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Brunner Toni · Nationalrat · 2016-09-27

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-27

Wortprotokoll

Mit dem Volksentscheid vom 9. Februar 2014 wurden Bundesrat und Parlament beauftragt, das Heft in der Zuwanderungspolitik wieder selber in die Hand zu nehmen. Der Auftrag des Schweizervolkes ist klar. Künftig muss die Schweiz wieder eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung durchsetzen. Sie wissen, dass die Verfassung auch Kontingente, Höchstzahlen und den Inländervorrang nennt, aber auch Kriterien wie die Integrationsfähigkeit und eine eigene Existenzgrundlage, die als Grundvoraussetzung für die Niederlassung in der Schweiz gewährleistet sein muss.

Mit dem Volksauftrag ist klar, es braucht einerseits Anpassungen im Inland, also hier im Innern, beispielsweise die Anpassung des Ausländergesetzes, und es braucht andererseits aussenpolitisch Anpassungen des Freizügigkeitsabkommens. Denn es sollte unterdessen auch hier in diesem Saal dem Hintersten und Letzten klar sein, dass das Freizügigkeitsabkommen mit der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung nicht kompatibel ist.

Machen wir also eine Standortbestimmung zur Anpassung des Ausländergesetzes. Das Trauerspiel von letzter Woche muss ich hier nicht wiederholen. Sie wissen selber, dass das, was Sie als Umsetzung im Innern, im Ausländergesetz, vorsehen, eine Nulllösung ist - null Komma null. Sie wird nichts bringen - Verfassungsauftrag nicht erfüllt. Der zweite Auftrag sind Verhandlungen zur Anpassung des Freizügigkeitsabkommens - es wurde bisher nicht verhandelt. Unabhängig vom Willen der EU, ob man dort Verhandlungen führen will oder nicht, müssen wir uns doch bewusst sein, dass der EU vonseiten der Schweiz bisher keine Vorschläge präsentiert wurden, die Fleisch am Knochen hätten und dem Volksauftrag auch gerecht würden.

Der Bundesrat macht es sich jetzt zu einfach, wenn er sich hinter dem Argument versteckt, die EU wolle gar nicht verhandeln. Zuerst müsste man der EU auch sagen, was man eigentlich will. Wenn jetzt jemand sagt, das stimme nicht, dann schlage ich vor, dass wir hier drin doch konkret werden: Frau Bundesrätin, mit welchem konkreten Umsetzungsvorschlag, der dem Willen des Volkes auch gerecht wird, sind Sie denn zur EU gegangen? Was wurde der EU vonseiten der Schweiz als Umsetzungsvorschläge unterbreitet, damit die EU auch weiss, was wir eigentlich wollen? Herr Amstutz hat nämlich in Berlin beim höchsten deutschen Politiker im Bundestag einmal nachgefragt. Dieser hat gesagt, es wäre eigentlich schön, von der Schweiz einmal zu hören, was sie eigentlich wolle. Dann könne man auch sagen, ob man dazu überhaupt Hand reichen könnte.

In letzter Konsequenz, wenn man es nicht macht oder nicht machen will, muss die EU wissen, dass die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens die logische Folge sein wird. Das stärkt die Position der Schweiz. Das ist letztlich aber auch der Auftrag des Volkes und steht so in der Verfassung, und zwar in Artikel 197 Ziffer 11. Dort ist festgeschrieben, dass völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen sind. Hier haben wir noch grossen Nachholbedarf.

Wenn Sie es nicht schaffen oder nicht schaffen wollen, dann ist die logische Konsequenz unsere Motion. Darum dürfen Sie diese jetzt auch getrost unterstützen. Sie wurde vor zwei Jahren eingereicht. Unterdessen wissen wir ja, dass in diesem Bereiche nichts gemacht und nichts erreicht wurde, und zwar weil man nicht will - man will nicht. Darum ist unsere Motion jetzt eben der richtige Weg.