Janiak Claude · Ständerat · 2016-09-26
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-26
Wortprotokoll
Der Auftrag unserer Kommission wurde mit diesem Bericht zu meiner Zufriedenheit erfüllt. Ich stelle insbesondere fest, dass anlässlich der Anhörungen der Verfassungsauftrag der SRG von niemandem infrage gestellt worden ist. Ich verweise Sie auf Artikel 93 der Bundesverfassung, insbesondere auf Absatz 2, wonach Radio und Fernsehen "zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung" beitragen. Weiter heisst es: "Sie berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck." Das steht in der Verfassung, und das wurde von niemandem infrage gestellt.
Bei der Debatte über den Service public sollten an sich die Interessen der Öffentlichkeit und der Medienkonsumenten im Vordergrund stehen. Bei unseren Anhörungen in der Kommission dominierten aber eigentlich mehr Partikularinteressen der Verleger und der Werbewirtschaft. Es ist so - das ist nicht zu bestreiten -, dass die Medienhäuser grosse Kosten zu bewältigen haben. Wenn sie sparen, verlieren sie an Qualität, und wenn sie weniger Abonnenten haben, haben sie trotzdem die Kosten. Es ist daher nicht überraschend, wenn eine Konzentration stattfindet. Ich war aber dennoch enttäuscht von der Stellungnahme der Verleger in der Kommission. Viele Fragen, die wir ganz explizit formuliert haben, wurden nicht beantwortet, von niemandem. Insbesondere fragten wir, was man denn bei der SRG streichen solle, was sie dafür anbieten würden und was es kosten würde. Diese Fragen wurden schlicht nicht beantwortet.
Ich möchte auf zwei Fragen eingehen, welche die Debatte über den Service public im Moment dominieren. Das war ja auch bei den Ausführungen von Herrn Kollege Hösli der Fall. Einerseits geht es um das Subsidiaritätsprinzip, dessen Übertragung auf den Service public von einigen gefordert wird, andererseits um die kommende Debatte zu den Billag-Gebühren.
Wir müssen uns aber ohnehin bewusst sein, dass viele Inhalte heute gar nicht mehr von den klassischen Medien, sondern von den Anbietern selber transportiert werden. Ich habe in der Kommission das Beispiel des FC Basel genannt. Der hat seine eigene Plattform. Ich brauche diesbezüglich eigentlich keine regionale Zeitung mehr, sondern erfahre viel mehr, wenn ich direkt auf seine Website gehe.
Auch der Online-Auftritt der SRG war natürlich ein Thema, das hat ja Herr Hösli vorhin ebenfalls gesagt. Man tut immer so, wie wenn die SRG da federführend wäre. Wenn Sie den Bericht lesen, dann sehen Sie auf Seite 78, dass die Privaten in diesem Bereich dominieren, und zwar in folgender Reihenfolge: Tamedia mit "20 Minuten", dann Ringier mit dem "Blick", erst an dritter Stelle steht SRF, dann kommt die "NZZ" und anschliessend schon wieder Tamedia mit dem "Tages-Anzeiger".
Nun zur Frage des Subsidiaritätsprinzips: In der politischen Debatte stellt sich die Frage nach einer sinnvollen Abgrenzung des Angebots der SRG von demjenigen der Privaten. Es wird die Frage aufgeworfen, ob das Subsidiaritätsprinzip, siehe Artikel 5a der Bundesverfassung, auch auf den Leistungsauftrag der SRG anzuwenden sei. Ein entsprechendes Postulat liegt im Nationalrat vor: Es sei zu prüfen, ob die SRG nur dort einen Auftrag haben solle, wo es kein entsprechendes Angebot privater Anbieter gebe.
