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Graber Konrad · Ständerat · 2016-11-29

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-11-29

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat die Initiative relativ knapp, mit 91 zu 83 Stimmen bei 19 Enthaltungen, zur Annahme empfohlen. Wenn ich die Stimmung in unserer Kommission richtig wahrgenommen habe, hat sich in unserer Kommission ein Nein zu dieser Initiative abgezeichnet. Die Begründung war vor allem, dass der Initiativtext viel Spielraum offenlässt, dass es als Folge davon zu langandauernden Interpretationsdiskussionen kommen könnte und dass dann statt Investitionsschutz und Rechtssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern das Gegenteil eintreten könnte.

In der Anhörung hat sich auch die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz kritisch geäussert und hat ausgesagt, dass die heutige Verfassungsbestimmung genügt. Wir haben uns dann vor allem auch noch mit den anderen Initiativen auseinandergesetzt, wie das der Kommissionssprecher ausgeführt hat, nämlich mit der Fair-Food-Initiative, der Initiative "für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle" und der Hornkuh-Initiative. Wir haben in der Kommission einen zusätzlichen Bericht verlangt. Das Fazit des Berichtes der Bundesverwaltung war - aussagenmässig etwas zugespitzt - in drei Titeln, relativ gross geschrieben, enthalten. Erste Aussage: Talgebiet gewinnt, Berggebiet verliert. Zweite Aussage: Pflanzenproduktion gewinnt, Milch und Fleisch verlieren. Dritte Aussage: Masse gewinnt, Klasse verliert. Ich glaube, das muss man, wenn man die Initiative beurteilt, auch berücksichtigen. Es sagt auch relativ viel darüber aus, weshalb wir nicht begeistert waren von der Initiative und uns an einen Gegenvorschlag gemacht haben.

Es gab auch Anforderungen an diesen Gegenvorschlag. Das war zu Beginn der Kommissionsarbeit klar. Es ist klar, dass es eine Mehrheit in der WAK braucht, und es braucht auch eine Mehrheit hier im Rat. Es war das Ziel, dass die Initiative zurückgezogen wird. Das würde ich auch so sehen, wie es Herr Minder gesagt hat. Aber auch wenn die Initiative nicht zurückgezogen wird, ist das Ziel, dass dieser Gegenvorschlag selber eine Chance hätte, vom Volk angenommen zu werden. Es kann also nicht einfach "l'art pour l'art" sein, sondern es braucht einen Inhalt. Der Bundesrat selber hat ja auch einen Gegenvorschlag präsentiert, hat dann aber aufgrund der Vernehmlassung davon Abstand genommen. Ich habe heute, wenn ich etwas die Stimmung wahrnehme, den Verdacht, dass zum Teil auch aus taktischen Gründen von diesem Gegenvorschlag Abstand genommen wurde, nicht vom Bundesrat, sondern von denjenigen, die zur Vernehmlassung eingeladen wurden. Es ist ja klar: Wenn der Schweizerische Bauernverband eine Initiative startet, kann er sich nicht bereits in der Vernehmlassung für einen Gegenvorschlag starkmachen.

Weshalb ist nun der Gegenvorschlag, den Ihnen Ihre Kommission präsentiert, aus meiner Sicht der Initiative überlegen? Der Gegenvorschlag ist entlang der ganzen Wertschöpfungskette aufgebaut; Sie sehen das bei den Buchstaben a bis e von Artikel 104a: In Buchstabe a beginnt es mit den Grundlagen der Produktion. Buchstabe b betrifft die Produktion, Buchstabe c den Markt. In Buchstabe d verschliesst sich der Gegenvorschlag nicht den Lebensmittelimporten und der globalen Nachhaltigkeit. In Buchstabe e äussert sich der Gegenvorschlag zum Umgang mit Lebensmitteln. Im Bericht steht auch, dass die aktuelle Landwirtschafts-, Umwelt- und Raumplanungspolitik des Bundes damit bestätigt und die Stossrichtung der Agrarpolitik 2014-2017 nicht hinterfragt wird.

