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Sauter Regine · Nationalrat · 2016-09-30

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-30

Wortprotokoll

Die drei parlamentarischen Initiativen Guisan, Heim und Meyer Thérèse stammen alle aus dem Jahr 2005. Sie verlangen, zusammengefasst, es seien rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Krebsfrüherkennung durch geeignete Massnahmen zu fördern. 2006 respektive 2008 beschlossen die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates und des Ständerates, allen drei parlamentarischen Initiativen Folge zu geben.

Seither kreuzten verschiedene Geschäfte ihren Weg, und zum einen wurden die Anliegen der drei parlamentarischen Initiativen teilweise erfüllt, zum andern wurde ihre Behandlungsfrist aus diesem Grund mehrfach erstreckt. So hat der Bundesrat 2009 die Vergütungspflicht des Mammografie-Screenings durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung definitiv beschlossen. Die Behandlung und anschliessende Ablehnung des Präventionsgesetzes im Jahr 2012 [PAGE 1797] führten ebenfalls zu Verzögerungen bei der Behandlung der parlamentarischen Initiativen, weil man ursprünglich davon ausgegangen war, dass deren Anliegen durch das Präventionsgesetz abgedeckt würden. Weitere Erkenntnisse erhoffte man sich anschliessend von der Nationalen Strategie gegen Krebs 2014-2017.

2014 publizierte das Swiss Medical Board einen Bericht, in welchem Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Mammografie-Screenings infrage gestellt wurden. Im August 2014 beriet die SGK-NR darüber, ob weiterhin gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Sinne der drei parlamentarischen Initiativen bestehe. Vonseiten des Vorstehers des EDI wurde sie in der Folge dahingehend informiert, dass man daran sei, die Leistungspflicht des Mammografie-Screenings und der damit verbundenen Vorgaben zu evaluieren.

Die SGK Ihres Rates beantragt Ihnen vor diesem Hintergrund mit 11 zu 7 Stimmen, die Initiativen abzuschreiben. Sie lässt sich dabei von folgenden Überlegungen leiten: Bei der Krebsfrüherkennung wurden seit dem Jahr 2005, als die drei parlamentarischen Initiativen eingereicht wurden, grosse Fortschritte erzielt. Wie zweckmässig Screening-Programme tatsächlich sind, bleibt aber umstritten. Es gibt dazu die unterschiedlichsten Studien, die zu unterschiedlichsten Ergebnissen kommen. Ausschlaggebend aber ist, dass das Parlament in der Frühjahrssession 2016 das neue Krebsregistrierungsgesetz verabschiedet hat. Damit werden wichtige Datengrundlagen geschaffen, um weitere Fortschritte bei der Prävention, der Früherkennung und der Behandlung von Krebserkrankungen zu ermöglichen. Ein zusätzlicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist nicht gegeben.

Die Minderheit der Kommission möchte die Resultate wichtiger Studien zur Früherkennungsmammografie auf internationaler Ebene sowie die Ergebnisse der Nationalen Strategie gegen Krebs 2014-2017 abwarten, bevor über eine Abschreibung der Initiativen entschieden wird.