Erfolgreiche Medien, die sich an das breite Publikum wenden, bieten eine attraktive Mischung aus Information, Kultur, Unterhaltung und Sport an. Die SRG hat einen sogenannten Funktionsauftrag. Ihr Angebot soll alle Gebührenzahler erreichen. Würde dies misslingen, käme dies einer Verschwendung von Gebührengeldern gleich. Würde das Subsidiaritätsprinzip auf den Leistungsauftrag der SRG angewendet, hätte dies schwerwiegende Folgen. Das verbleibende Rumpfprogramm würde kein breites Publikum mehr finden. Die SRG dürfte nur noch ein Angebot für die Elite bereitstellen. Sie könnte ihren Service-public-Auftrag, der auch ein "Service au public"-Auftrag ist, nicht mehr wirksam erfüllen. Die audiovisuelle Produktion in der Schweiz würde einbrechen, sicher massiv in der Deutschschweiz, aber noch massiver in den kleineren Landesteilen. Die Qualität der audiovisuellen Produktion würde sinken.
Das Subsidiaritätsprinzip funktioniert in der Schweizer Medienlandschaft aus drei Gründen nicht: Gute Sendungen für das breite Publikum sind im kleinen Schweizer Markt unrentabel. Die Kosten lassen sich nicht durch Werbung einspielen, nicht einmal in der Deutschschweiz. Für das Fernsehen zeigt der Bericht des Bundesrates, welche Programmbereiche sich in welchem Ausmass durch den Markt finanzieren lassen. Die Werbeeinnahmen decken lediglich 21,4 Prozent der Vollkosten. Im Bereich Filme und Serien sind es 44,3 Prozent, bei der Information 22 Prozent, im Sport 13,1 Prozent, bei der Unterhaltung 13 Prozent, bei der Musik 5 Prozent und beim Kinder- und Jugendprogramm noch gerade 1,7 Prozent. [PAGE 777]
Der Bericht des Bundesrates hält fest: "Selbst Publikumsmagnete wie grosse Sportereignisse lassen sich nicht alleine via Werbung finanzieren. Die Übertragung der Olympischen Winterspiele in Sotschi 2014 konnte beispielsweise nur zu 17 Prozent kommerziell finanziert werden." Mit anderen Worten: Für private Schweizer TV-Kanäle wäre es uninteressant, die von der SRG produzierten Sendungen selbst zu produzieren. Denn sie würden damit Geld verlieren, ausser vielleicht bei der Produktion weniger Deutschschweizer Sendungen, von der französischen und der italienischen Schweiz ganz zu schweigen. Denkt man die Forderung nach Subsidiarität zu Ende, dürfte die SRG keine Radionachrichten zur vollen Stunde, keine Wetterprognosen und keine Musik mehr senden, weil all dies auch auf privaten Radiosendern zu hören ist. Das Fernsehen dürfte keine "Arena" und kein "Infrarouge" ausstrahlen, weil private Kanäle ebenfalls Talkshows, die kostengünstigste Gattung von Fernsehsendungen, anbieten.
Jetzt sage ich als zweiten Punkt noch etwas zur Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)", der No-Billag-Initiative, die uns ja in Zukunft beschäftigen wird. Im Hinblick auf die Abstimmung über diese Initiative ist es dringend angebracht aufzuzeigen, was die Konsumenten bezahlen müssten, wenn diese Gebühren infrage gestellt würden.
Ich möchte das nur an einem Beispiel zeigen. Wie vielleicht einige von Ihnen wissen, bin ich ein Fussballfan und möchte möglichst viele Spiele anschauen. Für den "Teleclub" bezahle ich aufs Jahr umgerechnet mehr, als ich über die Billag-Gebühr zahle. Beim Pay-TV kauft der Kunde ein Abo für einen Flatrate-Konsum. In den meisten Nachbarländern zahlen die Haushalte zusätzlich zu den Empfangsgebühren für Sportabonnements im Pay-TV. In Italien zum Beispiel kann der Zuschauer, der Fussball und andere Sportarten verfolgen will, dies nur beim Bezahlfernsehen tun, nicht über RAI. Er zahlt dann allein für das Fussballpaket etwa so viel, wie die gesamte Radio- und Fernsehgebühr in der Schweiz beträgt. Zudem verdienen die Italiener doch deutlich weniger als wir Schweizer. Diese Beispiele könnte man noch weiter ausführen, mit Sky Italia usw., und darlegen, was das alles kostet. Die Aussage ist jedenfalls klar: Alles, was Sie dort dann einkaufen müssten, wäre sicher teurer als das, was Sie heute bezahlen.
