Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-29
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-29
Wortprotokoll
Herr Ständerat Philipp Müller hat natürlich schon Recht. Wenn ich die Anzahl Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Motion anschaue, dann könnte ich jetzt eigentlich gleich aufhören. Aber das mache ich natürlich nicht. Denn das Thema ist zu wichtig, als dass man hier einfach so eine Motion annehmen könnte, deren Folgen, glaube ich, schon noch kurz diskutiert und angeschaut werden müssen.
Ich weiss nicht, ob Sie es vergessen haben, aber wir hatten dieses Jahr eine Abstimmung über ein Asylgesetz, bei dem Sie wesentlich mitgearbeitet und das Sie wesentlich mitgestaltet haben. Es verfolgt ein Ziel, nämlich die Asylverfahren zu beschleunigen und den Rechtsschutz sicherzustellen. Die Bevölkerung hat diese Stossrichtung im Asylverfahren und diese grosse und wesentliche Änderung im Asylgesetz mit starker Mehrheit unterstützt, weil sie davon überzeugt werden konnte - Ihr Rat hat ja dieses Gesetz auch mit grosser Mehrheit unterstützt -, dass schnelle Asylverfahren vorteilhaft sind.
1. Sie sind es für diejenigen, die nicht bleiben können. Sie müssen rasch wieder gehen. Ich habe immer wieder Fälle auf dem Tisch, die Leute an mich herantragen. Wenn jemand zwei, drei, vier Jahre auf seinen Asylentscheid wartet, dann gehen die Kinder in die Schule, dann hat man Freundschaften geschlossen. Dann gibt es auch Leute - auch aus diesem Saal, das kann ich Ihnen ebenfalls einmal mitteilen -, die dann zu mir kommen und sagen: Aber diese Familie bitte nicht! Das wäre jetzt schon falsch - [PAGE 870] ausgerechnet diese Familie muss gehen! Die Kinder sind so herzig und gehen in die Schule!
Deshalb beschleunigen wir die Asylverfahren, damit diejenigen, die gehen müssen und nicht bleiben können, rasch gehen und damit diejenigen, die bleiben können, weil sie schutzbedürftig sind, rasch integriert werden können, rasch die Sprache lernen, rasch auf Stellensuche geschickt werden können und alles das tun können, was es für die Integration braucht.
Dieses Gesetz ist heute noch nicht umgesetzt, weil es eine komplexe, grosse Neustrukturierung des Asylwesens ist. Aber ich denke, wir haben mit Unterstützung der Bevölkerung eine wesentliche Richtungsänderung gemacht. Ich zähle darauf, dass das in unserem Asylsystem genau die richtigen Anreize setzt.
2. Es wird auf das Verursacherprinzip verwiesen. Wer ist jetzt Verursacher für viele zusätzliche Schutzbedürftige aus Syrien, die dann vielleicht auch mal noch zu uns kommen? Schauen Sie sich an, was in Aleppo läuft. Schauen Sie sich an, dass dort täglich Dutzende von Zivilisten getötet werden. Ja, würden Sie in Aleppo bleiben? Was würden Sie tun, wenn Ihre Familie, wenn Ihre Kinder, Ihre Frau, Ihr Mann heute noch in Aleppo wären? Sie würden alles dafür tun, dass diese Menschen von Aleppo wegkommen.
Sie kommen nicht nur zu uns. Wir haben, gemessen an den europäischen Asylgesuchen, die tiefste Quote der letzten zwanzig Jahre. Sie kommen wenig in die Schweiz, aber sie kommen auch. Wenn sie gemäss Genfer Flüchtlingskonvention schutzbedürftig sind, nehmen wir sie auf. Sie werden vorläufig aufgenommen, wenn sie nicht individuell an Leib und Leben bedroht sind. Die Hälfte der Syrerinnen und Syrer bekommt heute eine vorläufige Aufnahme, weil sie aus einem Kriegsgebiet kommen. Sie sind nicht als Personen individuell verfolgt, aber sie können nicht zurück. Ich glaube, niemand von Ihnen würde heute jemanden nach Syrien zurückschicken. Weil sie nicht zurückkönnen, bekommen sie eine vorläufige Aufnahme, übrigens dann mit einer tieferen Sozialhilfe als die Schweizer und einer tieferen als die anerkannten Flüchtlinge.
