Friedl Claudia · Nationalrat · 2016-09-26
Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-26
Wortprotokoll
Am 15. September hat der Ständerat die Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 als Zweitrat beraten. Er hat wie bereits unser Rat anerkannt, dass der internationalen Zusammenarbeit eine wichtige Aufgabe zukommt und diese neben der Armutsbekämpfung, der Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe und der Förderung von Frieden und menschlicher Sicherheit künftig auch durch den Klimawandel gefordert sein wird. Er begrüsste es deshalb, dass die Entwicklungsziele der Agenda 2030 darin einfliessen.
Wie schon im Nationalrat gaben der Finanzrahmen, die Berichterstattung über den Fortgang der Projekte und die Verknüpfung von internationaler Zusammenarbeit mit der Migrationspolitik zu reden. Im Grundsatz folgte der Ständerat den Beschlüssen unseres Rates, brachte aber dennoch zwei Präzisierungen und eine Neuerung an, die ich im Weiteren erläutern werde. Ich kann aber vorausschicken, dass Ihre Aussenpolitische Kommission alle drei Änderungen des Ständerates ohne Gegenstimme akzeptiert hat und somit keine materiellen Differenzen zum Ständerat bestehen.
Der Ständerat nahm den Beschluss aus unserem Rat auf, die regelmässige, kritische Evaluation und Berichterstattung über die Zielerreichung und die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen im Gesetz zu verankern, und präzisierte diese mit dem ausdrücklichen Auftrag, dazu externe Evaluatoren beizuziehen und anerkannte Messmethoden anzuwenden. [PAGE 1601] Diese Änderung betrifft den Bundesbeschluss 1, den Deza-Südkredit; den Bundesbeschluss 2, den Seco-Südkredit; den Bundesbeschluss 3 über den Deza/Seco-Ostkredit; sowie den Bundesbeschluss 5, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas.
Die zweite Änderung bzw. Präzisierung nahm der Ständerat beim von unserem Rat eingebrachten Absatz über eine allfällige Verknüpfung der internationalen Zusammenarbeit und der Migrationspolitik vor. Er präzisierte, dass eine strategische Verknüpfung der internationalen Zusammenarbeit mit der Migrationspolitik gemacht werden soll, wo dies im Interesse der Schweiz ist. Er erweiterte den Beschluss unseres Rates mit dem Zusatz: "Der Abschluss von Abkommen und Partnerschaften im Migrationsbereich wird vorangetrieben." Zudem schlägt der Ständerat vor, dieses Vorgehen nicht nur im Bundesbeschluss 1 über den Südkredit der Deza, sondern auch im Bundesbeschluss 4 über die Finanzierung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit einzufügen.
Ein neuer Beschluss des Ständerates, der in unserem Rat noch nicht diskutiert worden ist, betrifft Vorlage 5, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas. Hier geht es um eine technische Anpassung, und zwar um die Möglichkeit für den Bund, zur Erfüllung der Ziele in der internationalen Zusammenarbeit juristische Personen zu gründen oder sich an solchen zu beteiligen. Das ist relevant in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor. Das muss in Artikel 11 des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe ergänzt werden. Damit wird eine Regelung, die es heute bereits gibt, aber zeitlich befristet ist, wieder ordentlich ins Gesetz aufgenommen. Im Ständerat wurde dieser Zusatz diskussionslos gutgeheissen.
Die Aussenpolitische Kommission hat alle Beschlüsse des Ständerates einstimmig verabschiedet, einzig beim Bundesbeschluss 4 über die Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit gab es bei der Bestimmung über die strategische Verknüpfung der internationalen Zusammenarbeit und der Migrationspolitik 2 Enthaltungen.
Somit haben wir heute über keine Differenzen mehr zu befinden. Ich bitte Sie, die Vorlage in der Schlussabstimmung zu unterstützen.