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Hösli Werner · Ständerat · 2016-09-26

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-26

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, Kollege Germann hat letztlich den von mir eingereichten Rückweisungsantrag unterstützt und einen entsprechenden Minderheitsantrag eingereicht. Ich musste am Tag der Kommissionssitzung zwischen zwei öffentlichen Aufgaben wählen: entweder an der Sitzung der KVF-SR teilzunehmen oder die Glarner Hochjagd zu eröffnen - da hat man ja auch die Aufgabe, die Wildbestände zu regulieren, das ist auch öffentlich. Ich habe mich dann für diese Aufgabe entschieden. Es ging dabei nicht um Wölfe, sondern um Rehe, Hirsche und Gämsen. Es hat den ganzen Tag geregnet, ich stand im Wind, und Sie merken: Ich bin es gewohnt, nass zu werden; das ist wahrscheinlich fast eine kleine Fügung für diese Debatte.

Zum Thema: Es gibt das Sprichwort "Wer an der Strasse baut, hat viele Meister". Dies ist wohl ein wahres Sprichwort. Ich denke, auch die SRG ist so ein Strassenbauer im Auftrag der Öffentlichkeit und der öffentlichen Grundversorgung. Die Zeiten haben sich jedoch extrem geändert: Das Fernsehprogramm beginnt nicht mehr um 17 Uhr mit dem "Spielhaus", und der liebe Briefkastenonkel mit all seinen Nichten und Neffen in der ganzen Schweiz ist längst digital und sitzt durchgehend im Internet. Privatanbieter in allen Bereichen sind auf dem Markt, und die Printmedienverleger sehen sich Problemen bei der Auflage und somit wirtschaftlichen Problemen gegenüber, von denen sie in den eben erwähnten Zeiten des Briefkastenonkels nicht einmal in schlechten Träumen verfolgt wurden. Dass solche Veränderungen den Vorstossaktivismus vom Parlament übermässig anheizen, ist natürlich - ob leider oder nicht, lassen wir einmal dahingestellt - logisch. Bundesrat und Verwaltung haben in diesem Zusammenhang oft, ja wahrscheinlich fast zu oft auf die nun hier vorliegende Auslegeordnung verwiesen. So hat man allseits gespannt auf diesen Bericht mit dem Titel "Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien" gewartet.

Sogar ich habe interessiert darauf gewartet, auch weil ich heute noch grossmehrheitlich SRG-Ausstrahlungen verfolge. Gut, man darf erwähnen, dass mich dies auch etwas kostet. Doch immerhin habe ich für meine Zahlungen eine Gegenleistung erhalten. Diese Gegenleistung hat mir sogar schon die Tränen in die Augen getrieben, aber nicht aus Wut über die SRG, sondern aus Freude und Emotion über ausgestrahlte Bilder, natürlich hauptsächlich im Sportbereich. So gebe ich es ehrlich zu: Es wäre mir ein Gräuel, daran zu denken - wie es in letzter Zeit in diese Diskussion eingeworfen wurde -, dass zukünftig das Eidgenössische Schwingfest von anderen Anbietern übertragen werden könnte! Das Schweizer Fernsehen macht das hervorragend. Meine einzige Kritik: Es müssten nicht unbedingt zwei ehemalige Schwingerkönige aus der Ostschweiz für die Analysen und Kommentare beigezogen werden. Es gibt auch in der Innerschweiz viele ehemalige "Böse", "Könige" und "Erstgekrönte", sodass auch dieser starke Teilverband eine Stimme haben könnte, (Heiterkeit) aber dies wirklich nur als ganz kleine Randbemerkung.

