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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-26

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-26

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat im Jahr 2014 zur Motion Freysinger 14.3459 mit nahezu gleichem Inhalt Stellung genommen. Die Stellungnahme des Bundesrates vom 3. September 2014 hat noch heute Gültigkeit: Die Identifikation einer Person durch die Behörden setzt voraus, dass das Gesicht auf dem Pass oder der Identitätskarte einwandfrei erkannt werden kann. Dazu muss auf dem Foto das Gesicht mindestens von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz zu sehen sein. Die entsprechende Regelung zur Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten ist in einer Fotomustertafel festgehalten und kann unter der Internetadresse www.schweizerpass.ch eingesehen werden. Grundsätzlich ist eine Kopfbedeckung auf Pass- und ID-Fotos nicht erlaubt. Ausnahmen sind nur aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen Gründen gestattet, solange das Gesicht wie beschrieben einwandfrei erkannt werden kann. Die Umsetzung der Regelung hat bisher in der Praxis zu keinen Schwierigkeiten bei der Personenidentifikation durch Behörden im In- und Ausland geführt.

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