Verursacherprinzip: Verursacher sind Unrechtsstaaten, sind Bürgerkriege. Das ist die Situation. Verursacher ist nicht der Bund, ist nicht das SEM, das hier mit dem Daumen rauf oder runter sagt: "Der kann bleiben!", oder: "Wir nehmen ein bisschen weniger." Es ist vielmehr die Genfer Flüchtlingskonvention, es sind die Bundesverfassung und das Asylgesetz, die sagen, ob jemand schutzbedürftig ist oder nicht. Wenn jemand nicht schutzbedürftig ist, nicht individuell an Leib und Leben bedroht ist, wie zum Beispiel der Syrer, der jetzt aus Aleppo kommt, aber nicht zurückgeschickt werden kann, sagt das Gesetz, dass diese Person eine vorläufige Aufnahme bekommt. Das ist das Recht. Das hat mit der Vorstellung, dass der Bund hier irgendwie Asylgesuche oder Schutzbedürftige nach eigenem Gutdünken produzieren könnte oder dann eben nicht produzieren könnte, wirklich nichts zu tun. Aber eigentlich wissen Sie das alle. Ich weiss es auch, dass Sie es wissen. Aber es ist manchmal eine vielleicht etwas unangenehme Wahrheit.
Ich komme jetzt zum Thema Asyl. Asyl ist eine Verbundaufgabe. Wenn wir in den letzten Jahren etwas bewiesen haben, dann dies: Wir haben bewiesen, dass wir diese Aufgabe, wenn wir sie gut lösen wollen, nur mit den Kantonen lösen können. Das haben wir gemacht, und das machen wir weiterhin.
Zur Kostensituation: Ja, ich weiss, es gibt Kantone, die kommen und sagen, dass das Geld, das wir ihnen überweisen, die Global- und Integrationspauschalen, nicht genügt. Ich kenne die Argumente. Es gibt übrigens Kantone, die mit unserer Globalpauschale Geld machen - einfach nur, damit Sie das wissen. Was macht der Bund? Er macht, was er sinnvollerweise immer macht. Er sagt: Okay, wir setzen uns zusammen an einen Tisch, wir analysieren die Kosten. Wenn wir aufgrund dieser Analyse sehen, dass das, was der Bund bezahlt, und das, was bei dieser Verbundaufgabe die Aufgaben der Kantone sind, in Schieflage geraten, schauen wir zusammen, was wir tun können.
Der Bund überweist den Kantonen jedes Jahr mehr als eine Milliarde Franken. Wenn ich jetzt zu Ihnen kommen und sagen würde, ich bräuchte eine zusätzliche Milliarde, würden Sie sagen, Sie wollten zuerst die Analyse sehen. Sie würden mich nach Hause schicken und sagen, ich solle Ihnen mal die Zahlen zeigen. Das ist genau das, was wir jetzt mit den Kantonen machen. Die SODK hat diese Prüfung bereits in Auftrag gegeben. Von daher haben wir das, was Sie hier gesagt haben, Herr Damian Müller - wir sollten auf die Kantone zugehen -, schon gemacht. Der Auftrag, diese Kostenanalyse zu machen, läuft. In einem nächsten Schritt schauen wir aber nicht nur, wie viel die Kantone noch gerne vom Bund hätten, sondern wir schauen auch, ob wir diese über eine Milliarde Franken vielleicht noch besser, effizienter einsetzen können.
Nun komme ich zur Erwerbsquote: Ich bin auch der Meinung, dass die Erwerbsquote von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen viel zu tief ist. Das stört mich. Deshalb habe ich Ihnen ein Integrationsgesetz vorgelegt, das in dieser Session Gott sei Dank endlich auch vom Nationalrat behandelt worden ist; es kommt dann noch einmal zu Ihnen zurück. Ich möchte dieses Integrationsgesetz haben, weil ich die Erwerbsquote von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen erhöhen will. Es gibt Kantone, die heute schon interessante Anreize haben, um die Erwerbsquote zu steigern. Es gibt einen Kanton - ich will hier jetzt keine Namen nennen -, der z. B. sagt, dass die Leute die Kollektivunterkünfte verlassen und in eine eigene Wohnung gehen können, wenn sie eine Erwerbsarbeit haben. Ja, schauen wir doch zuerst einmal, was wir noch an guten, sinnvollen Anreizen setzen können, bevor wir mit der Giesskanne einfach noch einmal eine Milliarde Franken an die Kantone verteilen. Was Sie von mir zu Recht verlangen, ist, dass wir mit den Kantonen die Kosten analysieren, dass wir schauen, ob wir die bestehenden Mittel vielleicht effizienter einsetzen können.