Bei der SRG decken die Werbeeinnahmen im Bereich Sport lediglich - ich habe es schon vorhin gesagt - 13,1 Prozent der Vollkosten. Selbst Publikumsmagnete lassen sich nicht alleine mit Werbung finanzieren. Zudem berichtet die SRG über internationale Grossevents sowie über rund hundert verschiedene Sportarten. Viele davon sind kommerziell nicht interessant: Denken Sie an Hornussen, Handball oder an den Kampf der Kühe im Wallis, den man ja auch am Fernsehen anschauen kann.
Ich denke, es sollten vielleicht auch ein paar staatspolitische Überlegungen eine Rolle spielen. Das föderalistisch aufgestellte öffentliche Medienhaus hat sich nach meiner Auffassung für unser Land sehr bewährt. Gerade in Zeiten der veränderten Mediennutzung und einer sich globalisierenden Medienwelt schafft es die SRG, unser Land in seiner Vielfalt zu zeigen und Augenblicke der kollektiven Erlebnisse zu schaffen. Herr Hösli hat ja auf das Schwingfest verwiesen. Es gibt tatsächlich Anlässe, wo auch mir die Tränen kommen.
Die SRG ist eine tragende Säule der direkten Demokratie, als unabhängiges öffentliches Medienhaus ist sie unentbehrlich für den offenen Dialog und die fundierte Meinungsbildung. Sie ist unabhängig und föderalistisch. Sie alle können dem Verein beitreten. Sie können sich dort engagieren. Die SRG ist föderalistisch organisiert, ich habe das bereits gesagt. Sie ist ohne Zweifel auch für unser Land solidaritätsstiftend und verbindend. Sie ist vielfältig und identitätsstiftend.
Jede und jeder von uns dürfte an der einen oder anderen Sendung wenig Freude haben. Herr Hösli, mir geht es also ab und zu auch ähnlich wie Ihnen. Viele Städter haben das Gefühl, das heile Landleben werde überproportional gezeigt. Denken Sie an die Landfrauen - es gibt auch Stadtfrauen, die kochen können, es gibt sogar Männer in den Städten, die kochen können. Andere stossen sich daran, wenn die Welt so brutal gezeigt wird, wie sie leider ist. Aber Sie werden nie eine Mehrheit finden, die eines der wichtigen Sendegefässe als überflüssig empfindet.
Ich erinnere mich gerne an den Sonntag der Abstimmung über das Radio- und Fernsehgesetz. Da sollten die Parteipräsidenten - Herr Levrat sitzt im Moment nicht hier drin, und die anderen Parteipräsidenten sitzen im anderen Rat - nach der Abstimmung die Frage konkret beantworten, auf welche Sendung man verzichten könnte. Keiner hat eine Sendung genannt, auf die er verzichten möchte, denn alle wussten, dass sie einen Teil ihrer Wählerinnen und Wähler vor den Kopf stossen würden.
Ich möchte abschliessend einfach noch sagen, dass wir Politiker uns davor hüten sollten, Einfluss auf die Inhalte des öffentlichen Radios und Fernsehens nehmen zu wollen. Es wird ja von einigen gesagt, es sei ein Staatsfernsehen. Dass ausgerechnet jene anstreben, Einfluss auf die Inhalte zu nehmen, die von Staatsfernsehen sprechen, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.
Ich danke dem Bundesrat für den Bericht, und ich bitte Sie, ihn zur Kenntnis zu nehmen.