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Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-11-28

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-11-28

Wortprotokoll

Vielleicht zuerst zu einigen Zahlen: 1990 hatte der Bund Schulden von knapp 40 Milliarden Franken, d. h. etwa 39 Milliarden Franken. Diese Schulden explodierten dann buchstäblich. Innerhalb von 15 Jahren nahm die Verschuldung um 90 Milliarden Franken zu. Sie hat sich also mehr als verdoppelt, praktisch verdreifacht. Das war dann der Grund für die Einführung der Schuldenbremse. Man wollte diese Schulden stabilisieren. Das war auch notwendig. Insgesamt stiegen die Schulden nicht nur in absoluten Zahlen um 90 Milliarden Franken, sondern sie stiegen auch gemessen in Prozenten des Bruttoinlandproduktes, nämlich von 10 Prozent auf rund 26 Prozent. Das war eine absolut dramatische Situation.

Mit der Einführung der Schuldenbremse sind die Schulden jetzt stabilisiert. Sie sind sogar leicht gesunken, nämlich insgesamt um rund 24 Milliarden Franken. Sie liegen heute bei gut 100 Milliarden Franken oder, gemessen am Bruttoinlandprodukt, bei rund 16 Prozent, also immer noch 50 Prozent höher als 1990. Es ist damit unbestritten, dass wir die Schuldenbremse auch in Zukunft zur Stabilisierung der Schulden brauchen.

Nun prüft der Bundesrat die Frage, ob er den ständigen Überschuss, den wir erzielen, etwas abfedern soll, indem er das Gesetz ändert und einen Teil des strukturellen Überschusses jeweils im Folgejahr verwendet.

Es ist nicht so, wie Herr Aeschi gesagt hat, dass die Bundesverwaltung absichtlich zu hoch budgetiert. Das entsteht eigentlich aus unserem Budgetprozess. Wir haben über siebzig Bundesämter, viele Tausend Konti, und in der Regel wird auf jedem dieser Konti eine kleine Reserve budgetiert, denn wenn wir das nicht machen würden, müssten wir Sie bei jedem Konto um einen Nachtragskredit anfragen. Das wäre verwaltungsökonomisch nicht effizient. Ein kleiner Überschuss resultiert also ohnehin aus dem Prozess unserer Budgetierung. Er dürfte in Zukunft mit dem neuen Rechnungsmodell etwas kleiner werden, das Verschiebungen innerhalb eines Amtes zulässt. [PAGE 1857]

Der Bundesrat hat lediglich den Auftrag gegeben, einmal zu prüfen, ob dieser strukturelle Überschuss anders verwendet werden könnte. Passiert ist diesbezüglich noch gar nichts. Der Bundesrat hat aber diesen Bericht noch nicht erhalten. Sollte er zum Schluss kommen, dass er aufgrund dieses Berichtes etwas ändern möchte, müsste er eine Vernehmlassung durchführen und Ihnen dann eine Botschaft zur Änderung des Gesetzes zustellen. Sie müssten dem zustimmen, und Ihr Beschluss würde wiederum dem fakultativen Referendum unterstehen. Wenn dann etwas geändert würde, würde dies erst 2021 in den Budgetprozess einfliessen.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass er den Weg über diesen Prüfprozess gehen will. Ihre Motion würde das aber praktisch verhindern: Sie möchten, dass wir nicht nur die Schulden stabilisieren, sondern dass wir sie tendenziell weiterhin leicht abbauen.

Man kann das eine oder das andere wollen. Aufgrund der vielfältigen Diskussionen, auch im Parlament, ist der Bundesrat der Meinung, dass er diesen Prozess der Überprüfung noch abschliessen und ihn nicht schon im Entstehen stoppen sollte. Ihre Motion würde aber, sofern sie auch im Ständerat angenommen würde, diesen Prozess eigentlich schon stoppen. Man kann das wollen und der Schuldenbremse so Nachachtung verschaffen.

Eines möchte ich aber ausdrücklich festhalten: Der Bundesrat denkt nicht daran, der Schuldenbremse in der Verfassung an den Kragen zu gehen. Der Bundesrat will die Schuldenbremse, er unterstützt diese Schuldenbremse. Hier geht es um eine Abänderung im Gesetz, die den Schuldenabbau wahrscheinlich etwas verlangsamen würde. Aber wir rütteln nicht grundsätzlich an der Schuldenbremse.

Deshalb bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, die Motion nicht anzunehmen, weil wir diesen Prüfprozess noch weiterverfolgen möchten.