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Pardini Corrado · Nationalrat · 2016-09-29

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-29

Wortprotokoll

In Artikel 12 Absatz 6 Litera f geht es einzig darum, dass man Effizienz und Effektivität gewährleistet. Es wurde viel von Bürokratie gesprochen. Hier wäre ein Ansatz, um die Bürokratie abzubauen. Es ist falsch, wenn die Minderheit behauptet, man würde die Kontrolltätigkeit ausweiten. Es wurde jetzt auch vom Bundespräsidenten präzisiert, es ist keine Ausweitung der Kontrolltätigkeit. Es geht einzig und alleine darum, dass die Behörden bei allgemeinverbindlich erklärten und nur bei allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die Möglichkeit haben, den paritätischen Kommissionen allfällige Verstösse zu melden, wenn sie diese Kontrollen bezüglich Schwarzarbeit vollziehen. Es ist also nur die Möglichkeit der Meldung neu im Gesetz geregelt, weil heute bereits Meldungen erfolgen, die gesetzliche Basis dazu aber fehlt.

Zudem - und das hat Herr Bundespräsident Schneider-Ammann auch erläutert - wird in keiner Art und Weise das Subsidiaritätsprinzip geritzt; das heisst, dass die Sozialpartner im Wesentlichen zuständig sind für den Vollzug der Gesamtarbeitsverträge. Die Souveränität beim Vollzug bleibt bei den paritätischen Kommissionen der Sozialpartnerinnen und Sozialpartner. Das ist Fakt.

Nochmals: Eine Mehrheit - das Stimmenverhältnis betrug 12 zu 11 Stimmen - empfiehlt Ihnen, dafür zu sorgen, dass die Kontrolltätigkeiten effizient und effektiv sein können, und eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit allfällige Verstösse den zuständigen Kommissionen gemeldet werden können. Die Kontrollbehörden haben keine gesetzliche Grundlage, den paritätischen Kommissionen diese Mitteilungen zukommen zu lassen.

Die Mehrheit empfiehlt Ihnen, dem Bundesrat zu folgen und diese Möglichkeit der Meldung bei den kantonalen Kontrollbehörden zu schaffen.

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