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Germann Hannes · Ständerat · 2016-11-29

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-11-29

Wortprotokoll

Die Ausgangslage ist dafür prädestiniert, dass wir einen Gegenvorschlag machen. Es hat sich ja auch einiges geändert, seit der Bauernverband für diese Initiative Unterschriften gesammelt hat.

Die Ziele, die der Bauernverband mit seiner Initiative anstrebt, kann ich unterstützen. Es ist von marktorientiertem Handeln die Rede, von effizienter Bewirtschaftung, unabhängig von der Produktionsart, ob mit ökologischem Leistungsnachweis, ob mit Bio oder mit irgendeinem anderen Label. Hinzu kommt die Ausrichtung auf die verschiedenen Bewirtschaftungszonen, also auf Berggebiet, Tal usw. Das Begehren richtet sich auch auf die Bedürfnisse der Schweizer Konsumenten aus. Angestrebt werden kostendeckende Produzentenpreise - wer möchte das nicht? - und die Reduktion des administrativen Aufwandes. Auch die Pflege der Kulturlandschaft als Koppelprodukt der Landwirtschaft ist wichtig; sie muss auch entsprechend abgegolten werden. Selbst mit dem letzten Punkt der bäuerlichen Charta habe ich kein Problem, im Gegenteil, dort steht: "Aufgrund des hohen Kostenniveaus in der Schweiz bleiben Grenzschutzmassnahmen wichtige Instrumente der Agrarpolitik. Eine Ausweitung dieser Instrumente, über das bei der WTO anerkannte Mass, ist nicht vorgesehen." Ich habe jetzt den Bauernverband zitiert, nicht die Initiative. Aber diese Eckwerte sind auch Grundlage der Initiative, die eben mehr Rechtssicherheit schaffen will.

Um gerade bei diesem letzten Punkt, den Grenzschutzmassnahmen zu bleiben: Auch Frau Keller-Sutter hat das angesprochen; sie hat aber möglicherweise dann eine Andeutung gemacht, dass das nicht korrekt wäre. Aber sind Grenzschutzmassnahmen nicht auch Massnahmen, um eben unsere hohen inländischen Standards in Bezug auf die Ökologie, auf die sozialen Vorgaben entsprechend umzusetzen? Ohne Grenzschutz können Sie das nicht, dann kommt einfach das günstigste Produkt ins Land.

Das erleben wir übrigens beim Einkaufstourismus, den der Bundesrat ja tatkräftig fördert. Ja, er wird tatkräftig gefördert, man hat eine grosszügige Freigrenze. Jeder und jede der Konsumierenden, die ennet der Grenze einkaufen, kann selbstverständlich das Eingekaufte dank dieser mindestens im Lebensmittelbereich hohen Freigrenze nicht nur zollfrei importieren. Sie können als Tüpfelchen auf dem i sogar noch die Mehrwertsteuer einsparen, auch beidseits der Grenze. Dort hätten wir eigentlich einen viel höheren Handlungsbedarf. Aber darum geht es bei der Initiative nicht. Grenzschutz ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit. Wir sollten eben nicht alles zum Nulltarif in unser Land reinlassen. Solange wir uns im WTO-Rahmen bewegen, können wir das ja auch ohne Weiteres tun.

Jetzt spricht also vieles für die Initiative respektive dafür, sie zur Annahme zu empfehlen, wie das auch der Nationalrat gemacht hat. Es gibt aber auch einige Punkte, die mich dazu gebracht haben, zu einem Gegenvorschlag zu tendieren. Mit 11 zu 0 Stimmen haben wir damals in der WAK den Auftrag für einen Gegenvorschlag gegeben. Bei der Behandlung und Auswertung war ich dann durch Kollege Minder vertreten. Er hat jetzt eine andere Meinung. Das ist sein gutes Recht, und ich kann seine Argumente auch nachvollziehen. Ich möchte aber trotzdem sagen, warum mir der Gegenvorschlag ein richtiger und besserer Weg zu sein scheint. Wir haben drei Initiativen: die Volksinitiative "für Ernährungssicherheit" des Schweizerischen Bauernverbandes, dann die Fair-Food-Initiative der Grünen Partei und umweltorientierter Kreise und schliesslich die Volksinitiative "für Ernährungssouveränität" von Uniterre, die sehr weit geht. Alle haben aber auch Schnittmengen. Darum ist es wichtig, dass man versucht, hier einen gemeinsamen Nenner zu finden und die Gemeinsamkeiten aufzunehmen.

