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Heim Bea · Nationalrat · 2016-09-28

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-28

Wortprotokoll

Es geht um die Risikobeiträge nach kollektiven Grundsätzen, Artikel 65 BVG. Die SP-Fraktion beantragt Ihnen, dem Ständerat zuzustimmen und damit auch der Regelung, die der Bundesrat beantragt. Die Vorsorgeeinrichtungen legen die Höhe der Beiträge für die Deckung der Risiken Tod und Invalidität nach kollektiven Grundsätzen fest. Das Prinzip des kollektiven Tragens dieser Risiken ist sehr wichtig. Die Folgen des Antrages der Mehrheit auf Streichen von Absatz 2bis in Artikel 65 BVG sind äusserst negativ, vor allem für die Frauen und die älteren Arbeitskräfte. Die Individualisierung der Risikobeiträge würde dazu führen, dass innerhalb des gleichen betrieblichen Kollektivs grosse Unterschiede in der Höhe der Risikobeiträge entstünden. Das steht im Widerspruch zur betrieblichen Solidarität, auf der die berufliche Vorsorge ja eigentlich basiert.

Es sei eine Tatsache, argumentiert Kollegin Schmid-Federer, dass ältere Versicherte ein höheres Todesfall- und Invaliditätsrisiko hätten, und Ähnliches hört man bezüglich der Frauen. Mit anderen Worten: Wenn Sie Absatz 2bis in Artikel 65 BVG streichen, führt dies zu individualisierten Prämien, also zu höheren Risikobeiträgen bei den Frauen, bei den älteren Arbeitskräften, also zur Verteuerung dieser Arbeitskräfte. Das steht aber auch in krassem Widerspruch dazu, dass wir ja alles, und das habe ich jetzt mehrfach in diesem Saal gehört, dafür tun möchten, dass Arbeitskräfte im Arbeitsprozess bleiben können, auch wenn sie in fortgeschrittenerem Alter sind.

Die SP will nicht, dass ältere Versicherte durch Risikoprämien, die massiv höher sind als die von jüngeren, abgestraft werden. Die SP will nicht, dass Frauen wegen der höheren Risikoprämien gegenüber den Männern den Kürzeren ziehen. Darum ist der Kollektivgrundsatz so wichtig. Die Versicherungsgesellschaften können in der Prämienfestsetzung dem Risikoverlauf der Branche und des Betriebes Rechnung tragen. Das können sie, aber es darf nicht sein, dass schliesslich mit individuellen Prämien Frauen und ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden. Genau dem würde die Streichung von Absatz 2bis in Artikel 65 BVG eben Vorschub leisten.

Folgen Sie darum der Minderheit und damit dem Ständerat und dem Bundesrat, und lehnen Sie den Mehrheitsantrag auf Streichen ab.