de Courten Thomas · Nationalrat · 2016-09-28
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-28
Wortprotokoll
Wir sind jetzt beim BVG und bei den notwendigen Massnahmen zur Senkung des Umwandlungssatzes und zur entsprechenden Kompensation dieser Massnahme, einer Massnahme, die aus den gleichen Gründen, die wir heute Morgen schon bei der AHV diskutiert haben, notwendig wird; die Stichworte sind auch hier Demografie, Lebenserwartung und das Fehlen des dritten Beitragszahlers, also des Ertrages aus der Bewirtschaftung der in den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge angesparten Gelder und Mittel.
Wir müssen einfach feststellen, dass diese faktischen Entwicklungen, die wir nicht ändern können, uns dazu zwingen, korrigierend einzugreifen, auch im obligatorischen Bereich des BVG. Denn wenn wir hier nichts tun, wird das System auch hier kippen, das heisst, die Pensionskassen gehen früher oder später schlicht und einfach pleite. Die Pensionskassen müssen wieder in der Lage sein, das angesparte Kapital und das betriebswirtschaftlich bewirtschaftete Kapital, also das Guthaben jedes einzelnen Einzahlers, so in eine Rente umzuwandeln, dass es für die gestiegene Bezugsdauer des Rentners wieder ausreicht. Man kann hier auch nicht auf Kosten der künftigen Generationen leben. Wir machen das heute zu einem guten Teil schon. Viele Pensionskassenversicherte haben das schon am eigenen Leib gespürt, vor allem auch, weil sie nicht im obligatorischen Teil, sondern im überobligatorischen Teil des BVG versichert sind.
Es sind rund 85 Prozent aller Versicherten, die bereits heute mit einem gesenkten Umwandlungssatz leben und zur Deckung mehrfach aufgetretener Deckungslücken beigezogen wurden, sowohl auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite. Wir haben das in einer Vielzahl von Unternehmen, aber auch in einer Vielzahl von Pensionskassen der öffentlichen Hand machen müssen, und wir müssen daran auch weiter arbeiten. Es ist nun einmal so, auch Spargelder in der beruflichen Vorsorge beziehungsweise die Rentenfinanzierung über die berufliche Vorsorge fallen nicht einfach vom Himmel wie Manna, sondern jeder Franken, der als Rente ausbezahlt werden kann, muss zuerst gespart und finanziert werden - auch im BVG.
Wenn wir die Notwendigkeit erkennen, den Umwandlungssatz aus technischen Gründen senken zu müssen, gibt es natürlich verschiedene Möglichkeiten, wie wir das kompensieren könnten:
Es gibt die Stellschraube des Eintrittsalters: Menschen könnten bereits früher als mit 25 Jahren zu sparen beginnen. Dem wird entgegengehalten, dies sei wenig ergiebig, denn in jungen Jahren sei das Einkommen noch nicht ausserordentlich hoch. Aber immerhin, es würde auch den jungen Leuten bereits heute bewusst machen, dass sie bereits in diesem Alter daran denken müssen, mit welchen Guthaben und Spargeldern sie ihr Rentenauskommen schliesslich finanzieren können.
Die zweite Stellschraube ist die sogenannte Eintrittsschwelle; sie bestimmt, ab welchem Einkommen das BVG-Obligatorium greift.
Die dritte Stellschraube ist der Koordinationsabzug, d. h. die Grösse des versicherten Lohnes bzw. der Anteil des versicherten Lohnes am Gesamtlohn. Dort haben wir den Koordinationsabzug ursprünglich eingeführt. Ein Teil des Einkommens ist bereits über die AHV versichert, der zweite Teil - das Einkommen abzüglich Koordinationsabzug - ist im BVG versichert. Dies ist der Grundsatz, und der wird heute hier infrage gestellt.
Und dann haben wir die Frage der Teilzeitbeschäftigungen und die entsprechende Kumulation der Einkommen aus Teilzeitbeschäftigungen, in Zusammenhang mit der Eintrittsschwelle und in Zusammenhang mit dem Koordinationsabzug, den wir in der Kommission ebenfalls ausführlichst diskutiert haben. Dort haben wir ein Dilemma bzw. eine Diskrepanz zwischen unterschiedlichen Auffassungen: einerseits Gerechtigkeit, andererseits das Bestreben, dass wir als Gesellschaft eher hin zu Vollzeitstellen gehen, da eben Teilzeitarbeitsmodelle auch ihre Kosten haben.
Und dann ist noch die Frage der Übergangsgeneration bzw. des Übergangs zu beantworten: Was machen wir mit denen, die bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht mehr genug Zeit haben, das entsprechende Altersguthaben noch anzusparen? Wenn wir die Zeit des Übergangs kurz fassen, wie wir das tun wollen, dann treffen wir zwar wenige, diese dafür aber heftiger. Wenn wir die Zeit lang wählen, dann können wir die Last auf einen grösseren Personenkreis ausdehnen. Mit dieser Ausdehnung haben wir aber auch den Nachteil, dass damit die Unsicherheit entsprechend wächst.
Schliesslich haben wir noch die Frage der dezentralen oder der zentralen Lösung des Ausgleichs im Bereich der Übergangsgeneration zu klären. Die Pensionskassen sollen dann in der Übergangszeit - also in den 10 bis 25 Jahren, über die wir hier diskutieren - ihre BVG-Mindestleistungsgarantien in Franken sicherstellen, und zwar für die ganze Altersrente mit 65 Jahren. Die Finanzierung der einzelnen Vorsorgeeinrichtung ist sicherzustellen, entweder über die Solidarität der anderen Kassen und über den Sicherheitsfonds, oder wir geben den Pensionskassen die Möglichkeit, die bisherigen Massnahmen anzurechnen, eigenverantwortlich zu handeln, einen geringeren und günstigen Umsetzungsmodus zu [PAGE 1698] wählen, ohne dass sie eine zusätzliche Schattenrechnung führen müssen. Wir hätten damit keinen Umverteilungsmechanismus über die Kassen hinweg gestaltet, aber die Solidarität innerhalb der Kassen zwischen Jung und Alt gewährleistet.
Wir unterstützen hier die Anträge der Mehrheit der Kommission.
Wir sind auch konfrontiert mit den Einzelanträgen Sauter und Weibel. Wir sagen dort, dass wir diese aus rein taktischen Gründen heute unterstützen müssen. Zwar gehen uns diese Vorschläge auch in einzelnen Punkten wesentlich zu weit, zum Beispiel bei der Abschaffung des Koordinationsabzugs. Dies würde vor allem auch Gewerbetreibende treffen, deren Interessen wir hier auch vertreten. Da wir aber mit dem Ständerat ein Zweikammersystem bilden, müssen wir aus taktischen Gründen hier dazu Hand bieten, damit die Diskussion auch in diesem Bereich noch weitergeführt werden kann.