Feri Yvonne · Nationalrat · 2016-09-28
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-28
Wortprotokoll
Wir haben jetzt schon vieles über die Anträge in diesem Block gehört, auch die Begründungen dazu. Wir können die Schweiz nicht in eine Situation bringen, in der es gilt, die Bedingungen aller unterzeichneten Abkommen plötzlich neu zu verhandeln. Wir wollen auch unsere Auslandschweizer und -schweizerinnen nicht unnötig verärgern.
Die meisten Auslandverhältnisse sind heute bereits über Sozialversicherungsabkommen und über das Personenfreizügigkeitsabkommen, mit bilateralen und multilateralen Abkommen geregelt. Die meisten dieser Abkommen sehen vor, dass die Leistungen, die ins Ausland exportiert werden, im Verhältnis zu den schweizerischen Renten nicht gekürzt werden dürfen. Solange diese Abkommen gelten, würde die Indexierung, wie vorliegend von der Minderheit de Courten verlangt, vor allem für Länder gelten, mit denen die Schweiz keine Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. In diesen Ländern gibt es vor allem Auslandschweizer und -schweizerinnen und allenfalls ausländische Hinterlassene dieser Auslandschweizer und -schweizerinnen, möglicherweise auch Angehörige anderer Vertragsstaaten, die sich in diesen Ländern aufhalten. Es ist davon auszugehen, dass von den finanziellen Auswirkungen überwiegend Schweizer und Schweizerinnen und nicht ausländische Staatsangehörige betroffen wären.
Da die Indexierung nur wenige Länder betrifft, macht die Neuregelung keinen Sinn. Auch müssen wir uns fragen, was wir mit niedrigen Renten für ein Zeichen setzen. Wer sich entscheidet, im Ausland zu leben, tut dies nicht nur wegen der Höhe der Renten. Wenn diese Leute hier in der Schweiz bleiben würden, würden sie hier zwar Steuern zahlen, könnten aber auch Ergänzungsleistungen oder andere staatliche Leistungen beziehen. Bleiben wir doch bei der heutigen Regelung. Zudem würde die Indexierung zu einer Ungleichbehandlung von Schweizern und Auslandschweizern führen. Obwohl die einbezahlten Beiträge dieselben wären, würden sich die empfangenen Leistungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Wohnsitz der Personen unterscheiden.
Die gesellschaftliche Entwicklung zeigt, dass vermehrt über vierzigjährige Personen Mütter und Väter werden. Die Minderheit de Courten verlangt die Aufhebung der Kinderrenten in der AHV. Diese Aufhebung würde die Finanzierung des Lebensunterhaltes und insbesondere die Finanzierung der in der heutigen Arbeitswelt unabdingbaren Erstausbildung von Kindern von älteren Eltern gefährden. Eine Kompensation im Rahmen der Ergänzungsleistungen ist nur eine weitere Verlagerung in eine andere Sozialversicherung. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Kinder die Möglichkeit bekommen, eine gute Ausbildung zu machen, damit sie eines Tages finanziell unabhängig leben können.
Eine Mehrheit der Kommission wendet sich gegen die Auszahlung von Waisenrenten für im Ausland lebende Pflegekinder. Stattdessen sollen die Renten ausschliesslich an diejenigen berechtigten Personen ausbezahlt werden, die ihren Wohnsitz für gewöhnlich in der Schweiz haben. Dieser Antrag der Kommissionsmehrheit würde insbesondere diejenigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger und ihre im Ausland wohnhaften Hinterlassenen betreffen, die in einem Nicht-EU- und Nicht-Efta-Staat leben, mit dem die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Wir bitten Sie, die Anträge der Minderheit de Courten abzulehnen, den Antrag der Minderheit Schenker Silvia jedoch zu unterstützen.