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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-27

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-27

Wortprotokoll

Das Postulat Ruiz Rebecca verlangt eine Studie über die Auswirkungen des Namensrechts. Diese soll besonders die Namenswahl der Frau bei der Heirat vertieft untersuchen. Das Postulat gründet auf der Befürchtung, dass viele Frauen unter dem sozialen Druck stehen, den Ledignamen des Mannes als gemeinsamen Familiennamen anzunehmen. Ein besonderes Augenmerk der Studie soll deshalb den Beweggründen gelten, aus denen Frauen bei der Heirat den Ledignamen des Mannes annehmen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, das Postulat abzulehnen. Bevor ich aber auf die Gründe eingehe, möchte ich noch kurz zurückblenden.

Im neuen Namensrecht, das Sie 2013 beschlossen haben, hat der Gesetzgeber letztlich drei Grundsatzentscheide gefällt, nämlich: Erstens wirkt sich im Grundsatz die Heirat nicht mehr auf die Namensführung der Ehegatten aus. Zweitens bedarf ein gemeinsamer Familienname einer ausdrücklichen gemeinsamen Erklärung der Brautleute. Drittens können keine amtlichen Doppelnamen mehr gebildet werden, d. h., die Voranstellung des bisherigen Namens vor den gemeinsamen Familiennamen ist nicht mehr möglich. Die Bildung eines gemeinsamen Familiennamens bei der Heirat entspricht in gewissen Bevölkerungskreisen nach wie vor einem Bedürfnis. Daran wollte der Gesetzgeber auch nichts ändern. Für welche Möglichkeit sich die Ehegatten und Eltern entschliessen, ist ihr persönlicher Entscheid.

Die Postulantin befürchtet jetzt, dass Frauen sich vermehrt unter dem sozialen Druck befinden, den Namen des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen zu erklären, weil unter Umständen ihre Kinder bereits den Namen des Vaters tragen, wenn ein Paar schon Kinder hat und erst nachher heiratet. Es ist so: Wenn ein Paar vor der Heirat gemeinsame Kinder hat, müssen ja die Eltern bereits bei der Geburt den Namen des Kindes bestimmen. Das gilt eben nicht nur für den Vornamen, sondern das gilt auch für den Geschlechtsnamen des Kindes. Die Eltern müssen sich also auch auf den Nachnamen ihrer Kinder einigen. Dazu braucht es auch die Zustimmung der Frau.

Es wird, denke ich, wahrscheinlich noch ein paar Jahre dauern - ich hoffe, dass es nicht Jahrzehnte dauert -, bis es [PAGE 1651] selbstverständlich wird, dass ein Paar, das heiraten will, oder dass Eltern mit gemeinsamem Kind sich überlegen, welchen Namen sie zum Familiennamen machen wollen, und es nicht einfach auf jeden Fall der Name des Mannes sein wird. Vielmehr wird man schauen, welcher Name schöner, welcher vielleicht etwas ungewöhnlicher ist, oder wird sonstige Kriterien anwenden und diese Entscheidung gemeinsam in aller Offenheit fällen. Das wird wahrscheinlich noch eine gewisse Zeit dauern.

Ob ein Paar bei der Heirat den Familiennamen bestimmt, ob es den Namen des Mannes übernimmt oder den Namen, den die Kinder bereits tragen, bleibt natürlich eine persönliche Entscheidung. Dass Eltern und Kinder nicht den gleichen Nachnamen führen, ist auf jeden Fall im Kontakt mit den Behörden absolut unproblematisch. In den Ausweisschriften der Kinder können die Namen der gesetzlichen Vertreter eingetragen werden. Damit lässt sich auch die rechtliche Verbindung zum nichtnamensgebenden Elternteil ohne Weiteres nachweisen.

Ich denke, man braucht keine Studie durchzuführen, um zu beobachten, wie sich die Situation in den nächsten Jahren entwickelt. Ich kann mir vorstellen, dass die Frage des Doppelnamens wieder aufkommt, wenn es vor allem für Frauen ein Problem bleibt, dass sie nicht durchsetzen können oder wollen, dass ihre Kinder ihren Ledignamen tragen. Doppelnamen haben aber Sie bzw. hat der Gesetzgeber explizit ausgeschlossen. Es braucht wahrscheinlich keine Studie.

Was ich Ihnen heute sagen kann, ist, dass wir mit dem Bundesamt für Statistik zurzeit erörtern, welche statistischen Auswertungen im Bereich Namensführung bei der Heirat heute schon möglich sind. Dann ist es das Ziel, diese Zahlen öffentlich zugänglich zu machen. Die damit verbundenen Arbeiten dürften bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein und einen guten Teil des Informationsbedarfs, den ja auch das Postulat ortet, abdecken. Aber die Frage, wie man nachher damit umgehen will, ob es Revisionsbedarf gibt oder ob sich dies mit der Zeit einspielt - ich denke, diese Frage bedarf nicht einer eigenen Studie. Vielmehr wird das auch am Schluss sicher noch eine politische Frage sein.