Gmür Alois · Nationalrat · 2016-11-29
Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · CVP-Fraktion · 2016-11-29
Wortprotokoll
Mein Minderheitsantrag betrifft das Thema Überbrückungsrente auf Seite 3 der Fahne. Er unterstützt den Entwurf des Bundesrates. Der Bundesrat sieht mit der Änderung des Bundespersonalgesetzes vor, dass der Arbeitgeber sich im Einzelfall mit höchstens 50 Prozent an der Finanzierung der Überbrückungsrenten beteiligen kann. Dabei möchte ich hier betonen, dass es für den Arbeitgeber - d. h. für den Bund - nicht ein Muss ist, sondern er sich in besonderen Fällen beteiligen kann. In ganz speziellen Fällen sollte es auch möglich sein, dass der Arbeitgeber sich mit mehr als 50 Prozent an der Finanzierung der Überbrückungsrente beteiligt. Es kann nicht sein, dass sich, wie es die Mehrheit will, der Arbeitgeber gar nicht mehr daran beteiligen darf. Es gibt Fälle, da ist es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besser, wenn sie eine vorzeitige Pensionierung finanziell miteinander regeln können. Davon können beide Sozialpartner profitieren. Ich erachte hier eine gewisse Handlungsfreiheit für den Arbeitgeber als vernünftig und wertvoll. Es ist in keiner Weise ein Nachteil, sondern es kann sogar für beide Seiten ein finanzieller Vorteil daraus resultieren. Zudem werden Überbrückungsrenten normalerweise aus Mutationsgewinnen finanziert. Aus unternehmerischer Sicht ist es besser, bei problematischen Fällen finanziell nachhelfen zu können: lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Dass per Gesetz dem Arbeitgeber Bund verboten wird, grundsätzlich Überbrückungsrenten zu finanzieren, kann ich als Unternehmer nicht nachvollziehen.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag meiner Minderheit I zu unterstützen. Diese gewährt dem Arbeitgeber die wichtige unternehmerische Freiheit, die er nutzen kann oder nicht.
Der andere Minderheitsantrag betrifft die Massnahmen im Eigenbereich auf Seite 6 der Fahne. Bei den Massnahmen im Eigenbereich geht es einerseits um je 100 Millionen Franken, die die Mehrheit 2018 und 2019 beim Personal, beim Beratungsaufwand, bei externen Dienstleistungen, bei der Informatik und bei der Kommunikation zusätzlich einsparen will. Es geht ebenfalls um 5,5 Millionen Franken, die der Bundesrat beim Zoll einsparen möchte.
Meine Minderheit ist dagegen, dass 2018 und 2019 zusätzlich je 100 Millionen Franken eingespart werden sollen. Sie will auch keine Schliessung von Zollstellen in Kantonen wie Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Aargau usw. Der Verzicht auf diese Massnahmen beim Zoll würde jährlich 5,5 Millionen Franken weniger an Einsparung bedeuten. Ich stelle hier das Verhältnis von Nutzen und Ertrag wirklich infrage. Der Abbau im Zollbereich belastet vor allem das Gewerbe und die Bevölkerung an der Landesgrenze. Es müssen Umwege gefahren werden, was mehr Verkehr und höhere Transportkosten verursacht. Mit der Schliessung von Zollstellen wird die speditive und gut funktionierende Abwicklung des Warenverkehrs gefährdet, was eben wiederum höhere Kosten verursacht.
Meine Minderheit erachtet es als unrealistisch, im Jahr 2018 zusätzlich zu der vom Bundesrat beantragten Einsparung von 143,4 Millionen noch 100 Millionen, das heisst insgesamt 243,4 Millionen, und 2019 zusätzlich zu den 149,8 Millionen erneut 100 Millionen, das heisst insgesamt 249,8 Millionen Franken, einzusparen. Ich bin jetzt fünf Jahre in diesem Parlament. Wir haben in dieser Zeit praktisch nie Aufgaben reduziert, sondern verlangen mit unseren Beschlüssen und Vorstössen von der Verwaltung immer mehr Leistung. Diese Arbeit muss gemacht werden. Mehr Arbeit heisst auch mehr Ressourcenbedarf.
Ich bin der Meinung, dass der Druck, den der Bundesrat im Eigenbereich ausübt, richtig ist. Was die Mehrheit der Kommission beschlossen hat, ist jedoch übertrieben und stellt die Leistungsfähigkeit der Verwaltung infrage.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag meiner Minderheit I zu unterstützen.