Ich finde es darum richtig, dass das Thema der Ernährungssicherheit aufgenommen wird. Das haben alle Initiativen gemeinsam. Wir müssen allerdings eine Formulierung dazu finden, die präziser ist als jene des Bauernverbandes, auch wenn ich Herrn Noser widersprechen muss: Die Initiative des Bauernverbandes bewirkt bei einer Annahme nicht einfach nichts. Es gibt eine Übergangsbestimmung zu Artikel 104a. Dort wird ganz klar gesagt, dass der Bundesrat binnen zweier Jahre dem Parlament die entsprechenden Gesetzesanpassungen vorzulegen habe. Nun wissen wir ja, dass wir mit zeitlichen Vorgaben an den Bundesrat unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben. Bei anderen Initiativen reichen auch drei Jahre nicht, damit etwas Brauchbares gebracht wird - das nur in Klammern. Trotzdem: Selbstverständlich bewirkt diese Initiative etwas.

Wenn es jetzt gelingt, wie es die Kommission möchte, eben präziser zu formulieren und vor allem auf die gemeinsamen Anliegen der drei Initiativen einzugehen, dann finde ich das mindestens den Versuch wert. Es nimmt nämlich die mehrheitsfähigen Anliegen der Fair-Food-Initiative und auch jener "für Ernährungssicherheit" auf. Das, meine ich, wäre eine gute Vorgabe, um nachher mit diesen Initiativen effizienter umzugehen. Gemeinsam ist diesen Initiativen, so hält es auch die Kommission fest, dass sie vom Staat mehr Marktregulierung, weniger Importe und ein höheres landwirtschaftliches Einkommen fordern. Zudem verlangen alle drei Initiativen eine stärkere Förderung der Inlandproduktion, und das könnte natürlich auch zu einer Intensivierung der Landwirtschaft führen. Aber wie gesagt: Die Schnittmenge dieser drei Initiativen wird meiner Ansicht nach aufgenommen. Ob Sie dann die Hornkuh-Initiative als vierte Initiative auch noch darunter subsumieren wollen, scheint mir in diesem Moment nicht matchentscheidend zu sein.

Bei den Initiativen gibt einfach noch zu denken, dass die Ernährungssicherheits-Initiative durch das WBF bearbeitet wird, das WBF ist das federführende Departement, aber bei der Fair-Food-Initiative - Achtung! - ist es nicht etwa das gleiche Departement; dort kommt das EDI zum Handkuss. Nachher geht es wieder an das WBF. Hier, meine ich, wäre ein bisschen mehr Einheitlichkeit besser. Auch da gibt eben dieser Gegenvorschlag den richtigen Nährboden, um diese Diskussion führen zu können.

Wenn ich das anschaue, so meine ich, man sollte diesem Gegenvorschlag zumindest eine Chance geben. Wenn er nicht zustande kommt, dann muss man halt nachher einzeln zu den Initiativen Stellung nehmen. Im Moment bleibt mir aber nichts anderes übrig, als auch diesem Gegenvorschlag zuzustimmen. Ich tue das mit Überzeugung, und dann müssen wir nolens volens natürlich die Initiative zur Ablehnung empfehlen. Das kostet etwas Herzblut, aber so will es der Mechanismus, und es ist auch richtig so.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Anträgen der Mehrheit zu folgen. [PAGE 907]