Doch zurück zum Bericht: Mit Blick nicht nur auf den Auftrag, sondern auch auf die vielen hängigen Vorstösse sowie die enormen zukünftigen Entwicklungen und Veränderungen ist er für mich als tendenziell neutralen Leser eher enttäuschend. Er ist enttäuschend wegen der doch mehrheitlich fehlenden vertieften Auseinandersetzung mit dem künftigen Auftrag sowie den daraus resultierenden Herausforderungen für alle Marktakteure. Es fehlen mir quantifizierte und qualifizierte Anforderungen an den Grundversorgungsauftrag der SRG mit Messcharakter und der Miteinbezug anderer konzessionierter und allenfalls auch nichtkonzessionierter Anbieter. Ich finde es falsch, hier auf Zeit zu spielen. Sie werden über kurz oder lang nicht um diese Fragen herumkommen, wollen Sie im Interesse des Volkes handeln und die Entwicklungen proaktiv angehen.

Wir haben heute in der Schweiz 62 konzessionierte Radio- und Fernsehprogramme sowie 155 Privatfernseh- und 72 Privatradioprogramme. Doch es ist jeder und jedem klar: Die Digitalisierung wird diese Medienwelt und die darin gewünschten Inhalte völlig verändern. Wir stehen erst am Anfang dieses Weges. Dass wir da letzten Endes nicht nur fast monopolmässig mit 1,2 Milliarden Franken auf ein staatlich unterstütztes Medienunternehmen setzen, muss doch unser aller Ziel sein. Wer in dieser Weiterentwicklungsphase wie die SRG wenig bis keinen Finanzierungsdruck hat, ist allen anderen haushoch überlegen. Die SRG kann sogar einen Verdrängungskurs fahren. Ich bin beim Bericht ebenso wie in den Anhörungen, in denen sogar entsprechende Beispiele erläutert wurden, den Eindruck nicht losgeworden, dass wir mit unserem öffentlich finanzierten Medienhaus bereits einen solchen Kurs einschlagen - und dies erst noch geschützt und gestützt durch Bundesrat und Verwaltung. Das wäre dann nicht im Interesse eines echten und wahrhaftigen Service public, und gegenüber dem Volk wäre es ein gröberer Winkelzug.

Die SRG kann sich - ob gut oder schlecht, das möchte ich an dieser Stelle nicht einmal werten - dank ihrer enormen Summe an Pflichtgebührengeldern sehr vieles leisten, woran die anderen nicht einmal zu denken wagen. Darauf baut nun auch dieser Bericht zu den Folgeentwicklungen auf. Alles und jedes wird unter dem Deckmantel von ausgewogener, sprachregionaler und landesweiter Information, die zum Zusammenhalt der Schweiz und zur neutralen Berichterstattung beiträgt, verkauft oder in diesem Sinne abgehandelt. Aber merken Sie sich eines: Nur eine möglichst breite und starke Medienvielfalt wird die gewünschten Informationen im gewünschten Medium, zur gewünschten Zeit, in gewünschter Recherchequalität und Objektivität sicherstellen. Je weniger Anbieter es gibt, je einseitiger wird das Ganze. Gerade mit Blick auf den Einbezug der jungen Generation darf kein Einheitsbrei mit staatlich verordneten Medienideen entstehen. Damit werden Sie ein Eigentor schiessen und die freie Meinungsbildung nicht fördern, sondern einschränken.

Dass deshalb das Losungswort eben nicht "fast ausschliesslich SRG" heissen kann, müsste eigentlich einleuchten. Gerade auch die schreibende Zunft muss ihren Platz, in welcher Form auch immer, haben. Eine starke Ausbreitung der SRG im Online-Bereich ist daher momentan weder angebracht noch erwünscht. Dieses Feld sollte nicht so besetzt werden, dass für die anderen keine Wirtschaftlichkeit mehr gegeben ist.