Nun erlaube ich mir angesichts der dreissig Mitunterzeichnenden der Motion die Frage: Ja, sind Sie sicher, dass das Geld wirklich effizienter eingesetzt wird, wenn wir den Kantonen statt für fünf Jahre einfach für zehn Jahre Globalpauschalen zahlen? Sind Sie da so sicher? Ich möchte zuerst mindestens einmal schauen, wie wir mit den bestehenden Mitteln umgehen. Ich bin froh, dass Herr Philipp Müller hier immerhin Offenheit signalisiert hat. Er will mit seiner Motion nicht einfach mindestens eine Milliarde Franken mehr an die Kantone geben, sondern er hat Offenheit signalisiert. Er sagt, dass eine Möglichkeit darin besteht, länger Globalpauschalen zu bezahlen, dass es aber vielleicht auch noch die Möglichkeit gibt, bestehende Mittel besser und effizienter einzusetzen für das, was wir alle wollen, auch die Kantone: Wir wollen die Erwerbsquote und die Integration in den Arbeitsmarkt verbessern und die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Flüchtlinge und der vorläufig Aufgenommenen verbessern.
Der Nationalrat hat übrigens - Sie sehen das dann in der Umsetzungsgesetzgebung zur Masseneinwanderungs-Initiative - letzte Woche bereits einen interessanten Schritt gemacht. Er will die Beteiligten dazu verpflichten, dass alle Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen auch den RAV gemeldet werden, damit dort mindestens die Informationen vorhanden sind, wenn ein Arbeitgeber eine offene Stelle hat und jemanden sucht. Ich denke, dass das Beiträge sind. Sie lösen das Problem nicht einfach, aber es sind wichtige Schritte.
Noch ganz kurz zum zweiten Anliegen, das Herr Müller beschreibt: Er will ja auch die Kantone in die Pflicht nehmen. Er will die Kantone beim Vollzug, das ist ja in ihrer Kompetenz, auch mehr in die Pflicht nehmen. Da muss ich Ihnen einfach sagen, dass wir jetzt einmal schneller als Herr Müller waren. Wir haben das nämlich mit den Kantonen bereits so ausgehandelt. Am 1. Oktober 2016 tritt der Artikel des revidierten Asylgesetzes in Kraft, der den Kantonen sagt: Wenn sie ihre Vollzugsaufgaben ohne Grund nicht erfüllen, müssen sie die Kosten selber übernehmen und in einem späteren Schritt noch Geld an den Bund zurückbezahlen. Wir beginnen jetzt [PAGE 871] einmal beim Dublin-Vollzug, aber wir haben die Möglichkeit, hier auch für weitere Vollzugsfälle Sanktionierungen vorzusehen. Das Anliegen ist also aufgenommen, ich teile es. Es gehört zu einer glaubwürdigen Asylpolitik, dass diejenigen Menschen, die nicht schutzbedürftig sind, die wieder gehen müssen, unser Land dann auch tatsächlich verlassen. Wenn Kantone ihre Aufgaben ohne entschuldbare Gründe nicht wahrnehmen, gehört das auch sanktioniert - aber wie gesagt, da haben wir bereits dafür gesorgt.
Ich gehe immer noch davon aus, dass Sie diese Motion annehmen werden, aber ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie mindestens angehört haben, dass wir zuerst einmal die Analyse dieser Kosten mit den Kantonen machen und dass wir prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, das Geld effizienter einzusetzen. Das nehme ich mit, das ist auch in Ihrem Sinne. Ob einfach einmal zehn Jahre Globalpauschalen auszubezahlen jetzt wirklich der Weisheit letzter Schluss ist - wenn ich Sie so anschaue, bin ich noch nicht ganz sicher, ob Sie das wirklich auch so sehen.
In diesem Sinne: Machen Sie, was Sie wollen, (Heiterkeit) aber wir werden unsere Aufgaben mit den Kantonen zusammen sicher in diesem Sinne weiterführen.