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Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2016-09-29

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-29

Wortprotokoll

Mit meiner Motion möchte ich den Bundesrat einladen, Massnahmen einzuleiten, die [PAGE 1789] zu einer administrativen Vereinfachung von Verteilung und Kontrolle der Finanzhilfen an die vier Konsumentenorganisationen gemäss Rechtsverordnung vom 1. April 1992 führen. Dabei geht es um etwas Grundsätzliches: um die gerechte Verteilung der Mittel, nämlich leistungsbezogen und ohne Einmischung in die Politik der Organisationen unter Verwendung von Bundesmitteln. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob die umstrittene Verwaltungsverordnung vom 31. Mai 2013 aufgehoben werden kann, weil sie zu unverhältnismässiger Bürokratie auf allen Seiten geführt hat.

Bis zum Erlass der Verwaltungsverordnung des WBF vom 31. Mai 2013 über die Aufteilung von Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen haben die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), das Schweizerische Konsumentenforum (KF) und die Fédération romande des consommateurs (FRC) jährlich je 30 Prozent und die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen (ACSI) 10 Prozent der zu verteilenden Finanzhilfen - über 900 000 Franken - erhalten. Dieser Schlüssel hat sich bewährt und ist selbst seitens der vier in der Rechtsverordnung vom 1. April 1992 explizit erwähnten Organisationen unbestritten.

Aufgrund der Verwaltungsverordnung vom 31. Mai 2013 hat das zur Hauptsache mit der Verteilung dieser Finanzhilfen beschäftigte Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BKF) eine völlig überzogene Bürokratie aufgezogen. Sie bindet bei den vier betroffenen Organisationen personelle Mittel, die im Sinn und Geist des Konsumenteninformationsgesetzes (KIG) viel effizienter verwendet werden könnten. Mit der Änderung des bis anhin bewährten Verteilschlüssels berücksichtigt das BKF neu sogar die Allianz der drei Organisationen SKS, FRC und ACSI, was weder im KIG noch in der Rechtsverordnung vorgesehen ist. Deshalb ist eine unverzügliche Einführung einer Leistungsvereinbarung mit den Empfängern des Geldsegens, wie sie bei Subventionen üblich ist, zu veranlassen.

Für die Verteilung der Subventionen ist das BKF verantwortlich, es betreibt dazu einen unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand und verteilt die Gelder nach einem nichtnachvollziehbaren Verteilschlüssel. Die Kontrolle der verwendeten Gelder und der Aufgaben muss sich an einem einfachen System orientieren, das den aktuellen Kommunikationsmitteln Rechnung trägt.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab und stützt sich dabei darauf, dass sich die Situation verändert hat und eine Aufteilung, wie sie ursprünglich vorgesehen war, nicht mehr vereinbar ist mit den Anforderungen des Gesetzes. Dem ist Folgendes entgegenzuhalten: Neben den staatlich unterstützten Konsumentenorganisationen gibt es viele weitere private und staatliche Akteure, die ebenfalls Informationen und Beratungen anbieten. Dank Internet ist der Konsument heute auch viel besser informiert als zu früheren Zeiten. Es ist daher nicht nötig, ständig neue Gesetze, Verordnungen und Reglemente zum Schutz der Konsumenten zu erlassen.

Es ist zu kritisieren, dass heute unter dem Titel objektive Konsumenteninformation vermehrt eine ideologisch gefärbte Politik gemacht wird. Das steht eindeutig im Widerspruch zum KIG; solche Aufgaben sind darin nicht vorgesehen, denn nach diesem Gesetz müssen die Subventionsgelder für objektive Konsumenteninformationen eingesetzt werden und dürfen sich nicht auch noch gegen Gewerbe und KMU richten. Trotzdem ist das der Fall. Ich erinnere z. B. an den Preisbarometer, der im Herbst 2012 lanciert und vom BKF begleitet wurde. Dieser Barometer war nicht nur mangelhaft aufgebaut, sondern verführte die Konsumenten geradezu zum Einkaufstourismus. Dann folgte die im Mai 2012 medial grossangekündigte Einkaufsbroschüre für grenzenlosen Einkauf im Ausland, dann die umfassende Herkunftsdeklaration für Rohstoffe. Die Liste wäre noch lang. Sie sehen, die Tätigkeiten der vom Bund anerkannten Konsumentenorganisationen gehen weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und verletzen damit das KIG.

Deshalb ist der Bundesrat in der Pflicht, für die richtige Umsetzung des KIG zu sorgen, und die Konsumentenorganisationen müssen sich entscheiden, was sie zu ihren Aufgaben zählen wollen. Wer Fördergelder will, muss die Grundsätze des KIG respektieren und darf diese nicht für politische Propaganda einsetzen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie meine Motion unterstützen.