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Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-11-29

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-11-29

Wortprotokoll

Ich beginne mit dem Antrag der Minderheit Amarelle zum Bundesbeitrag zur IV. Bei dieser Massnahme geht es um eine Korrektur des Ausgangswerts zur Berechnung des Bundesbeitrages. Der Ausgangswert liegt bei 37,7 Prozent des arithmetischen Mittels der Ausgaben der Versicherungen in den Jahren 2010 und 2011. In diesen Jahren waren noch ausserordentliche Zahlungen der IV verbucht, womit der Ausgangswert zu hoch angesetzt worden ist. Diese Korrektur würde den Bund um 62 Millionen Franken entlasten. Das wäre auch aufseiten der IV tragbar, denn das Ziel, die Invalidenversicherung bis Ende des Jahres 2030 zu entschulden, wird dadurch nicht gefährdet, immer unter der Voraussetzung, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung nicht wesentlich verschlechtert. Auch die Mehrheit der SGK Ihres Rates ist der Auffassung, dass diese Massnahme tragbar ist. Die grünliberale Fraktion wird den Antrag der Minderheit Amarelle, die die Korrektur streichen will, ablehnen.

Zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung und zum Antrag der Minderheit I (Carobbio Guscetti): Das KVG legt fest, dass Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen erhalten sollen. Das geschieht zu Recht und ist im Sinne einer verantwortungsvollen Sozialpolitik. Leider müssen wir heute feststellen, dass diesem Grundgedanken nur noch eingeschränkt nachgelebt wird, da solche Verbilligungen nach dem Giesskannenprinzip verteilt und auch Personen gewährt werden, die eigentlich nicht wirklich zur Zielgruppe gehören. Fast die Hälfte der Bevölkerung erhält heute in verschiedenen Kantonen eine solche Verbilligung. Da sind die Kantone gefordert, die Verbilligung stärker fokussiert auszurichten.

Das Argument, dass es hier zu einer Kostenverschiebung zulasten der Kantone käme, trifft nicht zu, denn die Einführung der Reduktion wird an die Umsetzung der Reform der Ergänzungsleistungen gekoppelt. Gemäss Vorlage des Bundesrates werden die Kantone mit dieser Reform in einem ähnlichen Umfang entlastet. Die Lösung, die Schlussbestimmungen bei Ziffer 2 zu ergänzen, entstand gerade mit Blick auf die Stellungnahmen der Kantone.

Wir Grünliberalen können weder den Verzicht auf die Senkung noch die Verdoppelung des Umfangs der Senkung des Bundesbeitrages unterstützen und lehnen beide Minderheitsanträge ab.

Zum Minderheitsantrag Maire Jacques-André zu den Massnahmen im Transferbereich des EDI: Wir haben heute mehrmals angesprochen, wie wichtig die Anforderung bei einem Sparprogramm ist, eine ausgewogene Vorlage zu unterbreiten. Auch der Kulturbereich soll einen minimalen Beitrag leisten. Beantragt wird, 500 000 Franken zu streichen. Das wird im EDI als verkraftbar angeschaut. Diese 500 000 Franken verteilen sich auf vier Kantone. Ich denke, sie sind auch für die Kantone verkraftbar. Wir bitten Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Wir brauchen dieses Gleichgewicht, damit alle Bereiche einen Beitrag an das Stabilisierungsprogramm leisten. Lehnen Sie auch diesen Minderheitsantrag ab.

Zum letzten Minderheitsantrag, dem Minderheitsantrag Hadorn zum Eidgenössischen Institut für Metrologie (Metas): Es stimmt, dass diese Leistungen, wenn sie noch gebraucht würden, im Ausland bezogen würden. Das ist aber aus Sicht von Metas kein Problem, weil sich die universitäre Forschung nicht mit diesem Bereich befasst. Metas bezieht auch von anderen Instituten entsprechende Leistungen, doch diese erhalten dafür keinen finanziellen Beitrag: Diese Leistungen werden von den Instituten einfach zur Verfügung gestellt. Das Institut für Strahlenphysik ist das einzige Institut, welches noch einen solchen Beitrag erhält. Das ist eine Quersubventionierung, die nicht nötig ist. Bitte lehnen Sie entsprechend auch diesen Minderheitsantrag ab.