen Massstäbe gelten wie für Wohnhäuser.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.