Diese Buchstaben sind aus meiner Sicht nicht nur deklaratorisch. Wenn Sie das etwas genauer studieren und sich vor allem die Ausführungen des Berichtes zu Gemüte führen, sehen Sie, dass in Buchstabe a die physischen Produktionsfaktoren angesprochen werden, insbesondere das Kulturland, die nichterneuerbaren Ressourcen oder das Wasser. Die Kommission hat sich auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob man sich nur auf den Schutz des Kulturlandes konzentrieren sollte. Sie hat das dann aber im Rahmen dieser verschiedenen Vorschläge verworfen.

In Buchstabe b geht es einerseits um die Ausnützung des agronomischen Potenzials für die Lebensmittelproduktion. Andererseits soll sich die Produktion innerhalb der Grenzen der Ökologie bewegen. Hier ist der Gedanke der Nachhaltigkeit verankert. Die ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion beinhaltet auch die Schonung der Ressourcen.

In Buchstabe c ist von einer auf den Markt ausgerichteten Landwirtschaft die Rede. Das heisst: keine staatlichen Entsorgungsprogramme, wie wir sie früher kannten. Die Landwirtschaft soll vielmehr auf die Nachfrage ausgerichtet sein. Im Zentrum stehen die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten.

In Buchstabe d wird nicht ausgeblendet, dass wir auf Handelsbeziehungen mit dem Ausland angewiesen sind. Wir möchten also keine Abschottung. Wir importieren Lebensmittel und Produktionsmittel. Diese sollen aber die gleichen Standards haben, wie wir sie in der Schweiz kennen. Sie dürfen einer nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft in der Schweiz nicht zuwiderlaufen. Hier wurde dann auch das Anliegen der Fair-Food-Initiative aufgenommen.

Zu Buchstabe e werden im Bericht Ausführungen zum ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln gemacht. Dieser Buchstabe bezieht sich explizit auf die ganze Lebensmittelkette und trägt dem aktuellen Thema des Food Waste Rechnung. Dass man auch dieses Thema angeht, ist, so glaube ich, ein Anliegen, das heute auch gesellschaftspolitisch wichtig ist.

Weshalb hat die Kommission das Thema des administrativen Aufwandes nicht aufgenommen? Ich habe die Diskussion in der Kommission so verstanden, dass man vom Bund in allen Staatsbereichen - also jetzt nicht nur in diesem Bereich - ein administrativ schlankes Vorgehen erwartet, dass das eine Selbstverständlichkeit ist, quasi ein Axiom des staatlichen Handelns, und dass deshalb nicht separat legiferiert werden muss.

Bei der Interpretation des Verfassungstextes sind aus meiner Sicht auch die Erläuterungen des Berichtes wichtig; ich habe dazu einige Ausführungen gemacht. Es können nicht alle Gedanken hinter dem Gegenvorschlag und die damit verbundenen Überlegungen auch in die Verfassung selber Eingang finden.

Wenn der Ständerat zustimmt, geht die Vorlage an die WAK des Nationalrates und nachher in den Nationalrat. Wir haben uns in drei Sitzungen mit der Vorlage auseinandergesetzt. Kollege Baumann hat sich zwischendurch praktisch als Pendeldiplomat zwischen Kommission und Verwaltung zur Verfügung gestellt. Die heute präsentierte Fassung inklusive des Berichtes ist aber - das sehe ich auch, wenn ich jetzt die Stimmung hier wahrnehme - fragil. Sollte der Text im Nationalrat geändert werden, müsste logischerweise die WAK des Ständerates nochmals über die Bücher gehen. Verschiedene Kommissionsmitglieder haben sich für diesen Fall auch [PAGE 904] ausbedungen, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu empfehlen bzw. auf den Gegenvorschlag zu verzichten, falls dieser in wesentlichen Punkten geändert werden sollte. Ich will damit lediglich zum Ausdruck bringen, dass das Ergebnis von 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung für den Gegenvorschlag rasch einmal in eine Ablehnung von Initiative und Gegenvorschlag kehren könnte. Mir sind alle Punkte dieses Gegenvorschlages sehr wichtig. Sie wurden aufgenommen und sind zusammen mit den Ausführungen im Bericht, den Ausführungen des Berichterstatters heute und dem aus meiner Sicht Gesagten auf Fels gebaut.

Ich bitte Sie, die Initiative zur Ablehnung und den Gegenvorschlag zur Annahme zu empfehlen.