Ebenso klar ist für mich aber auch, dass Subsidiarität nicht Lückenbüsserei in allen von den übrigen Marktakteuren unerwünschten Regionen, Bereichen und Zeiten heissen kann. Subsidiarität muss in diesem Zusammenhang ein Grundangebot beinhalten, das überall und jederzeit in angemessener Qualität zur Verfügung steht. Ob dies jedoch in der jetzt vorhandenen SRG-Ausbreitung, in dieser Intensität und mit dieser schweizerischen Marktdominanz zu geschehen hat, wäre in einem solchen Bericht mindestens alternativ aufzuarbeiten. Der jetzt vorliegende Bericht tut das nicht. Wirklich fast alles, was über Radio, Fernsehen und andere Medien von der SRG verbreitet wird, ist als Auftrag des Service public umschrieben und wird damit begründet. Das alles wäre doch zu hinterfragen, ohne das Resultat jetzt schon vorwegzunehmen. Die SRF-Fernsehprogramme werden zudem mit einem Anteil von 62 Prozent als Wiederholungen [PAGE 775] ausgestrahlt, und dies notabene in einer Zeit, wo sämtliche Sendungen sowieso auch verzögert konsumiert werden können. Schon da kann etwas nicht stimmen!

Nun noch zum Begriff "demokratierelevante journalistische Berichterstattung" sowie zum Begriff "Boulevard-Themen", wie sie auch im Minderheitsantrag ihren Niederschlag gefunden haben. Der Bericht sagt Folgendes aus: Marktwirtschaftlich gesteuerte Medien können keine Leistung erbringen, welche gesellschaftlich und verfassungsrechtlich erwartet wird. Das ist einmal, ganz für sich alleine gesehen, eine sehr mutige, um nicht zu sagen überhebliche Aussage. Es wird dann erwähnt, dass bei den Privatanbietern ein unterhaltungsorientiertes Programm dominiere und - jetzt kommt es - nicht demokratierelevante journalistische Berichterstattung. Ich habe mir mit grosser Selbstdisziplin vorgenommen, mich möglichst nicht über Sendungen zu äussern, weil dies nun wirklich nicht unsere Kompetenz ist. Aber es braucht bei solchen Berichtsinhalten schon sehr viel Selbstbeherrschung, um nicht haufenweise SRF-Sendungen aufzuzählen, die mit demokratierelevanter journalistischer Berichterstattung wirklich gar nichts am Hut haben und, ich habe es erwähnt, noch laufend wiederholt werden. Es ist meines Erachtens eine Aufgabe und geradezu eine Pflicht des Berichtes, die Definition für solche aburteilenden Pauschalbegriffe zu erbringen; dann kann man sie auch nachvollziehen und mindestens politisch messen.

Ebenso verhält es sich in Bezug auf den Begriff "Boulevard-Themen". Der Bericht macht die Aussage, die Kernnachrichten von "Tele Züri" bestünden zu beinahe 40 Prozent aus Berichten über Unfälle, Verbrechen, Katastrophen, Prominente, Alltagsgeschichten und Emotionen, also - so steht es in diesem Dokument - aus klassischen Boulevard-Themen. Wenn das so stimmt, wie es geschrieben wurde, ist die "Tagesschau" von SRF oftmals der reinste Boulevard-Bericht. Aber vielleicht gilt dann das nachfolgende "Meteo" auf dem teuer eingerichteten Dach als demokratierelevante Informationssendung.

Möglicherweise stimmt jetzt hier meine Vermutung nicht. Dafür ist aber dieser Bericht selber verantwortlich. Er verbreitet negative Begrifflichkeiten über die anderen Marktakteure, ohne diese genau und allumfassend zu definieren. Das ist nicht nur verwirrlich, sondern eigentlich auch schlechter Stil.

Der Bund sowie die SRG müssten meines Erachtens medienmässig besser imstande sein, sich im einen oder anderen Fall mehr zu hinterfragen und den Blickwinkel breiter zu fassen. Die Unterstützung des Antrages der Minderheit bzw. die Rückweisung des Berichtes gemäss diesem nun etwas breiter dargelegten Antrag wären eine echte Chance dazu.