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Gössi Petra · Nationalrat · 2016-09-29

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-29

Wortprotokoll

Ich setze mich ein für möglichst wenige Gesetze. Diejenigen, die wir haben, sollen dann aber auch eingehalten und entsprechend umgesetzt werden. Sonst verliert der Staat an Glaubwürdigkeit. Deshalb will ich mit diesem Vorstoss auch kein neues Gesetz. Es geht stattdessen darum, dass die bestehende Regelung eingehalten wird.

Was will der Vorstoss konkret? Die Grundlagen für die Gewährung von Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen sind so zu präzisieren, dass diese Finanzhilfen nur an Organisationen gehen, die ausschliesslich objektive und fachgerechte Konsumenteninformation betreiben, Produkttests durchführen und Vereinbarungen über Deklarationen aushandeln, genau so, wie es in Artikel 5 des Konsumenteninformationsgesetzes (KIG) steht.

Die Konsumentenlandschaft hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. Die Konsumenten sind dank Internet viel besser informiert, und es gibt neben den vier staatlich unterstützten Konsumentenorganisationen viele weitere private und staatliche Akteure, die Informationen und Beratungen anbieten und Tests durchführen. Das stellt die vier Konsumentenorganisationen, welche staatliche Gelder beanspruchen, denn auch vor neue Herausforderungen. Deren Information über die im KIG vorgesehenen Kanäle hat dadurch an Bedeutung eingebüsst.

Heute übernehmen ein paar Konsumentenorganisationen auch politische Aufgaben. Sie versuchen zum Beispiel, die öffentliche Meinung zu prägen, oder sie verbünden sich gar mit Parteien und anderen Organisationen, um politische Ziele zu erreichen. Ein paar Beispiele hat Frau Sylvia Flückiger vorhin schon erwähnt. Mir sind noch zwei andere Fälle aufgefallen: Zum einen haben sich im Wahlkampf 2011 über 500 Kandidatinnen und Kandidaten auf eine 22-seitige Konsumentencharta verpflichtet. Diese Charta beinhaltete ideologisch gefärbte Anliegen, und sie forderte zum Beispiel auch die Möglichkeit von Sammelklagen durch Konsumenten. Zum andern hat die Stiftung für Konsumentenschutz ein Schreiben an den Bundesrat gegen das Freihandelsabkommen mit China von 2013 mitunterzeichnet, obwohl das Freihandelsabkommen auch zu mehr Produkten und zu tieferen Preisen führen kann.

Artikel 5 KIG ist klar: Der Bund kann, er muss nicht, Konsumentenorganisationen Finanzhilfen von höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten gewähren für - ich erwähne es noch einmal - die objektive und fachgerechte Information, die Durchführung vergleichender Tests und das Aushandeln von Vereinbarungen über Deklarationen; und das nur an Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung, die sich statutengemäss ausschliesslich dem Konsumentenschutz widmen.

Wenn sich Konsumenten zu einer Organisation zusammenschliessen und aktive Politik betreiben wollen, dann ist das ihr gutes Recht. Aber dafür können sie keine staatlichen Gelder in Anspruch nehmen.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen.

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